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fische Staatswirihc gewiß auch), daß durch-aus Poesie auf alicu preussischen Gyuiuasicnund Lyzeen songelriebcu werde, etwa z. B.nach der „kurzen Anleitung zur deutschenDichtkunst für die ersten Anfanger, bei Grauin Hof," wenigstens so lange, bis nützlicheKenntnisse allgemein verbreitet sind; dann(aber wenn ist dicß zu hoffen?) mag sie ent-behrlicher seyn, nicht sowohl für denPhilologen von Profession, als für den Es-schichtsmann- Doch der Philologe bringtund schickt die Poesie nur, gleichsam wie einPostamt die gelehrten Zeitungen, weiter,ohne vom Inhalte besondere Notiz zu neh-men, so wie die gereisten Holländer allefranzösischen Ketzereien und Badinagen gutverlegten, setzten und absetzten, ohne sich imGeringsten in ihren stillen Schlafröcken inein lächerliches Badinicrcn oder Philosophie-ren hinreißen zu lassen. Der rechte benutzende