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Briefveröffentlichung, gegen diese „Jndiscretion,"gegen diese „Eingriffe" in „fremde" Rechtssphäreund „fremdes Eigenthum" laut, welche allesammtdieselbe Tendenz hatten, nämlich die, daß dieVeröffentlichung derartiger, dem Papiere nurEinem gegenüber anvcrtrauter und gar nichtfür die Oeffentlichkeit bestimmter Mittheilungengesteuert und Mittel ergriffen würden, diesem umsich greifenden „Unwesen" ein Ziel zu setzen.
Man hatte sogar, besonders durch Dorow'sfortgesetzte Sammlung veranlaßt, die Aufmerk-samkeit der legislativen Gewalt darauf hingeleitet,indem man z. B. in Preußen versuchte, diesesVeröffentlichungsversahren als mit den bestehen-den Gesetzen für unvereinbar darzustellen. Dieperiodische Presse ließ es sich in jener Zeit ange-legen sein, in einer Menge von Correspondenz-artikeln aus Berlin in mehrern deutschen Zei-tungen in diesem Sinne wiederholt sich auszu-sprechen.