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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Des SuropäischenHerolds dritte Haupt-Handlung

w am Römischen Hose erlanget. Allein esist gleichwohl aus den Historien bekandt/welchergestalt das ceremoniel A. 1469 bey der Visite/welche der Doge eKMopboru; Kiorus demPabste Paul u zu Ancona gegeben/ auff Kö-niglichen fuß eingerichtet gewesen/ sintemalder Pabst fünff Cardinale auff drey meilenzur see dem Hertzog entgegen geschicket/ ihnanzunehmen. Die galeren des Pabsts habenso bald bey erblickung der Venetianischen e5-«Zll-äre die flaggen niedergelassen/ und dasgrobe geschütz zu verschiedenen mahlen loßge-brandt. Man hat ihn im nahmen des Pabstsbecomplimentiren/und durch den Stadt-Rathmit einer rede empfangen lassen / an allen öf-fentlichen platzen freuden-feuer angezündet/und ihm alle Königliche ehre angethan. Undda er/ weil der Pabst in der darauff folgen-den nacht/war der r; HuZutt,,todesverfuhr/deym Lollegic, audientz nehmen mußte/ wurdeer von 4 Cardinalen/ deren zween vor undzween hinterihme giengen/ begleitet/ und ih-me die nechste stelle nach dem vecsno, welchesder ordinar-platz der Könige ist/gelassm.

Seither solcher zeit hat sich der Staat beydermiskegiaallezeit mainccniret/so gar/ daßauch Anno 1590 dessen AmbaMdeur / AlbertusLa6osriu8, allein der Königlichen Gesandtenrechtverfochten / und so viel erhalten/ daß der8ellacore m koms,welcher/dem alten herkommennach/bey der Päbstlichen krönung allen Köni-glichen Gesandten vorzugehen/und allein demKayserlichen zu weichen prXtenckrtt/ Zurückbleiben/ und dem Gesandten die ehre lassenmüssen.

Wie derFranyöische königliche Hof mvielen dem Römischen bey dem ceremonien- we-sen nachgefolget; also hat er auch dem Am-bassadeur dieses Staats am allererstendas gleiche tractament mit den königli-chen gegeben. Oer Rayserliche Hof hatzwar nicht einerley oblervsntz vor sich: Dennbald sind die Gesandten des Staats denen Kö-niglichen pariKciret worden / bald hat man esihnen wieder zu entziehen/und ein geringer tra-ctament zu geben gesuchet/als die exempel mitdem Herrn Grafen Revenhüller/ und demHerrn Grafen von Schwarzenberg zuMadrid und Bonden bezeugen/nachdem mannemlich dem Staat wohl oder übel begegnenwollen. Zu Münster aber bey denen frie-dens-tractaten ist dem Ambassadeurder titul Lxcellentz/und die ober- stelle und rech-te Hand von denen Kayserlichen Gesandten sowohl als allen anwesenden Ministris und Bot-schafftern der Potentzen gegeben worden. MitdenenChur- Fürsten des heiligen Römi-denen'Chur- schen Reichs hat der Staat eine pkXceclentz-zülstl»,. irrung/ welche dem ansehen nach durch ein Kay-serlich Anno I6z6 ausgeflossenes vecret erörtert/und den Venetianischen vor denen Chur-Fürst-lichen Gesandten der rang zuerkannt worden.Das Chur-Fürstliche LolieZmm aber hat seindurch die güldene Bulla erlangtes/ und durchSÄU5 Pvlsello7ici5 exercirtes recht dadurch darge-gen behauptet/indem sie in der Wahl-Opjmla-rion sich mit Kayserlicher Majestät verglichen/daß sie forthin nicht gestatten solten/ noch wol-ten/daß ausländischer poxentaten / Für-

sten und Republiken Gesandte/ unterdem nahmen und vorwand/ als wären die>selben Rcpubliquen vor gekrönte Häupter/und also denenselben in würden gleich zuachten/ vor denen Chur-Fürstlichen Ge-sandten die prsecsäemz nehmen/sondern die-se denen Gesandten alier anderen auswär-tigen Republiquen/ und denen Fürsten inperson ohne unterscheid vorgezogen wer-den/ was auch darwider hiebevor AnnoI6z6 per clecrerum oder sonsten vorgenom-men und vcrordnet/fürters abgestclletundkrafftloß stpn solle.

An anderer souverainen Potentaten Höfenaber wird denen Venetianischen Gesandtender Vorzug vor denen Chur-Fürftlichen/ und in-gemein alle die ehre / welche der gekrönten Häu-pter Gesandten widerfähret/ unstreitig beyge-leget.

Allster ist nun auch der souveraim'tat zuge-ow-iMdencken / welche der Staat über dasAdria-AMstische meer zu verüben pflegt. Die xol^-Ngiion dieser Hoheit und ober - herrschafft haM?" 'man/aller appareatz nach/zugleich Mit erbauungder stadr Venedig angefangen/ obgleich nur ei-nige Jnsulen/und nicht als'ofort aufeinmahl derganke Golfo/sondern ein kleiner strich meereszwischen ö.svenna undeingenommen wor-den. Bey zunehmender macht/ und nachdemdie Orientalischen Kayser / welche Herren die-ses Golfo gewesen / sich ihrer herrschafft und ei-genthums daran begeben / die Venetianischeflotte aber die Corsaren / welche die Handlungsehr verhindert/ziemlich gcdampffet/hat sich derStaat solches vominü marjz bemächtiget. DieUrsachen / wormit diese occuparion im ständerechtens juMbciret wird/sind folgende : Daßerstlich ein vom Vorigeneigenthums-Herrn proäereUÄo verlassenes stück gut dem jenigen aller-dings zu theil werde/ welcher dasselbe zu ersteinnimmet. Denn es habe der Staat solche see-herrschafft durch schwerdtschlag in dem widerdie Narantanischen sclaven i/Ojahr wahren-den krieg Anno 996 erworben / und widerdie Normänner/ sowol auch wider die von Ge-nua und die von Pisa/ welche mehr als durchdrey tecuU darum gefochten/gleicher gestalt be-hauptet. Zu geschweigen/daß die RayserezuConstantmopel/ welche sonst das meiste rechtgehabt/sich dieser occup^rion halber wider denStaat nie beschweret/sondern damit wohl zufrieden gewesen/ und der Venetianischen flot-te es grossen danckgewust/ daß sie das meer vonder Unsicherheit der Narantainer und anderersee-rauber befreyet haben. Welches das mit-tel auch gewesen/wodurch die Kaysere die land-schafften Istrien/Valmatien/ Albanien/A-bruzzo und andere mehr wider die räuber er-halten können.

Die gute befugnis dieser posseMon ist seit-her vieler Leculorum von gantz Europa erkant/und dadurch gebilliget worden / indem jähr-lich bey der solennen see-vermählung sichjederzeit grosseZpotentatenAmbasiadeursbefunden/ deren aber keiner nie die gering-ste widerstrechung gechan hat.

Krafftsolcher souverainität lasset der Staatnie zu/daß fremde knegs -schiffe in den Gol-fo kommen MM; dahexy als der Spani-sche

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