Register derer fürmhmsten Personen, örter und fachen,
würde 17;. gelangen durch der Kaysere conniventz zur gerichtbarkeiit über die Könige und Fürsten dem Reiche vor«weltlichen Hoheit ib. z z.?. jedoch etliche regalien ausge- behalten ibicl. K. Friedrichs l Reichs - Hof, gericht undnommen ibicl. werden der kästen -voigtey befreyet ib. ge- deßelben emmen? 898. Creyß - oberrichter898. vier Hof-deihen zur vollkommenen landee-hoheit ib. ob sie mit gu- und sechzehen unter-gerichte ibicl. vier und sechzig-frey ge«tem gewissen die weltliche Hoheit führen können ? 174. eini- richte 898- bcdencken zu Nürnberg von Reichs,geeichtenge geistliche Reichsstände führen weltliche titul 17z. de- ib. Kayserl. und Reichs-land frieds - gerichte 899. der Ku-ren Wahl oder pokulstion 174. invekitur und conkrma- clien aufwstchs befördert die Reichs -juki? 90V. gravami-tion ib. Vorschlag um die geistlichen zu demüthigen ib. was na der Stande in jukitz - fachen 9 01. Kammer - gerichts-vormahls noch denen geistlichen Reichssiänden gehöret? ib. ordnung bessert die jutti? ibicl. Verbesserung des jukitz-anzahl derselben 172. Z27. geistliche Fürsten und Stände Wesens im Reiche 917. Kayserl. Majest. sind jullitizriuzsind Reichstags fähig vor der Römischen coniirmgtion und univerülis zu aller zeit 924. gebrechen bey der Reichs, ju-Kayserl. invekitur 1,8>c>. ttitz 957. woher die Veränderung entsprungen? 898. am-
Geldern / Hertzogthum / dessen pertinentien !l, 547. sielluvg der Reichs - tribunslien und nutz derselben 474.
natürliche beschasfenheit 550. regierungs-form 555. wa- Gerichtbarkeit der Stande / was sie sey? I,168. wie
Pen 5-58. sie den Ständen verliehen worden 897- was ihro anhän-
Gelnhausen/ Reichs-stadt/dero schutzherren 1, 748. Als ^ ^68 -
, an diesem ist vielgelegen I, »0. Gerichte und hohe tribunalien des Reichs / derselben
6^,6/. staab/ worinnen er bestehe ? I, ir. anstellung 1. 898- der daher entstandenen vortheil 899.
Heryogthum/ wie es an das Hauß Sa- clillerenx derselben 906. lpecies der hohen gerichte im
voyen kommen? Ii,709. streit deshalber ib. diestadt^s- Reiche 899-leg.
nev behält die freyheit ib. Gerichts - folge / worzu sie gehöret ? 1, 44. wie es im
Genfs/ freystadt/ der stadt Genffalterthum ll, 610. heil.Röm.Reich damit gehalten wird ibicl.
gedeihet zum frey-staat ib. läge der stadt 61 1. fruchtbar- Gernroda / Aebtißin / dieses stiffts erbauer 1, 604.
keit der gegend ib. wapen 611. souverainitet dieses freyen erste Aebtißin ib. stehet unter Fürstl. Anhaltischer prote-
staats ib. regiments-Verfassung 612. Haupt des engern Kion ibi6. genieffet jedoch auf Reichs-und Creyß-tägen
raths 612. Haupt des weitern raths ibicl. religio» des der lettion und voti ibicl.
staats 61 z. gemeine einkünffte ibiä. macht 614. inner- Geroldscck/ herrschafft/ stehet anietzo dem Graflichen
liches intcrelle 614. äußerliches imerells ibicl. ppTtenlion Hause Kronberg zu 1,698.
des Hertzogs vonSavoyen auf Genff 614. die Licalacle Geroldstein/ herrschafft / gehöret dem Gräfi.Hause
zu Genff 615. Manderscheid 1,672.
Gengenbach/ Abtey/deren lltuation l, 598. siisstung Gesandschafsten / deren Nutzbarkeit I» zz/ was dasib. gerechtsame 598- ietziger Abt daselbst 598. gesandschaffts - recht sey ? ib. Unverletzbarkeit Z4. qvalita-Gengenbach / Reichs-stadt/ liegt an der Küntzig 1,76». tm eines Gesandten 44. ob geistliche zu gesandschafftenGenua/ freystadt/ dero alter zustand II, 577. grosse zu gebrauchen z s. ob der feinde Gesandten zu hören? ibicl.macht und lande ibicl. war vor diesem unter des Reichs ho- Kayserl. Gesandten an die Ottomannische pforte 44.heit 577. wird durch innerliche unruhen geschwächet 578. Gesandschaffts-recht haben auch die im bann stehen-sucht fremden schütz 578. setzt sich in die freyheit ib. hat de Reichs-stände 1 ,778. gehöret im heil. Römischen Reichneuen anstoß und tumult ib. kommet in Frantzöische ge- auf Reichs-/äge 950.
walt ibicl. entzieht sich derselben ibicl. neue unruhen all- Gesandschaffts - ceremonien/ Churfürstl. Gesandtenda ibicl. der kneg mit Franckreich/ und darauff erfolgte ab- MAiren viel prserogati ven vor denen Fürstl. Gesandtenbitte 579. lande des staats s8c>. deren lituation ib. der 187. was wegen des Gesandten trac^aments zu Niemö-haupt stadt Genua pracht 580. fruchtbarkeit der lande 58k. gen vorgangen? l, 54. 1 87. irrung wegen des pr-Kiestgemüths-neigungen der inwohner ib. regiments-form 581. Lxcellen? zwischen Chur-und Fürstl. Gesandten ibicl. wasder Respubliqve Haupt ist der voxe 58-. dessen einschrän- dieser clilkeremien halber zuFranckfurt vorgegangen?i8p.ckung ibiä. autorität ib. Verfassung derHgnoriaM. der Churfürstliche begehren die exceileutz und oberhand auch8/uclicatoren amt 58z. der gerichtbarkeit aclmimttratiom. von den Kayserl. 19s. kürttneri gedancken über die Ge-lb. grosse und engere Rath 58z. kriegs-rath ibicl. militz- sandschaffts-ceremonien 187.zustand 585» vestungen ib. des Staats cavsllerie, macht Geseilschafft/ der mensch ist darzu gebohren I, I. ge-zur see 584. zeug-hauß 584« einkünffte ibicl. gesellschafft sellschafft-liebe nach dem fall verdorben l,2/ zweck allerder comperen 584. comperalli 8. (Zeorgio ibicl. Magistrat gesellschafften ibicl. wie die bürgerlichen gesellschafften er-der Georgenstadt 585. der gesettschafft fehler gegen Spa- wachsen z.
nien 58s. reichthum der privat - leute 585. des Staats Gtseye/ deren ertheil und Haltung ist das vornehmste
freyheit mit eigenen flaggen in Levante zu handeln 586. amt eines rezenten I .Z9. deren Nutzbarkeit ib. haupt-
der patrum communit?ti5 amt ib. wapen des Staats 586. zweck ib. 84 O. an diese ist die Majestät nicht gebunden lb.
titul und ranz 586. religio» ib. palliv-pra:tenlionc5 des regal der gesetzt greifft weit um sich l,zy.
Staats 586. der Staat gehöret von rechts wegen unters Gesetze und Ordnungen im heil. Römischen Reich/
Röm. Reich 536. innerliches intsrelle des Staats 586. der Reichs, llylus scheinet dieses hohe regal Kayserl. Ma-
corrslponäentz mit andern Potentzen ib. friedens - trsäkat jest. beyzulegen I, 840. gehöret vors gesamte Reich ibicl.
zwischen Franckreich und Genua 579. rede/ damit der l)o- was dieses regal eigentlich begreifst? ibicl. was zu den
ge dem Könige die lubmillion erstattet 579. Reichs - gefetzen gehöret ? ib. an execution der Reichs-
Gerechtigkejt ist die grundfeste eines wohlbestalten gefetze ist ein großer Mangel 925. K. Carl sucht deren be-
regiments l, 42.897. bestehet auf drey Haupt - regeln 42. werckstelligung ib. dahin die Creyß-versamlungen auch zie-
was bey dero Verwaltung in acht zu nehmen?4?. len 927. 928. mittel/ wie diese Reichs-gesetze wohl kön-
Gerichtbarkelt im heil. Rönnschen Reich/ ob ein Kö- nen gehandhabet werden 932.nig oder absoluter Fürst über seine samilis dieselbe habe l, Gesundhejts - trmcken / Caesar Sc Imperium was es6. gehöret imReiche dem Kayser 897. faust-recht taugt bey gesundheits-trincken bedeute 1, 791.nichts ib. Verwaltung der Hof- juckitz bey denen Kaysern Geper/ Gräfl. Hauß/ Ursprung der Gräst. kämiüe 726.897. wird denen Reichsstanden verliehen 897. jebochmit Jhr.Grafl.Gnd. nähme und titul 726. erhöhung in Reichs-einigem vorbehält ibicl. geistliche gerichte im Reiche 897' Grafenstand 727. Gräfi. lande ib. wapen 727. religwn727^