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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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621
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von denen Freyen Fürstenthümern.

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verlassenschafft durch heyräth ihrer wchter ^o-l^xenK Mlt d^colav I>u6ovilic> Hertzog V0N-garola/Pabst Lrcßvrji XV Nepoten/an dieLudovisische familie gerathen. Denn obwohldiese Dame sonder leibes-erben mit todeabgieng/ wüste doch ihr Gemahl bey demKayserlichen Hose gegen erlegung einer Milliongülden dahinzubringen/ daß ihm A. 1634dasFürstenthum Piombino erblich überlassen wur-de. Mein seines sohnes Johann Bnptistä/und nach ihm dessen schwester Annen Mari-eneiner nonnen absterben hat oi^mpiam. <?re-xorilLoocomp^ni Hertzogs vvnSoraGemah-lin/chre jüngste schwester zur eintzigen erbin die-ses Fürstenthums gemacht/ welche auch schon/um es bey ihres Gemahls familie zu erhalten/ihre älteste Princeßin Marian? anum LoncampgZm verheyrathet. Übrigens ste-het selbiges unter Spanischem schütz/ als wel-che in der stadt piombino und zu Porto I.0N-xone ihre guarnisonen haben.

XV Oer Marckgrafvon Zusr Nuovo/vom Hause Caneta.

XVI Oer ^>err von (7orteZß!o.

Welche allesamt selber müntzen und sich sou-verain gehalten wissen wollen / wiewohl diemeisten ihre Fürstenthümer und lande vomRömischen Reiche zu lehn tragen. Einige sindunter ihnen/ welche bey wovoo cronen jahr-liche einkünffte haben/ und ZOOO und mehrmannschafft auff die beine bringen und aus-rüsten können.

Italien/ der Pabst/die Cron Spanien/ dieAroß-HeryHFe und Heryoge von Savop-en/ Zloreny/ Mantua/Modena/ panna/ja auch die frepen Staaten viel große Herrenunter sich / welche zum theil ansehnliche intra-den und in den großen städten fümeffliche pal-laste haben. Man findet aber auch viele oh-ne land und mittel / KZarcUeleN ohne b^rckels-ei, Grafen ohne Grafschafften/ Ritter ohnepserde/ stiefeln und sporn; daher fast lacherlichzu hören / wiewohl an der Wahrheit dieser er-zehlung nicht unbillig zu'zwciffeln/ daß einstenein reisender in Italien sich sehr betrübet/alser gesehen/ daß in dem landgen LungianädreyßigMarchestn bey einem feigen - bäum/des Hungers sich zu erwehren / zusammengekommen. Sonsten soll der Hertzog vonSt. Pietro A. 1692 die Ober-HerrligkeitüberLala! ^czAAiore und deffen äe^>en6entien UM9OOOOO krönen von Kayserlicher Maj. erkauffthaben/ und das geld zum vorigen krieg inSavoyen angewendet worden seyn. Fernesfindet man in Italien die Hertzoge ^rnelo>LMnello öcc. Ingleichen schriebe sich Donl^ivio O^eleUalebi, Pabsts Innocentii XI bruderAsöhn / auf ftinen A. 1697 ausgegangenen mün-tzen ?5mci^em 8. kl. Imperii, (ierri Lc Lracianivucem, Massen ihm auch das freye Fürsten-thum Sirmien in Nieder - Hungern den 22Mart. 1658 von Kayserl. Maj. zu lehn gereichtworden.

Hierüber haben die grössern Potentaten in

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Wer MierdtenLaupt-Aandlung

WerUaupt-Mheil:

Von

Er titul pondifsx Xiaximus^imHey.- war zu Rom viel hundert

jähre vorher gebrauchlich/' ^ ehe die Christen dahin ge-kommen / und pflegten sich . . ^ die Könige'und nachfolgen-de Kayser"lach dem exempel des Nm?m pom-pilius dieses pradicats deßhalber anzuneh-men/ dieweil sie in jachen/ die Heydnische kir-che und jus circa läcra betreffend/ die^höchstegewalt und autorität hatten/auch zur aufferli-chen marljvie dieser höchsten UlZnitat sich mitder Pontiacs!' kleidung und oruat, bald nacherlangter Königlichen und Kayserlichen wurde/m bezieren ließen. Solche titulatur ist auch von

w V einigen christlichen Rapsern/ die auch sonst^lißlichkn die vrXiäicate/ 8acrZtilIlMUS)lacra nolkca?!Lt38 6cc.N7' ^'beliebet und geführet haben/ zu dem ende ge-braucht worden/ damit jederman zu vermercketthätte/wie sie ihre majestätische von dem gros-sen Himmels - Monarchen empfangene aller-höchste gewalt über alle sachm und Personen/

geistliche und weltliche unterthanen/ zu verüsben befugt wären. Allermassen auch nochheutiges tages ein merckmahl und Überrest desalten compctirenden höchsten Regals darinnenbeibehalten wird/ indem die Römische Rap-sere Teutscher Nation/in zeit dero Königlt-jetzigeschen würden/amte und regierung / der Chrl-de^u.y,crli-stenhcit und dem stuhle zu Rom / auch che« Regalspäbstlicher Hejligkezt und der chrlstlt-sq^.^^chen ktrchen/ais derselben Advocat/ gutentreulichen schütz und schirm zu haltet?/ver-mittelst ihrer Wahl-Capitulationen/ verspre-chen. Sintemahl das wort Advocac oderVogt nach dem alten li^lc» so viel als Kayserbedeutet/und Kayser Carl der Grosse in sotha-nem verstände Vogt von Rom imimüret wor-den. Daher auch einige vor eben unbillich ge -Mrd demhalten/daß der Römische Bischoff sich delstuls pontssex Xlaximus angemaffc / und der wohl gespro--Kayserlichen allerhöchsten Majestät ehre und

Vißnieatis Lxcellentiam aikedbret. An de!N ist

es/ daß Kapser ^rauanuz ^ welcher A.C>Z78 zueIii i z Kay-