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von dem freyen Staate zu Venedig.
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phen dem festen lande und Morea gelegen / sollHeyden herrschafften gemein seyn/ und soll bei-derseits rein von see-räubern gehalten wer-den.
VI DieZnsulnim Xrckipeiaxo und in die-sen meeren sollen den Türcken verbleiben/wie sievor ansang dieses letzten krieges gewesen/ undsollen die Türcken von den Venetianischen un-terthanen kein kopff-geld mehr fordern. Sosollen auch die Türcken von den Venetianernwegen Tame. noch wegen derer einwohner eini-ge penlion nicht mehr fordern.
VII DieJnsul Cgina mit ihrer festung soll/als ein an Morea gelegenes und itzo von derRe-public Venedig besessenes land/ derselben ver-bleiben.
viii Die in Dalmatien gelegenen festun-gen ^boin,8jgn,(Ijclut und (Zabells, welche dieRepublic itzo im bchtz hat/ sollen derselben ver-bleiben/und sollen/um alle künfftige streitigkeitzu verhüten/ linien gezogen werden / von der fe-stung Lknin biß nach Verlies, von dar nach 8ißn,von solcher festung wieder nach der zu vusra,sonsten e-äusris genannt/von dieser nach der zuVel-ßera-und gleicher weise von VerxerZ? nachder festung zu c-c!ur und (Z^belis, dergestalt/daß zwischen solchen linien nach dem Venetia-nischen gebiet und der see zu alle länder und ge-genden mit schlöffern/sestungen/ thürmen undgeschlossenen örtern allein der Republic zustehensollen. Alle aber ausserhalb der linien gelegenetander und gegenden/ samt allen darinnen be-griffenen schlossern und festungen/ den Türckenbleiben. So soll auch keinem theile zukom-men/ die grantzen einiger massen zu erweiternoder zu schmälern. Und solche linien sollendeutlich und klarlich gezeichnet werden/ nach ge-legenheit der örter/ entweder durch Hügel/ wäl-der oder ströme und fliessende wasser. Woaber der ort an sich selbst nicht kenntlich genugist/da sollen pfäle und faulen hingesetzet/ odergraben geführet werden. Und damit jede de-rer an die Venetianer überlassenen festungenein gnugsames stück landes haben möge/ soll je-der sestuNg Lkrnn, Verlies,8ign, vusrs, Vcrgors?
und Liclut ein stück landes/ einer stunde Hehensgroß/durch die Commissarien abgezeichnet wer-.den. Wenn sich auch bey den Commissarieneine schwierigkeit befinden solte/sollen sie selbigean ihre hohe Principalen gelangen lassen/ da-mit solche durch die Mediatoren können erörtertwerden.
ix Das gebiet und <lepen6entien der herr-schafft von kaßuks soll an das gebiet der Pfortengefüget werden.
X OsNelnovc» und l.ilsno sollen den Vene-tianern/wie alle in solcher gegend gelegene fe-stungen/ verbleiben. Die Commissarien sollenftomme/friedfertige und geschickte leute seyn.
xi Die Commissarien sollen den ersten tagdes AquinoÄii den 12 Martii zusammen kom-men/und fleiß anwenden / daß längstens bin-nen zwey monaten solches werck zur endschafftgebracht werde.
xii Die straffen-räuber sollen beyderseitsverfolget und ausgerottet werden.
xm Die itzo vorhandene grantz- festungensoll man befugt seyn / zu verbessern / nicht aberneue anzulegen/noch die bißher Kmolirten wie-
der aufzubauen; doch flecken und dörffer anzu-bauen soll jedem in seinem gebiete zukommen.
XI V Was die religio« / die loßlassung dersclaven oder auswechselung/ auch commercienbetrifft/soll solches/ wie im letzten tractat befind-lich/hier auch gehalten werden/auch die dißfallsertheilten Türckifch-Kayserlichen privilegia sol-len ihre kräffte wieder erlangen/und der Handelund wandel/wie vor dem kriege/getrieben/ undderVenetianischenNation alle privilegia/so ihrvorhin ertheilet/zu statten konunen.
xv Die feindseligkeiten sollen von dem tagean / da die Kayjerlichen und Polnischen ?lem-porenrisni das jenige/was wegen der Republi-que geschlossn/ werden unterschrieben haben/biß die unmittelbare unterschreibung der Re-publique und Pforte erfolgen wird/ aufhören/und zwar in Bosnien/ Albanien und Dalma-tien nach Zo tagen; in Candia / Morea undandern selbigen gegenden aber in 40 tagen /auch soll eine ämneMs aller im kriege begange-nen thaten aufgerichtet werden.
xvi Wie lange solcher 'riede währen sollezwischen Venedig und der Pforte / soll ausge-machet werden / wenn solcher kractat von denMempvtenrtsniswird unterschrieben werden.
Letzt-gedachter voZe s ^ivettrc» Vsliere giengden s Iuiii A. 17VO Ntit tode ab/und wurde hier-auf der itzt-regierende Vvße ^luii'e Xlocenigoden 16Julii gedachtes jahres erwehlet/ welchermemahls im ehestande gelebet/ und dannenherodesto mehr Ursache hat/ die Wohlfahrt und dasaufnehmen der Republic vor den zweck seinesWunsches und Verlangens zu halten.
Die gebiete / Provinytcn und Herr-Gebiete/schafften dieser Republique bestehen theils m.d aSnaus dem fußfesten lande/ oder rerrs terms, theilsaus denen Jnsulen und wasserländern/ undwerden ihrem gewöhnlichen rang nach folgen-der gestalt locixet.
1 Das Hertzogthum Venedig/LI vo^ Entwurff60 cil Veneria genannt. Das Haupt dieses und der stabtVerder gantzen Republigue lande ist die ffadtVenedig/eine von den schönsten/ reichstenund grösten von Europa / bey nahe 8 Welschemeilen im bezircke groß/und auffpfäle und tro-ckene Plätze/ welche sich in dem untieffen meerempor gegeben/ erbauet/ hat weder maurennoch wälle/ sondern einen waflergraben fünffmeilen breit/rund umher / zur äefenlmn : Al-so daß ihre läge und zustand recht admirabel/und auch dißfalls die stadt unvergleichlich ist.
Es schiene vormahls/ als ob die natur am endedes Lolko cil Veneria) oberhalb des einflussesdes Po und derEtsche/gegen Westen einen star-cken dämm gegen die gewalt des meeres ge-bauet habe/ welcher sich vom mittag gegenMitternacht Zs meilen lang erstreckete / und soder seO schritte breit war/ das land zu ver-wahren. Nachdem aber das meer diesendämm oder erd -zunge zerrissen / hat es sichden durchgana an sechs orten eröffnet/ und in-dem es über alles erdreich/was nicht gnug er-haben gewesemgestoßen / hat es diejenige ge-gend kol-miret / was man anitzo i.s^une nen-net/ wobey es eine grosse anzahl kleinerJnsuln gelassm. Diese sechs durchgänge/durchweiche sich das meer in die r..^uneer-geußt/ seynd die eintzigen Häfen oder eingänge/
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