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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Des Europäischen Herolds zweyteHaupt-HanMnz

Das Königreich Vöhmen hat vormahtseine rmxtam succecienäi rationem gehabt/ und ist

die wähl an das Königliche geblüte/auch so garan das frauliche geschlechte rellriagirt gewesen:Dahero bey einer familie das regiment so lan-ge bestanden/ biß nach sachlichem abgange der-selben die Stande ein ander geschlecht zur CronOb Böhmen beruffen. Die Stande haben sich zwar vor-^^^s einer gantz freyen Chur-stimme gerüh-met / und auf die güldne Bullen Rayser Frie-drichs II <le anni, 1212/ 1216 und 1221 provoci-

ret/ darinnen ihnen macht gegeben worden/einen Rönig ihres gefallens ztt erwählen.

Welches hernach durch die güldne BulleKaystrCarls iv 6c ÄllnoiZ48 bestätiget/und durch dieobservsntz bewähret worden wäre/ indem dasHaus Oesterreich die an König Georg podie-bradenA.14.58 beschehene wähl unangefoch-ten gelassen. Und Rönig Uladislaus wärenicht befugt gewesen/durch selbst eigene Verord-nung/ohne einwilligung der Land-Stände/sei-ner srau tochter Annen das erb-recht des Kö-nigreichs zuzuwenden/sondern die Stände hät-ten König Ferdinanden! aus freyem willen zuihrem Könige erwählet; inmassen solches seinrevers-briefbezeugete. Eben dieser König undKayser hätteLl. 1549auf den! Präger Landta-ge von den Ständen der Crone gnädigst begeh-ret/seinem ältesten damahls abwesenden söhne/Ery -Heryog Maximilians/den zutritt zurCrone zu eröffnen/welches auch also bewilligetworden. Auf gleiche weise habe dieser seinenältesten Herrn söhn/ Ery-HeryogRudol-phen/ den Ständen zum künffcigen Königevorgeschlagen/welches bey beeden die Ständeauf gewisse gedinge und gegen revers ausge-nommen/sie erwählet und gekrönet; welchesnicht Vonnöthen gewesen/ wann das Königreichdem Hause Oesterreich erblich zugestanden. BeyRönigs Matthiä wähl habe man die Worte:Aufnehmung/erklarung und krönung/ nichtgebraucht/sondern weil K.Rudolph für seinenHerrn bruder endlich gebeten / daß ihn dieStände nach anleitung ihrer Privilegien zumkünfftigen Könige benahmen und erwählenwolten/der Ertz-Hertzog Matthias auch selbstum die wähl geberen/und also beede das Wahl-recht bestätiget/ so hätten sie die fteye wähl destoungekränckter erhalten. Inmassen in einerweitläufftigen wohlgesaßten cieaueI>t>n derStände/welche A. 1620 unter KönigFriedrichsxrivilegio zu Prag durch den druck publiciretworden/der lange nach zu lestn.

Wird vom Hcrgegen ist aus des hochlöblichen Ertz-Ertz -Hause Hertzoglichen Hauses zu Oesterreich Manifestenwerblich und sonsten bekandt/daß/ solange aus derMalten. Hertzoge und vorigen Könige geblüte jemandübrig gewesen/keine wähl vorgenommen wer-den dörffen oder wollen. Mit Krakus tt en-digte sich der mannsstamm/ und kam das regi-ment auff die Princcßin L.ybußa/und ihrenehegemahl Przemisl/ bey deren männlichenpostcruät es durch etliche lecula bestanden/hernach A.izo6 mit der erb-tochter Elisabe-then/Kon igWentzels 11 tochter/auff die Her-zoge von Lützelburg gebracht worden; nemlichKönig Joharßen den blinden/ mit dessen en-ckel verfiel der mannsstamm/ und brachte K.Sigmunds tochter die Crone ihrem Gemahl

K. Albrechten zu A. 1437. Dessen erb-tochterElisabeth Königin in Polen rransferirte dassuccellwnz. recht auff ihren söhn ^lssclüaum.Nun hätte nach dessen tode A. 1457 dessenschwester Elisabeth/König Casimirs Iii Ge-mahlin/vermöge der güldnen Bulla Caroliivsucceäixen sollen; allein es wurden beede zurückgesetzt/und geschähe durch list und kunst KönigGeorgens ein bruch ins erb-recht vermittels derwähl; und wurde Caroliiv covllrmstioQ unddas alte erb-recht/welches die wähl eher nichtzuläffct/biß niemand mehr vom Königl. stam-me/geblüte und samen mannlichen und weib-lichen geschlechts vorhanden/ oder ^König-reich sonst ledig wäre/ hinvangcsetzt/ weil mander (.'omperirorn etliche sähe / nemlich zweenErtz - Hertzoge zu Oesterreich / den König inFranckrcich/den König in Polen/ die Hertzogein Sachsen und Bayern/ item den Marggra-fen zu Brandenburg/ deren keinen mangern be-leidigen wolle. Solle sich also Utjlit2te publicacompenllrenlassen/was man demwahren er-ben entzogen.

Die wom in der güldnen Bulla LaroüiVlauten also : kieHioaem kcZis jZobemiX in ca-

su 6e evcnru, guibus (-eoealoZi-ipro.

genis vet lemirie, auc prollspiz Kegzli Lobemietmasculus vel f-emella lexirimus nuUuz fueritoriunäus, vel per guemcunczue ülium moäum Vs>csre contiAerir clt^um re^nuMi acl ptXlatos,ce5,Lsroae5,I>lvb»lez,öt communicarem ^egnirite, julle Lc legitime in Perpetuum pektinere«ipliusgue Kegiz Nobsmise cleÄioncm in cslu sceVsncu prTäiölis Lc non sliis prsefatis?rXlsriz,l)u-cibnz 6cc. ciamus, concsäimn« Lcc. das ist / es sot-ten die Prälaten/Hertzoge/ Fürsten/ Herren/Edele und gemeinden das recht einen andernKönig zu Wehlen eher nicht haben / noch diesesKönigreich an sie kommen/biß der gantze stammmänn-und weiblichen geschlechts der Königeausgestorben wäre/oder der thron sonst verle-digt worden; nemlich durch Verzicht und rellZna-tion des letzten Königs. Weil auch die ChurBöhmen erblich/ so könte das Königreich aufder wähl nicht stehen/wegen der unauflößlichenVerknüpfung/ welche das Königreich mit derChur des Reichs habe. Und eben dadurch /daK.Georg A. 1459 die ccmllrMLtion aller desKönigreichs Privilegien und gerechtsame vomAaxser Friedrichen erhalten/scy ja auch daserb-recht festgesetzt / welches der schönste antheilder Reichs-Verfassung in Böhmen wäre. Obman gleich um der allgemeinen Wohlfahrt willenKönig Georgen vor einen König erkennet ha-be ; so sey damit doch verhindert / daß dieCron nicht auf Polen oder andere ausländerkommen. Der Kayser hatte diesem Herrnauch zu dancken/ daß er aus der gefängniß/ dar-innen Ihn/ und die Kayserin/und den jungenErtz-Hertzog/nachmahls Kayser Maximilian 1,die bürgerzuWien bestricket hielten/glücklichentkommen. Böhmen hatte auch um dieserwähl und K. Georgens verhaßten zustandeswillen viel blutiges ungemach auszustehen/undwurde eher nicht ruhig / biß A. 1471 auf dem zuKuttenberg gehaltenen Land-tage der rechte er-be/ nemlich der Elisabethen als der erb-tochtersöhn/ Printz Uladislaus/ ob er wohl nur funff-zehn iahr alt war/auf den tbron rellieuiret wor-den.

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