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welche in beyden Heilen dieses Europäischen Herolds begriffen sind.
liche Reichs,Stände/ anzahl derselben 177. äusserlicherunterschied der Fürsten 392. gehet die Reichs-standschafftnicht an id. neue Fürsten gehen über der alten ihre Abge,sandten 392. gleichheit derer Reichs-Fürsten und Standeib. regulilta eines Fürst!. Reichs-Standes Z92. würckli-cher unterschied der grossen und kleinen Fürsten 59-. neueFürst!. Häuser 59z. alte Fürst!. Häuser 593. Fürsten ti-tul war vor zeiten nicht so gemein 764.
Fürsten-recht / bey Kayser Carlndemgroftn schonüblich 1 ,774- Chur'Sächs.meynung darüber 906. West,phälischer sriedens u. der wahlcapirulation äilpolitim 907.
Fürsten-Rath/was die Vermehrung der stimmen imFürsten-Rathe gehindert l, 764. Nachricht vom Fürsten-Rathe 822. geistliche qver-und weltliche banck darinnen822.^4. wo Fürsten in person votiren? 824. moriven/warum neue Fürsten Veralten ihren Gesandten nicht nach-zusitzen haben ? 824. anzahl der stimmen im Fürsten-Rathe828. verfaß-und aäjuttirung eines concluli8^. wenn die
rnajora gelten 829»
Fürsten-tage/ ob selbige zulaßig ? 1, 521. wird bejahetibiä. deren maße 522.
Fürstenberg/Fürst!.Hauß/dessen Ursprung 7, s8z. er-ster betäubter stamm-vater ib. erlangung desFürsten-undReichs - Standes 58z. Ihr. Fürst!. Durch!, allda und de-ro Senaten 584. Fürstenbergische lande 584. flüsse undfruchtbarkeitlb. gerechtsame^Z s. residentz586. wapen ib.streitigketten 586. Prätention ausdie Burgundische Herr,schafften z8<5. streit mitCostnitz 586. prsetenlio« aufdieSul-tzische erbschafft 587. religio» ibid. verfaffung des Hoch-sürstlichen Hauses 586. ältisten Herrns pra-roZariv ibid.
Fürsten berg/Grafen/ bestehen ametzo in zwo linien1,692. BlumbergischeoderMößkirchifchelinie692. Ihr.Gräfl.Gnd. allda ib. dero Gräfl. geschwistere ibid. Str?-lingische linie692. Jhr.Gräfl. Gnd. allda ib. dero Hennbruders kinder 693. Fürstenberg-Gräsl. lande:b. wapenund restdentz ibid. verfaffung des Gräflichen Hauses 69 z.prsetsntton auf die Berkaische verlassmschafft 69z.
(8».
Gailndorff/ herrschafft / gehöret denen Echschenckenvon Limburg 7,7Zv.
Königreich/ stehet der Cron Spanien zu 11,120.
Gallen/ Abt/ bunds - verwandter der Schweitzerischeneydgenossenschafft II, 606. lande 605. ist ein Vasall desRömischen Kaysers 605.
Gandersheim/Aebtißin/dieses stiffts lituationl. 604.erbauer ib. vormahliger ansehnlicher lehn-hof 605. leidetHUXttionem ttatus ibid. ietzige Frau Aebtlßln allda ib. >
Ganerben - schlössen / gehören zu denen Reichs-sassen1,770. wo dergleichen zu befinden? 770.
- recht/ was es sey? 1,29. des staats-rakhs äsL'Ombres erklärung von dem garantie-recht ibid.
isteine provintz der Cron Franckreich 11,27.
Gebrechen bey dem Röm. Reich 1,794. deren Ursa-chen 975. siebenfaches übel vor Teutschland ib. innerlicheVerderbnisse des Teutschen Reiches 991. gebrechen bey dermiltt und sonst 997.
Geisse! - recht / was es sey? 1,29. auslieftrung dergeissel ist bey einem armittitio nöthig 28.
Getffenhausen/ Grafschaffc gehöret dem stiffte Aug-
spurgi,Z54- ^
Geistttchkeit/ durch deren schuld verlieret sich die ein-falt der ersten kirchen 1 ,847. lvte selbige in den ersten zei-ten beschaffen gewesen 8 4-7- intttuKion unsers Heylandes847. geistliche dem amte nach alle gleich ib. ihre liebe unddemuthib. ordnungmdcrclerisey848. derPabsibbiersr-cbie begründung 849. Kayser behält doch die ober-gewaltund das recht der concilien ib. Päbste nennen sich Lpilco-PO8 universales 849. äusserliche gewalt der clerisey wirdßröffer L^S» WiMisn estksärarum ib» Kber-hof-pred^
gec in Orient wollen den Vorzug vor dem Pabste zu Romhaben 850. Kayser geben eänlka gen Rom / doch behaltendasige Bischöffe den Vorsitz 850. Pabst attc<Iirer den thronund gewalt über die Fräncklschen und Teutschen Btschöffsibiä. Pabste suchen die gerichtbarkeit über alle welk 850»erlangen auch jure bumano dieselbe ib. kbocas erbauetdie Päbstl. bierarcbie 8sl. giebt dem Pabste den titul deskirchen- Haupts 851. Bischöffe in Teutschland gehen hoch851. deren wähl und conkrmatton geschähe nicht vomPabste 851. clerisey in Teutschland unter der weltlichenHoheit ibiä. was die Fräncklschen Könige vor jura bey deegcistlichkeit und Pabste gehabt 85 t. Römisches äommatwird grösser bey denen Larolin^ern 852. die äonatton K.?ipim taugt nichts 852. dee Pabst und die gantze cleriseystehen von rechts wegen unter dem Kayser und der tvelklttche» gewalt 85^ ignorantz und Verderb der geistlichkeit854. elende Ursache/ warum die geistlichkeit nicht unter deeweltlichen Hoheit stehen will 854- Kayserl. beleihung derErtz-und Bischöffe ib. Pabst suchtprseLsäentz-irrungmzwischen denen Cronen zu seinem vortheil zu stiffcen 855-neuer grund zur bierarcbie ib. conttitution über deePabst - wähl 856. stützen der Pabstlichen Hoheit sind dieCardinäle 358- Pabst dbcolaus II gestattet dem Kayseedie wähl der Päbste nicht mehr ib. greuel des Päbstlichewstaatö ib. verkauffung der geistlichen würden am KayserbHofe ist auch eine urjache des Übels 858. geistliches Hof-regiment bey dem jungen Kayser Heinrich I V auf die sechscurias 859. Pabst LreZorius verbeut der geistlichkeit denehestand ibiä. geistlichkeit ist richter in prnpna cau^ z -y.arro^antz der Päbste äussert sich in schrifftcn 859. desPäbstt. staatö Maximen ib. Pabst lasset sich pro .mpera-tore Lc Domino Orbis 6c urbis erklären 861 der Kayserwill die geistlichkeit rekormiren/ und selbst Pabst werden
864. dessen commiboriale hierüber 864. was davon zuhallen? ibici. des Pabstthums allmacht fängt an zu neigen
865. das Pabstthum fallt sehr 865. auf dem Reichs-ragszu Nürnberg erkennet der Pabst den greuel der Römischentirche 866. geistliche hohe Personen im kirchen - staac Rö-,Mischer feiten 878. ordens-leute 878. sieben ordnungender geistlichkeit 878- wähl derselben ib. geistliche ritter-5orden 878. geistlichkeit protelbrenden theils 879. ge-stbtttul und würde 879- Primat in Teutschland 879. Ertz-Bischöfftiche Pallium ib. unterhalt und güter der geistlichen88o. ob deren grosses reichthum vorträglich 881.
Geistliche Churfürsten/ dero anzahl 7,194. amebey der Kayserl. wähl und krönung99. ßnd alle Ertz-Cantz-ler 194. suche Axy - Cnnyler; geistliche können Chur-sürsten seyn ohne Päbstliche coubrmation 196. derenprimae von Kayserl. Majestät 197. die geistlichen Chur-fürstenthümer werden durch die wähl cominuiret ibiä.wie solche wähl zugehe? ib. wie alt der erwehlende seynmuß? ib. geistliche Churfürsten sind dem Reichs-bannnicht unterworffen ibiä.
Geistliche gerichtbarkeit / worinnen sie bestehe? 7>40.144.,68- wird sonst jus epilcopsle genannt 168 selbi-ge haben die protestirende Stände völlig ib. ist in demmtttumento pacis jedoch gemäßigek ib. was Kayserl.Ma/Vdaran noch übrig? 126. gehöret ihro mehr/ als sie nichtexerciren 127. was denen Catholischen Churfürsten undStänden davon noch übrig 168.
Geistliche Personen im Röm.Rejch Ctttholischeereligio» / was steseynd? 1^ 878.88u deren beruff 878»haben das meiste einkommen 89 V.
Geistl.personen im R.protestirender feiten 879«.deren anzahl881. berufflb. einkünffte seynd sehr schmal 890»
Geistt.Reichsstände/ habe das recht des kirchsprengelshiebevor von den Kayftrn und Königen erlanget 173. die be-stellung und einweisung geschähe allezeit per baculum Scnulum 173. kommen zur Reichs-standschgfft und FürstbIii ii würde