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Des Europäischen Herolds dritte Haupt-Handlung
Das HauptdttRepubliqueistdsrDoge..
Muß im
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h^iten.
Desftlt amtpntäs.
hen wird.Und dahero auch aus der büzgerschafftund geringem pöbel geschickte leute zu einigenStaats-ämtern gezogen werden können. Än-dere/ welche den zweck näher anreichen/ haltenden Staat vor einjölchvcrmischteswestn/das etwas aus der OU^rcNie habe / indemdas Dogat und die grösten chargen nur mitPersonen aus gewissen alten Adelichcn fami-lien/ darinnen man wohl eher über 12OO eapa-ble leute gefunden/ besetzet werden können :Und auch etwas aus der ^nttoci-Zr-e/ ange-sehen zu (?<>uvernemenr5, prvcurAluren/ und an-dern obrigkeitlichen Verwaltungen/und zumahldenen geringern Sraats-amtern/ gu^NKc-rteleute gebrauchet werden/ sie seyen reich oderarm/ adel oder unadel; wann sie nur in derbürger-rolle/ die öffters auff 8^000 köpftstarck gewesen/ zu befinden sind.
Das Haupt der kL ? uL1.! x ist der' Doge/ welcher mit nachstehender manier undcerenionien erwehlet wird. Oer grosse undkleinere Rath versammlet sich den z Janua-rii an einem gewifien orte/ (ohne beyseyn desabgetretenen Doge/als der bey ablauff seinerregiments-zeit sich in sein hauß verfüget/ undallda als eine privat-person sich aufhalt) er-wehlen 28 aus dem Adel/ aus jeder samilie ei-nen/ welche so bald nach ihrer ernennung insberuffen/ und zusammt denen 8enaw-ren/welche alters oder anderer urftchen halberzum Dogat nicht Lssmren können/ in ein be-sonder coaclave eingeschlossen werden. Die-se erwehlen «8 andere ^obsti, welche ftmmt de-nen acht und gwanyig Herren dem grossenRath vier Personen benennen / deren jede zumwenigsten tZvm^und also zwey dritthelvorsich hat/und ex vrMne8LN2!OtZo seyn/auch dasfunffzigste jähr zurück geleget haben muß.Daraufkommen der grosse und kleinere Rathwieder zusammen / und wird über diesen viersudjcAis balotiret/welcher nun die mehrerstenstimmen bekommet/wird von stund an zum Do-ge ernennet/und daraufmaugunret.- Es erfordern aber die Staats - gesctze / daßder Doge zu Genua in dem residentz - Hauseoder wohnen/und dergestalt darinnenarrest halten muß/daß/wenn er sich heraus be-gibt / verlieret er von stund an seine ehre undrespect / wie der Doge zu Venedig. Er wirdalsdenn zur privat-person / und fället die wür-de und commando aus den Rath zurücke / beyder Wiederkehr kan er aber die alte ckgmtatwieder an sich nehmen. Daher nähme A.i68sderRönig in Frankreich daraus reöexion,und ließ sich von dem Staat versichern / daßdieses herkommen und recht bey damahls zurlubmiülon vorhabender reise des Doge diß-mahln nicht gelten / sondern derselbe unver-rückt/und alft hauptsächlich bey dem --Nu 6c>Pl-ecatiom5,die würde des voZZts behalten sol-le. Abgedachter palast wird ü k^lsgenennet/ welcher sehr groß ist/ und darinnennebst den: Hertzog auch noch zwey oder dreyRaths-Herren mit ihren familien/fttumr eini-gen geringen bedienten der Republique woh-nen.
Diese ckZmtat ist von der grossen Wich-tigkeit und anseht?/ Massen nicht das gering-ste ohne des Doge einwilligung gehandelt/we-
niger eine relolmion und Staats-vecret ohnedessen Zutoritat vor gültig geHallen werdenkan? Er propomxet in allen wichtigen dingen/höret fremde Gesandten / LcmvvLiret alle Lviie-
in dessen nahmen ergehen alle Verordnun-gen / fast auf art des Doge zu Venedig.Wann der König in Franckreich an ihnschreibt/ so tituliret er ihn: xlggmkcum 6c p«.tc-ntem vll-uM) vucem sanuenlium. Seine klei-dung ist ein cramoisin- farbener rock/ und aufdem Haupte träget er eine viereckigte mütze.In der proceßion aber werden zwey streit-kol-ben nebst einem in der scheide steckenden schwerd-te vorgetragen/ und zur feite gehen ihm zweyRaths-Herren in schwachen rocken/welche ebenwie des Hertzogs seiner gestaltet sind. Erwird Durchlauchtig/die Raths-Herren aberIhro Lxcelkntz/und dieEdelleute UluüMmitituliret.
Ihme wird eine leibgarde von soo deut-schen trabanten gehalten. Es währet abersolches Heryogthum langer nicht als zweyjähre. In denen ersten zween tagen trägter seinen Hertzoglichen Habit/ die übrige zeitaber gehet er in anderer prächtigen kleidung /nach der im lande üblichen k^vn. Er wirdauch wegen des Königreichs Loriica mit einergüldenen Königlichen Crone gekrönet/ und ihmein zepter in die Hand gegeben. Nach geendig-tem OoZat wird ihm ein ?rc>curamr-amt mit ei-ner penlwn von sOO lcucli ausgetragen/ und kaner nach fünffjahren wieder zu der Hertzoglichenwürde gelangen. Es wird aber keiner vonseinen anverwandten unmittelbar nach ihm er-wehlet. Das complimmt / so ihm nach endi-gung seines regiments durch einen kecretanum,nachdem sich das gantze Kollegium des grossenRaths versammlet hat/gemachet wird / beste-het in folgenden Worten: Vvüra Lerenita
bnito i! luo Votkra Lxcettevia lene vsäi
a calg. Durch!. haben ihre zeit er-
füllet.Ew. Lxcellsn^ gehen nach haust.
Deritzige Doge ist Herr kriciencuzwelcher deniZMaijA. 1701 an (-irolami^n^de^vse.stelle erwehlet wurde / und ist er schon seit A.1686 procurawr der Republique gewesen.
Dessn c^olleZen sind die acht Hcrren/wel-che das hohe Staats - 8jßnoria
genannt/ zusammen conttirmren. Man nen-net sie die Lovernsrori und braucht bey derenwähl folgende art. Der Doge und der kleineRath verftmmlen sich eines gewissen tagesund erwehlen xxvmpersonen/ aus jeder Ade-lichen familia eine. Welche dem Dogeund kleinen Rathe 12 ösficrs auch 14 Personenerkiesen/und sie in den grössern Räch schi-cken. Diese erwehlen dann aus solcher zahlein lubjecrum,welches in die 8-gncms treten/undsitz und stimme daselbst nehmen darff. Desfolgenden tages wird ein anderes kufteHumauff gleiche weise erkohren / und also allesechs monate zween neue Louvernsrorj erweh-let»
Ihre Verrichtung bestehet in berathschla-gung und expeä-rung der geheimen Staats-ftchen/ und der wichtigsten geschaffte / wasaber des gantzen Staas wohl und wehe an-betrifft/darinnen sind ihnen die Hände dermas-sen gebunden / daß sie an den grossen Rath
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