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nach Vorschrift des Concils Trient, in der 2-^. Sitzung t«.Kapitel, über die Reformation, einem Verweser übertragen mußten,als wenn der Stuhl wirklich erledigt wäre: so haben wir unsam 27. v. M. im Kapitel versammelt und die Wahl eines Kapi-tular-Vikars vorgenommen. Bei der vorschriftsmäßig abgehal-tenen geheimen Abstimmung verkündeten die geöffneten Stimm-zettel Einhelligkeit der Stimmen, wodurch der ehrwürdige undhochgelehrte Herr Johann Hüsgen, der Theologie undbeider Rechte Dokter, unser Dechant, seit vielenJahren General-Vikar der Erzdiözese und desrothen Adler - Ordens Z.Klasse Ritter, als erwählterklärt ward. Den einstimmig Gewählten bestellten und verkün-deten wir als Kapitular-Bikar und übertrugen ihm die Verwal-tung der Erzdiözese. Dieses machen wir Ihnen, nach erfolgterköniglicher Genehmigung, hiedurch bekannt, mit den: Bedeuten,über alle kirchlichen Geschäfte die Eingaben an ihn zu richtenund ihm pflichtmäßig Ehrerbietung und Gehorsam zu erweisen.
Köln, den 2. Dezember tl!37. Im Namen des Kapitels,der Probst, Karl Adalbert Freiherr von Beyer, Weih-Bischof.«
Belgien.
Brüssel, 15. Jan. Der Bischof von Lüttich, Hr. van Bo-mel, hat sich durch die über ihn geflissentlich verbreiteten Gerüchte,als habe er mit dem Erzbischvf von Köln in Briefwechsel gestandenund ihn zur Widersetzlichkeit angereizt, bewogen gefunden, einenBrief an ein Mitglied der Regierung zu richten, mit der Bitte,denselben dem Könige vorzulegen. Er erklärt darin alle Gerüchtedieser Art für durchaus verleumderisch, und betheuert, daß er, ob-gleich in jüngern Jahren in Münster von der Familie von Drostefreundschaftlich aufgenommen, nie mit dem gegenwärtigen Erz-bischvf von Köln in irgend einem Briefwechsel oder sonst in schrift-licher oder mündlicher Mittheilung gestanden, daß nicht einmalbloße Höflichkeitsbriefe zwischen ihnen gewechselt worden. Eben soentschieden nimmt der Bischof den Clerus seiner Diözese gegen dieImputation revolutionärer Gesinnungen und eines Cinwirkensdieser Art auf den CleruS der kölnischen Diözese in Schutz. Erkönne zwar, sagt er, unmöglich für Briefe, Worte oder Handlungenjedes Individuums stehen, habe aber die Uebcrzeugung, daß imGanzen seine Geistlichen sich ruhig nur der Ausübung ihrer Pflichten