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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Oes Europäischen Herolds zwepte Haupt-Handlung

MafestZt.'»rief.

KevcMtix'N

im König-reiche.

Neue Lan-des ord-nung und

revertsles K

Ferd.u.

srclüv - und priviZeßia des Königreichs nie-mand ohne rath und emwiUigung dererBaronen und Ritterschafft/ und der stadtezu Prag / wie weit jeder von denen Ständenvon diesen dingen theil zu nehmen hat/ anver-trauen. Ferner wolte er auch keinen frem-den zu einigem geist-oder weltlichen amteund cNsrZen des Königreichs/des Hofes/ dergerichte/der stadte/derer Geistlichkeit / be-fördern /sondern alle cksrxen geist-und welt-lich an gebohrneVöhmen vergeben. Undsolte es also auch mit denen umliegenden undangehörigen provinyien gehalten werden.Insonderheit wolte der König keine pro-vinyien/Heryogthümer/stadte / schlaffer/homagial-hauser/nochichtwas von denenCron-perrinermen veräussern oder beschwe-ren ; vielmehr aber bemühet seyn / die vonder Cron abgerissenen stucke wieder zusam-men zu bringen und der Cron wiederum zu-zuwenden. Er wolte auch die munye nichtvergeringern oder leichter machen ohne con-5ev8 des gantzen Reichs» U)as die vorfah-ren an dem Königlichen thron denen Stän-den/psrticulier-Personen oder jemand vonder Cron geistlichen oder auch lehn-güterngegeben und zuschreiben lassen/das solte je-dem redlich gehalten werden. Gestalt-sam auch allerechte/ordnungen/privilegia/frey-heiten/immumtäten/gewohnheiten und geschen-ckungen derer Stände unverrückt verbleibensolten. Die folgenden Könige/ sonderlich K.Rudolph Ii und K. Matthias / haben auchden so genannten Majestat-briefzur Versiche-rung derer Augspurgischen c^nf-ilions - ver-wandten oder luv uträ^ue aushändigen lasten/und sich damit zur Evangelischen religionsschuy und schirm verbunden gemacht.

Hwar hat sich seither sonderlich durch dieentziehung des gehorsams gegen KönigFerdinanden U die wähl und krönung Kö-nig Friedrichs aus Pfaltz und der daraufferfolgte/ wiewohl vor diesen neuen Königunglückselige krieg/ der Staat in Böhmensich dahin geändert/ daß/da Röntg Fer-dinand jure armorumdas Königreich be-hauptet/die alten OompaÄara sonderlichder religion halber verändert wordensind/ und aus einem steuern Reiche eineProvinz des Ery-Hauses Oesterreich ge-machet werden können. Denn als sich dasKönigreich in forma univerliratis gewaltsamerweise an dem Könige vergriffen/ und die gan-tze Verfassung sunt allen Privilegien verlohren/so hat doch der vlÄorieustz König und Kayserder übrigen getreuen einwohner/welche lieberihr Vaterland verlassen/ als ihrer Maj. zu wi-der styn wollen/ und um deswegen/daß dasgantze Königreich zuderCatholischen religionsich bequemet/ und viele aus dero Rathen unddienern in demselben seßhafft worden / sich sognädig erwiesen/ und das Königreich wiede-rum in gewisse Stände/ nach einer verneu-erten landes-ordnung verfasset/ und alle diejenigen privilegia/ frepheiten und Maje-stätbriefe/ so solcher landes-ordnung nichtzu wider / ihnen denen Ständen von neu-em wieder gegeben/ sonderlich das demHerrn-stande A. 1502 mitwochs vor ksmimke-

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re gegebene Privilegium/ rechte und steyheitettrenoviret und bestätiget/ und darneben verspro-chen / keine comribmionez oder steuren andersvon denen getreuen Ständen / als auf denenLand-tagen vermöge des s. ärnc. der landes-ordnung/ zu begehren / und über die bewilli-gungen nichts einfordern/wider niemandderer Stände oder derselben guter 6e faöloprocecliren/sondern jedweden zuvor bey seinemrechte hören/und nach erkäntniß der sache ver-möge der rechte uttd justitz verfahren/ dieStände in einigkeit der Römischen kir-chen erhalten / keinen andern glauben/ re-ligion oder exercitium darinnen nicht ge-statten/ it. solche müntz-ordnung anzustel-len/dadurch dem gemeinen wesen geholf-en/ und die commercia befördert werden:

Alles nach innhalt der am 29 MajiA.is^zuWien ausgefertigten/ vorher aber bey demLand-tage concemrtenreverfalien. Auffwel-AWh.che masse auch die Huldigung dem Königlichen gung.ältern Erb-Printzen von denen vier Ständenals ihrem natürlichenErbherrn laut der revZckx-ten Landes-orvnung geleistet/ auch zu semer krö-nung von idenen Ständen gewisse Personen er-wehlet worden/ welche dieRöniglichen R ega- ErbMe?lien/ als Schwerdt/ Cron/Fepter undZtpf- ^ftl u. d. m. verwahren möchten: über welcherverwahr-und fürtragung hiebevor zwischendem Herrn-stande und der Ritterschafft grosseund langwierige zwistigkeiten gewesen. Sonstsind die erb-amterderCron Böhmen vieregewesen/nemlich die Herren von der LippaErbmarschallen/ welches bißher die HerrenGrasten von Trautma Uedorfs auff sich ge-habt. Das Erbschencken-amt führen dieHerren Grasten Slawata. Das Erb-truchftssen-amt hatten vormahls die Herrenvon Hasenburg und die Herren Le^msvon öuM; welche aber beederseits ausge-storben/ und die erb-amter nicht weiter be-sonders verliehen : hiernechst auch die beedenBurggrafen - amter zu Earlstein/ dereneiner aus dem Herrn - der andere aus demNitter-stande waren/ aufgehoben undabgc-schaffet worden.Vermöge uralten Herkommensund der beleihung mit der stadt Grotkau ist derBischoff und Capitul zu Breßlau schuldigzu der Königlichen krönung zukommen/ und sofort die lehn über stadt und amt Grotkau zu su-chen und zuempfahen.

Bey der krönung K.Ferdinandens III hat KrSnms-man diese folenmen gebraucht :nemlich/da derKaystr und dieKayserin mit ihren coMirarenin die Dom - kirche zu Prag kommen / und sichan ihre örter niedergelassen/ ist der neue KönigausS.Wenzels capell von ^Prälaten mücalibus, etlichen!älmillral)ten mit reliquien/dann wiederum von 4 Prälaten sunt demHerrn Cardinal von Harrach / Ertz-BischoffenzuPrag/ in eonlikcsllbuz begleitet worden. Ih-nen haben 2 Böhmische Herren von Kolowrat/einer mit einem vergüldeten/der andere mit ei-

nem versilberten laibel brod/ und zween Herrenvon Slawata mit zween läge! weins / das eine

vergüldet/ das andere versilbert/gefolget.Dar-auffsmd die übrige Reichs-kleinodien / als dasSchwerdt des heiKgen^encezlaichjeHaube/der Aepper/ Reichs - Apfsel und Cron von

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