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poetische Bürgerrecht errungen Höllen. Ei»solcher Unterschieb setzet nicht einen Unterschiedder einzelne» Menschen — denn sogar die Aus-nahmen wiederholt die schaffende Natur nachRegeln — sondern den Unterschied eines Volksvoraus, das selber eine Ausnahme war, wiez. B. Olaheiti, wenn uns anders in der ge-ringen tausendjährigen Bekanntschaft mit Völ-kern nicht jedes als ein Individuum erscheinenmuß. Folglich schildert man mit diesem Volkezugleich dessen Poesie; und jedes nordischesieht so weit hinab, daß ein Dichter daraus,der einen Griechen erreichte, ihn eben dadurchüberträfe in angcborncr Gabe.
Nicht bloß ewige Kinder waren die Grie-chen, wie sie der ägyptische Priester schalt,sondern auch ewige Jünglinge. Wenn diespätem Dichter Geschöpfe der Zeit — ja diedeutschen, Geschöpfe der Zeiten — sind: sosind die griechischen zugleich Geschöpfe einer