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Des EuropäischmHerolds dritte Haupt-Handlung
die Staaten vor rathsam / auf ihre und der Re- diese aAe intereßiret / durch die Herren
formirten religion gegen - Versicherung zu ge- Stadthaltere erlediget und entschieden
dencken; kamen demnach die Abgeordnete der werden. Die bundsgenossen solten kci-
Dieübrige Provintzien im Hertzogthum Geldern /und der nein ausländischen Potentaten einige
Nroviiitzte-l Grafschafft Atttphe»! / Holland/ Seeland/ Ursache zum kriege geben.. Und solte
Urecht'mie Utrecht und der Friesischen O»ni»»eländer/ dein tLry - Heryoge Matthiä sein re-
u»,io!l.. auf veranlassung des Printzen von Oranien/;u spcct und aueoritat unverrückt verblei-
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Utrecht zusammen/ und beschlossen zu besmrckung der alten Union folgende puncte:
(1)Daß die vereinigte provnnzien zuewigen tagen in einer verbmdung / gleichals eine einige Proving/ stehen und nun»mermehr geschieden / jedoch jeder land-fchafft/stadtund innwohnern ihre rechteundgerechtigkeiten verbleiben solte»:.
(2) Motten sie einander mit leibe/ guteund blute beistehen in aller fürfallenden
ben.
Diese Union, welche unterschrieben undbe-DicseilMstätiget wurde den 4Febr. »579/ ist der grund.stein/ woraufdie Republique/davon wirall-M.hier handeln / erbauet worden/ und worauffdie landschaffceu Over - Issel und Gronin-gen mit der zeit auch in bündniß getretensind.
Dazumahl wurde eine müntze gepreget/auff wel cher sich ein schiff ohne mast undscg .l
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noth/ es jey/ daß unterm schein der Aönigl. ^uff der see sehen !^,/ neo. der uverjchriffr
LNaj.odcrderreligio»!/oderwaßerleydeck- lacerrum guoWZ Unc ass waren nu-
mantel sie angegriffen würden. Aumahl slcoen Proonch:cn von Spamen adge-
solte solche l -ccipcocirliche hühse wider alle Utrecht/
frenzde und ausländische oder einhej;nische ^ ^ ? / Gronmgen und
Herren geleistet werden. West - Htlessand. ^u ihrem wapen aber
^ ^ erwehleten sie emen lowen/welcher sieben zu-
(7) gran^-stadte der Un»ou /ölten Blumen gebundene pfeile in der psote hielte/
aus kosten oer prov/ngie»! i»» und a?» der nebst der überschrifft t Loocorclis res ^z^rvss
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see gelegen/die übrigen aufkosten der land-schafft/darmnen sie lüuiret/ befestiget u»»derhalten; die »zeuen korctbcaricines aber aufgemeine kosten der Generalität erbauetund unterhalten werde»».
crelcum, clitcorälA suiem msximze (llhbua-cur.
Man pflegt von dieser Verfassung die ersse^.^.
zeitschichc des vereinigten Staats anzu-schradssrechnen / und fällt darinnen fürnehmlich vorIA^(4) Die austagen und zolle solten von z die starcke beniühung der Staaten zu er-
»nonaten zu z n»o»!aten denen »neistbieten-den verpachtet/und d»e iinposten nach ge-legenheit der Zeiten erhöhet oder herabgeseyet / und zu gemeiner defension ver-wendet werde»!.
Die besayung der gräng - und andererplage solte dem Gouverneur und der Ge-neralität der Staaten d»e bezahlung zu-stehen/und jede guarmson gehalten seyn/der stadt/da sie eingelegt würde/ sonder-bares gelübde zu thun.
(5) Alle innwoh?!er in städten und ausinlande solten von i z biß 6o jähren in die Mu-sterrolle gebracht : Arm friede noch
langung eines fremden schuy-herm dieeigene innerliche und äußerliche beftsti-gung des Staats/ der prmgen von Dra-men und des haußes Kassau ungeniei-nes waffen-glück/ und grosse dem Staaterwiesene dienste/ und endlich die emnAtung derDst-Indien-fahrten.
Der ansang / diese Vereinigung zur würck-MWlichkeit zu bringen/war gleichwohl sehr schwerund mißlich/ indem die in den landschaffren lie-Mttl,.gende und mehrentheilö Papistische stadte selbi-ge nicht annehmen wollen / und zum theil mitzwang zu abstattung der cor.t.jvurwnenan-gehalten werden musten; es thäten auch die
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krieg/noch c^ncrwunon solte ohne einwilli- Spanier und die selbiger Cron anhängende
gunggcsamter provingie»! errichtet / die übrige Niederlande diesem grossen wercke der
bestell-und Handhabung aber der fachen zu Republique empfindlichsten widerstand/ und
kr»egs-und friedens-zeiten durch die meh- stissceten in den größten stadten rrenmmM
rerc stimmen ausfündig gemachet : Zcr- an/ daher lief alles in Verwirrung dahin/
ncrsolcegleichförmigkeitmder münyege- wie ein schiff/das ohne segel und rüder den tos
halten werden. len wellen überlassen werden müssen.
(6) O:e religion solte in denen provin- Raxser Rudolssi? veranlaßte abermahl/ wft
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gien Hsll-und Seeland in der ftexsteüung als ^ccl.'arcir,eine ftiedens-L«nfs'rentz zu Löln/ ^1?'
gelassen/in dene»» übrigen provintzien aberderGentlsche religions-frieden ccmidrvwetwerden.
(7) Denen (7nnvenmAlen und Geistlichen/die sich dem Gcntischen vertrag gemäßverhielten/ selten ihre guter gelassen/ de-nen/so aus den Klöstern getreten/auf!e
allwo auch unterschiedliche projecte auffs ta-paö^'pet kamen. Daß aber deren keines zurttirung gebracht werden mögen/ fondern sichdie Handlung ohne nug und frucht zerschla-gen / solches hat man den» Printzen von Ora-nien beymessn wollen / als welcher stine conve-nier-tz besser bey der Union, als dem getneinen
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bens-zewchr u »!terhalt gereichet/ dann frieden/ gesuchet hätte. Und sintemahlesumd».' entgehenden lrrungen u»:d »nißver- das landes-regiment noch gar wüste stund/stä»!dmße/ so sich deren zwischen den land- auch die stadte die besatzunaen einzuneh.nettschafften ereignen »nöchten/ durch dieve- weigerten/ Herzogen die städte Hergogm-p^rirte der übrigen prdvinTien; wo aber dusch/ Mecheln/ Lorrrxck/ Breda/ Tour-
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