D n r c h Zurückwerfung
und JJrecJiun g.
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zieht 1 . Diese Ansicht, die selbst ITerschei, beibehält, scheintmir aber unrichtig, und vorzüglich Brewsteic hat hierauf auf-merksam Gemacht. Dafs FIeksciiet, diese Ansicht so wenijiberücksichtigt hat, ist um so auffallender, da er Fresnel’sFormeln für die Intensität der rellectirten Strahlen anwen-det und diese in so naher Beziehung stehn mit Formeln undselbst mit Versuchen , welche die Aenderung der Polarisations-Ebene betreffen 2 .
36. Schon sehr früh hatte Erewster gezeigt 3 , dafs einvon einer Glasplatte unter dem Winkel 62° 36’ oder auch un-ter dem Winkel 50° 26* reflectirter Strahl bei einer zweitenZurückwerfung unter eben diesen Winkeln vollständig polari-sirt werde, und hieraus schlofs er, dafs gewifs nicht ein Theilhei der ersten Reflexion seine Natur ganz ungeändert behaltenhabe, indem dieser Theil sonst nur bei dem eigentlichen Po-larisationswinkel — 56° 45 vollkommen hätte polarisirt wer-den können. Diesem Schlüsse liefs sich indefs das entaecen-setzen , dafs wir über vollkommene Polarisation nur sofern ur-theilen können , als sich bei den früher erwähnten Proben keinmerklicher Ueberrest unpolarisirten Lichts zeigt; wäre aber einsolcher Ueberrest dennoch, obgleich in nicht mehr merklichemMafse, vorhanden, so würde der Schlufs seine Kraft verlie-ren. Nähme man z. ß. an, ein Flundertel des Lichts könne,wenn es auch unpolarisirt bleibt, unserer Beobachtung entgehn,so könnten wohl bei dem Einfallswinkel =:50° 26' neun Zehn-tel polarisirt seyn , ein Zehntel ganz ungeändert bleiben , undeben diesem Gesetze gemäfs würde sich bei der zweiten Re-flexion, die unter demselben Winkel geschieht, neun Hun-dertel jenen neun Zehnteln beifügen, ein Flundertel aber un-geändert bleiben ; der Strahl würde uns also für völlig pola-risirt gelten, obgleich er noch ein Flundertel unpolarisirtesLicht enthielte. Eben das könnte bei andern Winkeln , dieeine mehrmalige Zurückwerfung fordern , damit der Strahl ganzpolarisirt erscheine, noch eher statt finden. Aber wenn gleichdieser Schlufs nicht strensr genusr war , so hatte Brewstkiidennoch Recht, wie auch Fresnel es gefunden hat.
1 Berschel (J. 847.
2 Ami. de Ch. et Th. XVII. 179. 312. Poggend. XXH. 5 87.S Phil. Tr. 1815. 142.
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