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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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778
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778 Des Europäischen Heroldk'vierdte Haupt-Handlung

sten und retler der Niederländischen fteyheit /welchen Land-GrnfWilhelm zu Heßcn/derklügste Fürst seiner zeit/den ^ccabTumzu nennen pflegte / ist Ll. 1584 den io Julii / daihn ein meuchel-mörder/ nahmcns BalthasarGcrard / ein Burgunder von Nation / zuDelfft mit zwo kugeln erschossen hat / in demPrincipal nachgefolger/ sein ältester Herr söhn/Printz Philipp Wtlhclm / welcher/ nachdemer A.16O2 mit des Printzen!4enr-^ lle (.onclefraueu schwefier/EIconorcncteöyurbonssichvermahlet / von Röntg Henrichen iv nichtallein eine hochansehnliche ausstattung undheyrmh-gut/sondern auchdieseserhalten/ daßder Röntg vor sich und seine nachssllgeredas Fürssenthum Orange anderweit vonallen Römgltchen auf die Hoheit etwanoch rückständigen ^Xtenlionen besrepet/und sich aller reä)te und anspräche darauf völ-lig und endlich begeben. Wie denn auch diesespriny Philippen Wtlheln? Herr bruderund erbe/prinyMoriy/ eingleichfalsmeom-xZrgbier Held / und der vereinigten ProvintzenHeyland / dieses Fürstenthum durch seinenStadthalter und das kammer-gerichte verwal-ten lassen/deme/als erA.i62yden 2z Aprilis inunverheyrathetem stände früh - zeitigen todesverfahren/ in der Hoheit dieser lande wiederumMnk Hen-s^n Herr bruder und erbe/ priny Henrichrich Fried.' Friedrich / der vereinigten Provmtzien imk'H- Niederlande Stadthalter und General - Ca-pitain/succeäiret/und seinen rühm in den Nie-derländischen kriegen / nicht weniger als seineHerren bruder und vorfahren/ unsterblich ge-macht. Mit der Gemahlin/ frauen Amalien/gebohrner Grafin zu Solms / hat er vierPrinzeßinnen/Ml) Prinzeßin Louysen/Chur-Fürst Friedrich Wilhelms zu Branden-burg Gemahlin erster ehe/(2) prinzeßin Al-bertitten Agnetcn/ Fürst Wilhelm Frtede-richs von Nassau A. 1697 verstorbene frauwittbe/ (z) prinzeßin Henrietten Kathari-nen / Fürst Johann Georgens zu Anhalthinterlassene wittbe/ und (4) prinzeßm Ma.rien/ psickygrnfLudwlg Henrich Mnurt-yens zu Sidnmern Hinterbliebene frau witt-be / sowohl auch zwey Printzen erzeuget.Deren jüngster/Herr Ludwig/bald nach dergeburtgestorben z der älteste aber/ nemlichpriny Wilhelm/hat den stamm fortgepflan-tzet und dem Herrn vater A. 1647 im regimen-te dieses souverainen Fürstenthums und derNiederländischen herrschafften/ lande und ho-hen chargen nachgefolget. SeineHoheit star-ben eines geschwinden todes A. 1650 den 6^^ovembr.und verließen dero Gemahlin/frauMarien/ Röntg Carlsi in Groß-Brittan-nien frau tochter/ schwangern leibes/ welcheacht tage nach diesem trauer - und todes-fallglücklich zur welt gebohren.

PritttzWM Den Durchlauchtigsten Fürsten undhelmHelk- Herrn/Herrn Wilhelm Henrichen / pltnyend' Orange / Grafen zu Nassau zc. dervereinigten Niederlande General-Capi-tain und Admiral / wle auch erblichenStadthalter in Holland und West-Frtcß.land :c. Von welchem/als nachmahligenKö-nig in Engelland / in der beschreibung von En-

gelland/ wle auch des Fürstlichen Hauses Nas-sau einige Nachricht erchellet worden. Allhieraber sind die zufalle/ welche Seine königlicheMaj. in währender Dero Unmündigkeit undnach der zeit bey dem Fürstenthum Orange er-leiden müssen / mit etwas mehrern zu geden-ckem

Als die igige Ronigltche Majestät inFranckretchA. 1660 den zug nachMarstlienglücklich verrichtet / und diese berühmte stadtzum gehorsam gebracht/welches eine der erstenexpeäitlOMtt des Königs war / giengen sie mitdem Cardinal Mazarin nach Orange/ untermprXtcxt, der jungen verwittibten Prinzeßin vonOrange/ die des regiments halber mit der altenPrinzeßin in Mercntz war / hülste zu leisten/und den Herrn Grafen von Dona/ welcherGouverneur und Stadthalter allda/und derletzten partie ergeben war/mit gewalt aus demGouverno zu setzen. Die festung wurde ohn K5w,, inallen widerstand gegen einen guten accord undausdrücklichen befth! seiner Hoheit aufgege- w orange,den; der König versprach die citadette/ stadtund land unversehrt an ihrer und

Privilegien vor seine Hoheit/prtnizWtlhelmHenriche», von Orange / als rechtmäßigenSouverain/biß zu seiner majorennität zu be-wahren. Es kam aber bald andere ordre/undwurde das schloß und die festung äenzmeliret/mit vorwand/die raison ä'LlkLt und lsLurität derCron Franckreich könte dergleichen fremde wr-tiücationes im Reiche nicht dulden. Ob nunwohl Seiner Hoheit/dem Printzen / biß zu De-ro vogtbarkeit/oder wenn sie versterben sollen/der damahligen Chur - Fürstin zu Branden-burg/ als nechsten anverwandtin und erbin/ diesouveramite vorbehalten bleiben sollen: Die- TrittdGl-weil aber diese conclltion etwas weit aussehend 'und der ausgang fast mißlich schiene/ wurdevor die rellitution eiferig gearbeitet/ auch selbi-ge endlich zu wercke gerichtet/ nachdem derHerr von Zuylichen drey jähr lang zu Parissolllcitiret hatte.

Der nachmahlige Frantzöische krieg wider-Mt esHolland veranlastete/ daß dem Herrn Grafen ^Amr/ms6' /^uverANL das Bergen op Zoom noch Mb?,'

eingezogen wurde; dannenhero der König be-meldten, Grafen die einkünffte der stadt undFürstenthums Orange dargegen geschencket /welcher auch selbige biß zum schluß des Nie- ,magischen frtedtns genossen. Nach dieserpacitiLZtion aber haben selbige höchstgedachtemPrintzen von Oranien so wohl vor als nach sei-ner erhöhung auf den Groß - Britc»mischenthron wiederum relliwiret werden sollen; wel-ches aber nicht nur von einer zeit zur andernverzögert und aufgehalten / sondern auch die3ÄU5 der souverainilät im nahmen des Kö-nigs exerell'tt worden / wie sehr sich auchver damahligeKönig in Groß - Britannien/nebst dem Churfürsten zu Brandenburg in-tereßirete/biß solche relllmtwn endlich A. 1697durch den Ryßwickischen frieden geschähe/diereformirte religio» wiederum in dem Fürsten-thum Orange eingeführet/undvon Franckreichvor die in währendem kriege erhobene Nutzun-gen 7^000 livres in 2 jähren zu bezahlen ver-williget wurde.

Als