Die Instructionen können unmöglich dos ganze weite Feldder Erfahrungen der Finanz - und Zolladminisirationcn der ein-zelnen Lander umfassen, sondern nur allgemeine Anweisungenenthalten. Diese Commissson würde' bei ihrem Entwürfe noth-wcndigerweise auch auf die Frage wegen eines gemeinschaftlichenMaases und Gewichts geleitet, da eine allgemeine Mauthord-nung einen allgemeinen Maasstab anwenden muß. Hier müßteman sich dann provisorisch für irgend ein Maassystcm entscheiden.
Wenn dann wirklich Deutschland die Wohlthat eines ge-meinsamen Handels- und Zollsystems erlangen sollte, so würdenum so leichter unter der neuen Ordnung der Dinge außer derGleichheit der Maase und Gewichte im Handel überhaupt, nochmehrere verwandte Gegenstande, wie ein gleiches Münzsystem;die Befugnisse der Bundesversammlung in Ansehung einheimi-scher neuer Erfindungen; die Annäherungen in den Handelsge-setzgebungen der einzelnen deutschen Staaten, die Vermittelungdes Einverständnisses mehrerer Regierungen zu Anstalten fürBeförderung des Verkehrs, durch große Straßen, Anlagen undKanäle und dergleichen zur Sprache gebracht, und aus befriedi-gende Weise bestimmt und geregelt werden können, damitDeutschland auf der einen Seite aller mannigfaltigen Vortheilc,welche seine Trennung in einzelne Staaten und zugleich allerWohlthaten, welche nur ein gemeinsames Zusammenwirken großerKräfte zu gewahren vermag, immer mehr und in allen Bezie-hungen theilhastig werde.
*) Der Verfasser erinnert, baß dieser Aussah im Jahre s8l9 ge-schrieben wurde. Vieles, was darin über die Ausführung ei-nes gemeinschaftlichen Systems gesagt ist, leidet, bei veran-derrcr Grundlage, leicht begreiflich, keine Anwendung auf dengegenwartig in Frage stehenden Zollverein. Ucbcr manchesEinzelne (namentlich über die Art der Verwaltung) hat derVerfasser seither auch anders denken gelernt.