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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
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632
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DesEuropaisthmHeroids vierdtt Haupt-Handtuttg

folgenden Könige den strahl ihrer souverainen te: also würden auch die Spanier sich ün-Hoheit in geist-und weltlichen jachen angezün- gerne so viel nehmen lasset! / als sie vomdet. RöttigHenrich vu! warder erste wcl- pabste gtschenckt bekommen.

6)er/ nachdem er mit dem Päbstlichen stuhl Mewaßen die Republique Venedig dastzegwechwegen der mit der ersten Gemahlin/ der Rom- geheimniß derRömischen^ierarLbiesso wohl als Swc z»gui Catharinen/ vorgehabten ehescheidung andere unterm Päbstthum leidende Staaten

gemercket/ und zu ihrer nicht geringen be-nachdnick,schwcrde empfunden hat i also sind auch dar-/AJ^'wider jederzeit alle mögliche gegenanstaltenfürgewandt worden; darunter denn sonderlichdiese waren: daß man i) keinen Geistlichen

Zerfallen/ die autoritär des pabstes öffent-lich verwarff/ und sich durch einmüthigcnParlaments-schluß A.iszk den 22 Augustizuni sonderbarenproteÄvruund Haupt derEnglischen kirchen erklären ließe. Darü-

ber straffte ihn Pabst Paulus m mit einem zum regiment und weltlichen verrrchtuu-crschreckikchen bann. Cr und die Nation ach- gen und rathschlagen gezogen/2) dem Rö-teten aber dessen sehr wenig/ und wiewohl der mischen Höfe keine penlion und opferpfenni-Kayfer selbst den Pabst darzu ammixete/ hin- ge zugeschickt oder abfolgen lassen/ und daßderte dieser doNner doch nicht/daß der Kayser z) ohne der bignoria sonderbare einwilligung/nebst andern Königen und Catholischen Für- der Geistligkeit keine unbewegliche guter zuge-ftett nicht mit ihm in alliance blieben/ und ihn wendet / viel weniger klöstex und kirchen/gleich andern Souverainen aller Majestäts- Hospitale und dergleichen geistliche Häuserrechte fähig achteten. Ja es sthiene/ als gestifftet werden dörjfen/bey strafe der ^lega-wenn sich der Pabst selbst damit spottete/ eion und confli'cZtwn der guter. Auch 4)daßindem er den König öffentlich lobte/und die peccirende Geistligkcit von dem Rathselbigen dem Kayser zur nachfolge vorstelle- und der Republique criminal-beamren;e. . zur verdienten strafe gezogen werdenAls die Röm'gin Elisabeth nicht nur die- sölte. Diese und andere dem stuhl zu Romsen titul/ Hoheit und gouvernement in all cau- verdrießliche Verwahrungen komm die Pab--je:; anc! over all pLisom, in allen fachen und ste übel verdauen; es war aber doch vor pabstüber geist- und weltliche Personen/ contmu- Paulo v keiner/ welcher sich getrauet/ öffentlichirte/ sondern auch gar die Römisch-Catholi- etwas dargegen vorzunehmen,sche religion ausrotten/und dieReformitte dar- Dieser Pabst hatte nun die begierde/ allengegen pflantzen ließe/ hat zwar pabst ?w8 V Staaten in Europa auff die zahnezu fühlen/A. C. W69 mit dem bann wider sie WlmMi- und sein heil an ihnen zu versuchen. Alldieweil

ret/ und sie ihrer Königlichen Hoheit / rechten/ er aber an den großen/ dem Kayser und Köni-dignitat und Privilegien entsetzen/ alle gen/anzufangen/ihrer macht und anderer mn-

Stände/ völckerund unterthanen von ihrer stände halber/bedencken trug/nahm ers mit

der Königin geleisteten pfiicht und gehör- den kleinen Staaten in Italien / Genua und

sam loß zahlen wollen. Man hat aber am- .L.rtcca/ zu erst an. Und weil es ihm glückte /

täglichen Hofe so wohl/ als in städten / und sie übern Haussen zuwerffen/ trachtete er dar-

durchgehends bey einheimischen und fremden/ nach / wie er mit der Republique zu Venedig

über diesem beginnen gelachet/und den Pabst gleichen proceß anfangen und ausspielen möch-

forthin Pabst seyn lassen. Rönig Jacob 1 re. ^ Wotzu ihn sein wider diesen Staat lang

war wider das Pabstthum so eifrig / daß er geführter haß desto mehr anreitzete. Die gele-

nich nur mit erweisung eines vorher unerhör- genheit hierzu war diese : Es hatten einige

ten exempels/ gegenüber Römischen Päbste geistliche Ordens-leute durch ihre schwere nüs-

angemaßtt gewalt über die weltliche Hoheit sethatm verursachet/ daß sie der Staat in hasse

der Könige/einen geschrieben/ und den nehmen/und zu verdienter lebens - und andern

Cardinal peri-owum widerleget/ sondern auch straffen ziehen lasten. Der Pabst nahm sol^

alle seine unterthanen zu abschwörung des ches vor einen eingriff und allkom auf/ vorge-

pabstthums anhalten laffen. Also daß sich bende/ es wäre nicht zu leiden/daß eine weltliche

kein Catholischer oder Jesuit ammo äocenck Obrigkeit über geistliche Personen das richter-

gesühret worden. DerProtsäkor Cromwel standen/ daher auch die 8tatura der Republique/raikonirte in seinem Manifest des krieges ge- als denen Reichs - satzungen und Loncil.m-gen Spanien 2l. 1656 unter andtrtt also: schlüssen zu wider/ gantz von keiner verbindlich-es rühmere sich die Cron Spanien we- kcit waren. Der Staat beantwortete diesegen Amerwa der schenckuttg despabstcs. einwürffe mit stattlichen gründen/ und wolteNun sege zwar dieser gar willig über die sich zur extraclition der gefangenen nicht verste-Lconen und Fepter zu Mlpomren/ darinnen hen/sondern suchte den stuhl zu Rom zu milderner aber eben seinem höchsten Principaln gedancken und zur abstracdon von dergleichenChnsto/dessen Stadthalter er aufder unziemlichen pottulabz zu bringen ; wodurchWelt sepn wolte/gany ungleich Ware/ daß/ aber der Pabst immer mehr erbittert wurde,da dieser über streitige etb-güter sich nicht Je hefftiger nun der jenige heilige Vater war/wollen zuni schieds-richter machen lassen/ und je geschwinder er mit dem bann verfuhr / jejener/ nemNch der pabst/ ganye Reiche/ höflicher sich der Staat in seinen Manifesten/auch Engetiand und Irrland zu verjchen- rechtlichen ausführuttgen und remonMatiovencken sich gelüsten lassen. kDte er aber bezeigte/ob man Wohl inzwisthen dempatri-ihm drese gewalt keines weges einräumt- archett zu Aglarbey straffe der releZ-MOn ver-boten/

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