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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Des Europäischen Herolds zweyteHaupt-Handlung

gen ansehnlichen herrschafften / und gutern/ei-nige hülff mit und neben den Reichs-Stan-den thun solten/dessen ist hiervon keine wissen-schafft; derowegen denn uns billich zu seyn be-dungen lhut/ daß sie zu dieser unstr aller an-gelegenen nothdurfft/ allerdings der gebührnach/neben uns gleichheit halten und tragensollen.

Da auch zum zwölffren/ etwa eine hohenoth diß Königreich und Mcorporirte länderauflösten möchte/ als -bitten wir unterthänigst/..„.die Kayserl. Majest. wollebeyzeiten den Chur-Stäiide/ surften, und Fürsten im Reiche/ welche mit derweiche mit Kayserl. Majest. und der Cron Böheim erb-

Böheimerl>-einigung haben/solchesgnadigstzuwissen ma

eimguns chen/ daß dieselben sich der erbeinigung ge-ermahn^"maß (dasolches von Nöthen/) uff beschehene«crda,. ermahnung erzei-gen möchten. Und weil hier-auff zum beschluß wir über die maßen gargrosse und unerhörte coruributionez untereinander auffgerichtet / und bißhero gelei-stet/ in Hoffnung hierdurch künfflig aller ge-. « sahr entnommen zu werden / inmassen wir' denn auch anitzo diß clefentton-werck nichtohne höchsten abbruch unsers äußersten Vermö-gens also angeordnet. Demnach bitten wirdemüthig/die Kays. Maj.:c. wolle solches alsovon uns in gnaden vermercken/aufnehmen underkennen/auchhicrneben unser allergnadigsterKönig styn und bleiben.

vefenkon ordnung m Böhmen1601 aufgerichtet.

Im nahmen der heiligen und unzertrm-

lichen Dreysaltigkeit/Amen.

,. Ls und demnach die Röm. Kayserl. Mastauch zu Ungarn und Böheim Königl.

Majest. unser allergnadigster Hr.die obristenLand-Offieircr und Kayserl. Räthedes hof-und kammer - gerichts/ samt den cZepmirten Per-sonen aus allen Kreyßen desKönigreichsBö-heim/aufdas Königl. schloß Prag gnadigst er-fordern/auch ihnen die grosse gefahr/ welcheauf dis Königreich und andere incoi-porirteländer durch den erb-feind des christlichennahmens :c. kommen könte/gnädigst zu wissenmachen lassen/ ( weil sonderlich gedachter erb-feind mit einer so großen macht tartarn undHeyden/dergleichen er diese jahrhero niemahlsim Königreich Ungarn gehabt / auf diese landundgrautzeu ziehen/undsich herzu nahen thut)mit gnadigster vermahnung / daß bemeldteStande dcnarticul/ das werckbc-

treffende/was gestalt nemlichen in vorfallen-der ^ eyle die zum Königreich Böheim gehöri-ge länder gerettet und beschützet werden möch-ten/erörtern wolle.

NRmn dann dis alles die obristen Land-Officirer und andere hierzu 4cpunne Personen/wie obgemeldt/mitfleiß erwogen/auch ausder

Kays. Mas. propollrioa, daß nemlich ein solch

aufgebotund lletcnllon ordnung nicht wenigVonnöthen seyn will/solches befunden ; als ha-ben sie sich mit höchstgedachter Kays. Malest,kraffr habender vollmacht/in untcrthanigkeitdessen also entschlossen und verglichen.

Fttförder st/das von der Kays. Majest. erb-eigenthülnlichen herrschafften / desgleichen die

Hn. Ritter/Prager/so wol die berg-und ande-re städte/und in summa alle drey Stande/wiedenn nichts weniger die einwohner der Grastschafft Glatz/und hcrrschaffc Ellnbogen/ itemalle Geistlichen/sowol die klöster/ lehns-leute/freyhöfe/ und also ein jeder/ der nur güter (da-von er geschoß und steuererlegt) vermag/ dersoll seines Vermögens ein verzeichnüß aufseheste als möglich den Kreyß - Hauptleutenüberantworten/ welches verzeichnüß etlichendarzu äepucwten Land-Officirern hernach als-bald und unverzüglich / auch auss längste denmontag nach 8. Petri Kettenfeyer / ncchstkünfftig aufs Königl. schloß Prag überliefertwerden soll/ in welchem ein jeder fein ver-mögen/ auch die anzahl seiner untertha-nen inhalt der schayung ä. 88 und9s richtig vermeldet / und/ damit er den 20-sten inann zur Musterung ausstaffiren möge/ an-zeigen soll.

Was auch derowegen ichalt der scha-tzung auf einen jeden kommen thut / daraufsoll allzeit von jeder« 10000 thlr. land - gittern/desgleichen vonjedern 25000 thlr. zinß-geldernein geharnischter mann zu roß mit aller zugehörwohl ausstaffirt aus dem musterplatz sich findenlassen.

Es söllen auch hierneben ein jeder Landsaßdiß mit allem fleiß sonderlich in acht nehmen/wenn nemlich aufjemand 6 roß auszustaffirenkommen thun/daß allzeit unter den 6 Personenzu roß die sechst allzeit entweder Herrn-oder Lü-det-standes styn.

gebendem soll auch zu dieser vorstehendengefahr von einem jeden der 2vste mann seinerangesesstnen unterthanen/ aus den städten aberder ismann wohl ausstaffirt/und mit aller zu-gehörigen nothdurfft zur Musterung geschicktwerden.

Die Musterung aber zu roß/ desgleichendes 2osten manns zu fuß soll in einer jedenKreyß-stadt aufdie Mittwoch nach LarlÄ dau-rencii nechst künfftig (inmassen dann solchesdurch dieKaystrl. ohne Verzug män-

niglichen zu wissen gemacht werden soll) gehal-ten werden.

Es wird auch männiglich verwarnet / daßwer aus den einwohnern und landsaßen seinegebührende anzahl zu roß und fuß zur Musterungnicht schicken/desgleichen dieselben mit aller zu-gehör nicht ausstaffiren würde/>daß einem jedendasselbe von der Kaystrl. Maj.und den obristenLand-Officirern in wenigsten übersehen/ oderaber geringschätzig geacht werden/ sondern eswird ein jeder/so hierinnen fällig/ihme selbst dieschuld zuzumessen wissen.

So bald nun solch krieges - volck ins feld rü-cken wird/ auf solchen fall soll eine jede Obrigkeitsein volck zu roß im felde aufzuhalten schuldigstyn.

Das fuß-volck aber zu unterhalten/ sollen dieunterthanen unter einander eine solche auflagund anordnung machen/daß allzeit 20 untertha-nen einem soldaten wöchentlich einen thlr. ge-ben.

Doch soll niemands von seinen untertha-nen zuvor/ und ehe solch kriegs-volck ins feld ge-führet wird/ einige conrribmion jammlen/ nochauch über die itztbeschriebene maß in geringsten

seinen

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