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von dem Königreiche Böh eim.
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Königliche Printz Otwgnr / der sich in einemschreiben an Pabst woocemmm A. C. 120zz^arckionem kwrsviT schriebe/und hernach fin-det man MarggrafHenrichen/ welcher A. 1216von seinem vetter König Przemislao Ottogar/samt dem Adels-ausschusse aus Böhmen/ anKayserFriedrichen!! nach Ulm geschickt wor-den / die Kayftrliche spprobauon über derwähl König Menzels i zu erlangen; daß alsovon dem Printzen Ottogarn / so bald als er dieKönigliche würde bekommen/dieftr seines bru-oern Swatopluks söhn das Marggrafthumangetreten. Er starb ohne erden in itztgedach-tem jähre bald nach vollbrachter reise. Undfucceciirte ihme MarggrafWiadislaus/ itztge-dachten Königs jüngerer bruder / dessen söhngleiches nahmens A. 1222 zur Marggraflichenregierung gediehen / selbe aber 2 jähr hernachdurch den tod 'cl-gmren tnüssen. Hernach ha-ben sich die Könige und Hertzoge in Böhmenselbst des tituls Marggraf zu Mahren ge-braucht; wie denn auch Kayser Richard in sei-nemA. 1262 'Kurten lehn-briefe bekennet/ daßer König Ottogarn mit dem Königreiche Böh-men und Marggrafthum zu Mähren auf solcheartbeliehen hätte/wie dejsin vater und vorftlh-ren solche Fürstcnthümer und lehn empfangen/nach welcher art auch A. 1276 K. Rudolph!den lehn - brief einrichten lassen. Es ist auchsonst nicht ungewöhnlich/daß grosse Herren ihrewichtige lehn nach der selbst zu ih-
rer titulaturundwapen setzen lasten/ und vonder zeit des Heimfalls haben die Könige in Böh-men das land zu Mahren durch ihre Landes-Hauptleute regieren lassen / bißK. Johannesseinem söhn Menzeln/ der Nachmühls Kayserwurde und Carliv hieße/ das Marggrafthumwieder zu lehn gegeben/welcher es seinem bru-der Joh. Henrichen abgetreten / und bannt A.Usbeliehen/der es A. izys auf seinen söhn .so-«Zscum gebracht/welcher Römischer König wor-den/und als er A.1412 abgangen / das land zuMähren aufseinen bruder procopmm verstam-met. Daraus es anderweit zum heimfall undzur Union mit der Crone Böhmen gediehen /daß die Könige ihre titulatur wiederum damitvermehret/ und selbige dem Hertzogthume inSchlesien vorgesetzt haben.K. Georg konle esdahin nicht bringen / daß einer von seinen Her-ren söhnen wäre damit beliehen worden/ son-dern begnügte sich/daß er den einen vjAormumnahmens/Ärafen zuGlatz/zum Landes-Haupt-mann machte/ und seither ist das land in seinerbesondern Verfassung biß dato gestanden.
DieseMarggrafschafft wird von dem fiusseMorau/worvon sie obangezeigter Massen dennahmen hat/ mitten durchflössen / und ist derenhaupt-stadt OLmüy/ welche an itztgedachtemPuste lieget; der übrigen vornehmsten städtesind nochaMe/nemlich Brinn/ welches wohlbefestiget und mit einem starcken schlösse verst-Henist/Nudrveiß/Meseriy/ Muglitz/ Hra-bisch/Fnaitn/ Iglaw und ^iclasburg/ undnoch sieben und dreyßig andere kleinere. Eswird aber das gantze land in fünffKrelH ein-getheilet/nemlich in den Brinner-Olinüyer-Hradjscher-Unaimer-lmdDas land ist sehr fruchtbar und wohl bebauet/Man grabt Weyrauch und myrrhen aus derFwexre Haupt - Handlung»
erden/ und meldet vubta^us, gewesener Bi-schoff zu Olmütz/daß zu seiner zeit Hr.N^enyelvon Berka auf seinem gute Sternberg einengantzen cörper eines menschen gefunden/der vonMyrrhen gewesen / und zum rauchwerck ge-braucht worden. Es hat einen grossen Adelund viel Herren Standes-innwohner; die imlande fallenden weme sind so kalkicht/ daß dieinnwohner die darmgicht / zipperle und läh-mungen davon bekommen/wenn sie gleich nurmäßig trincken/ auch die weibs-personen davonnicht befteyet sind.
Von denen antiquitäten des V!arggraf-thums findet sich / daß A. 1212 obgedachtemMarggrafHenrichen von Kayser Friedrichenü über Mokra und Mokny eine güldne bullaausgefertigt/ und auch der Marggraf des heil.Rom. Reichs ohnmittelbarer dienst-lchnmannworden/und nennet ihn derKaysernoblem. Und Kayser Carl IV bekennet A.
IZ48 in einem vixlomare, daß Mähren / Ol-mütz und Troppau mliZnes öc magniöci prinLl-P2m, wären / welche von alters her der CronBöhmen lehn gewesen/ beziehet sich deßhalberaus Kaystr Friedrichs! lehn-brief/ benahmtauch Vcarggraf Iohannßen von Mahren/und Hertzog Nicolaußen von Troppau/ welchenebens dem Bischoff von Olmütz die alten Ur-kunden untersuchet/ersetzet zugleich den Mangel/wann K. Ottogar/welcher den von Troppauzum Hertzoge creim/ dessen ohne des Rom.Kaysers willen nicht befugt gewestn wäre/(dennTroppaugehörete zu Mähren/ und wuroe dereine söhn König Ottogars ü vorgedachterPrintz Henrich daraufbehertzoget.) Siebenjähr hernach conkrmirte K.Carl seinem bruderMarggrafIohannßen seine lehn/und verord-nete/ daß das Hoch-Stisst Olmütz und Her-tzogchum Troppau allezeit wie das Marggraf-thum Mahren der Cron Böheim immeckaröunlret und einverleibet seyn und bleiben solten.Es wurde auch eben zu der zeit verglichen/ daß
das Primogenitur - recht in der lucceslmn der
Ätarggraftn eben also solte geübet werden/ wiees bey der Cron-folge in Böhmen üblich; wor-aufsich so wol AtarggrafJohannes/ als dessenlandschafft/verreve- 5iren müssen. Seither istsauch mitSchlesi'en dahin kommen/ daß/werKö-nig inBöhmen ist/ derselbe auch alsosimiplo fs-6ko Marggraf in Mähren und oberster Hertzogin Schlesien wird. Der itzige Bischoff zu Ol-mütz seynd Zhro Hochfurstl.Durchl.Herr CarlIgnatius^nconiu,, Hertzog zu Lothringen/ wel-cher A.i69s zum Bischoff erwählet worden.
il Schlesien. Dieses land ist erst von den Schiesim»Quaden und Lygiern bewohnet/ hernach aberverlassen und von den Slavis angebauet wor-den/ als dieselbe im sechsten und siebenden leculodie länder Böhmen und Polen in besitz genom-men. Zur zeit des Fürsten Lechi gehörte Schle-sien zu Polen / bey welcher beschaffenheit esauch bliebe/ biß Amzzy K.Casimir tll in Po-len sich aller ansprüche auff Schlesien begab/und selbiges dem Böhmischen Könige loliann!gäntzlich abtrat; wie denn auch dazmmhldieSchlesier an statt des Polnischen silbernenadlers einen schwachen zu ihrem wapen erwäh-nten. Der erste Regente/ welcher die christli-che religio» in Schlesien einführete/
war
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