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erheben, große Memoiren anfertigen, darin be-weisen: »daß hier ein Eingriff in EigenthumS-rechte statt fände, daß man mir nur durch rich-terlichen Urtheilsspruch die Ausbeutung meinerBesitzthümer, meiner schriftstellerischen Fähigkei-ten, untersagen könne, daß der Bundestag keinGerichtshof und zu richterlichen Erkenntnissen nichtbefugt sei, daß ich Protestiren, künftigen Scha-denersatz verlangen, kurz Spektakel machen müsse."Zn dergleichen fühlte ich mich aber keineswegsaufgelegt, ich hege die größte Abneigung gegenalle deklamatorische Rechthaberei, und ich kanntezu gut den Grund der Dinge, um durch dieDinge selbst aufgebracht zu sein. Ich wußte imHerzen, daß es durchaus nicht daraus abgesehenwar, durch jenes Interdikt mich persönlich zukränken; ich wußte, daß der Bundestag, nur dieBeruhigung Deutschlands beabsichtigend, aus besterVorsorge für das Gcsammtwohl, gegen den Ein-zelnen mit Härte verfuhr; ich wußte, daß es der