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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Des Europäische» Herolds zwcyttHmipt-Handlung

Geistlichen / welche sich den hals nicht brechenlassen wolten /revsrlsle; von sich stellen / die Pfar-ren und das land zuquittiren/oder die Römi-sche religion zu ergrciffcn. Weil aber ihre^ej)rec2tiOnc5,excul'3N0Qe5 und ciectu^ionez in-nocentiT nicht screv^ret wurden / verfuhr mangegen die nicht pamenden mit der cspmr undauf die unbarmherzigsten kerkerv auf grausa-me schlage/martern und die galeren/und wur-den ihrer viel/die biß aufs blut widerstanden/nach ^-Zpoliz verschicket/deren einige in ihremelende untergangen/einige wunderlich errettetworden. Die Evangelischen Magnaten undEdeklcme/wie auch bürger und bauren/hat manals rebellen tractiret und auszurotten gesuchct;welche geist-oder weltliche aber die religion ge-ändert/hat man paßiren lassen / wiewol dochdie begierde nach ihren gütern manchen um dassteinige gebracht. Wiederum einige andereaus <ie5peratian das jenige feld ergriffen/ dareinsie sich sonst nicht würden begeben haben. A.i68l wurde auf dem Oedenburgischen Landta-ge 6ecrLtiret: Daß um ftiedens und ruhestan-des willen die Wienerische pseikcacion cle A«1606 csnNrmiret seyn/ und das exLrcitium derreligio» allen und jeden im Königreiche (dochunbeschadet des rechtens derer Landherren)nach dem ! Artic. äe A. 16OZ ftey verbleiben/sowol denen NfXclj^nten und schulmeistern/ dieaus dem Reiche verwiesen/oder wegen ihrer re-vetalen ihre ämter nicht verwesen könten/ fteyerrückgang ins Königreich samt frcyem exercmoreli^ioniz zugelaffen/die revcrlslez cgsln'tt undkeiner an seiner religions-übung gehindert wer-den solte; gestaltsam auch verboten worden / dieverwandten der Augspurgischen oder Schwei-herischen religion zu denen ihrem glauben wi-drigen Zeremonien zu zwingen. Und LN dem26 Articul wurden ihnen gewisse örter S5^nn't/die erbauten kirchen zu haben und neue platze zuderer neuen erbauung angewiesen/und zwar hinund wieder in denen Gespansihafften.Jn denenftey-stadten käme es auch aus die gnade mehrals das alte recht an. Aufm lande wurde denenLandheu'en diegewistens-fteyheitzum privst-ex-ercirio wiederum eröffnet/allenthalben aber soviel gethan / daß der Wienerische friede denschein/das vecretum Uladislai aber die ret-tätgeben solte. A. 1637 pzcUcirten Ihre Kayserl.Maj.bey der krönun.a König Josephs mit de-ro Hungarischen Standen und Orden / daß al-les in dem stände der ertheilten Privilegien ver-bleiben/alle rechte und gestehe heilig gehalten/und des ^lev -coronancli eyd daraus abgesassetwerden solte.

Daß aber der so sehr beschränckte eikeHgleichwol nicht so erfolget/ und wider des al-lergerechtesten und mildesten Kaysers und Kö-nigs willen die beeintrachtigungen concinuiret/ist mehr als zu gewiß. Wannenhero auchdie beyden Chursürsten Zu Sachsen und Bran-denburg durch dero hochansihnliche Gesand-schafften bey der gelegenheit des wähl - undkrönungs-tags zu Augspurg A. i69Ogar be-weglich vor die Evangelischen chriften in Un-garn inrerceckret; Ledoch aber nichts von rea-lität weiter erhalten. Seither haben IhreMajest.zu bevölckerung des verwüsteten Kö-nigreichs viele Privilegs, insonderheit der reli-

gion halber/ ausbitten lassen: Es haben aberdie Evangelischen in ansehung der macht/so dieCatholische Geistlichkeit hiesilbst übet/ nichtreckt trauen wollen/ außer was sich etwan inOber - Hungarn und unter dem BisthumRaab unter ihrer Hochfürstlichen Durchlauch-tigkeit zu Sachsen-Zeitz gütigen und gnädigentl-ztt-zment niedergelassen.

Die förnehmsteu hohen schulen waren CchM,»vorzeiten zu Maiyeu und Fünsskirchen.HungMpatack haben Lomewu8 und /ritteMus be-rühmt gemacht. Die itzige bekandtet!s sind zu preßburg/ allwo auch die Jesui-ter ein keiiünasiuMiS. LmericiDucisgenaNNt/ha-ben : serner Eperies und Oedenburg / wieauch das obgedachte (Z'/mnalmm zu Tiruau.

Nächst vorgemeldten dreyenreligionen dul-Settenjodet man auch in einigen Gespanschafften dieA^wiedertäusscr/ mehr ihrer künstlichen arbeithalber/als um anderer imeressen willen. Siemüssen sich aber mit ihrem aberglauben stillhalten/und dörffen nur in geringen hauserchenausterhalb derstädteund dörffer ihrekirch-ver-sammlungen anstellen.

DieIüden haben in emigenGespanschastenmehr fteyheit/ indem ihnen nlcht nur gantze dör-fer zugeeignet/sondern auch selbst bißweilen pri-Vliegia, den Christen zu schaden/ verliehen wer-den.Denen Rmyen/ welche derGriechtschenreligion beygethan/sind auch ihre eigene kirch-lein verstattet.

Die geistliche regierung des KönigreichsHungarn bestehet auff denen Ery-und Di^A,schössen/ Aedten /Pröbsten/ Capituln/Prcs^-tcrjz, und dergleichen. Der Ery-Visthü-mer sind zwep: nemlich zu Gran / von wel-chem bereits oben Meldung geschehen/ dessen8uikrZß3neidie BischössezuErla/ zu^ünff-klrchen/zuDesprin/zu Raab/zu Maiyen/und zu Neitra.

Und dasErg-Bisthuinzu Coloya/wel-ch em das Dachische Stifft mcor^orwet wor-den/ hat nach der alten conttitunvn zu 8uK-aßz-ntts dieBischössezu Uagram oder Aagabri-en /zu Herinanstadt/ N)aradem/ Chona-dien/ Bosnien/ und Sirmien: Der Di-schosszu Vcsprin ist der Rönigin stets-wahrender Lanylar / und hat derselbedie prTrc»Z3tiv, die Oesterreichische Hauff-Lrone auff das Haupt zu sitzen; denn die heili-ge Cron leget ihr der Lovlecracvr oder primssrc-Zni auff die rechte schulten In Sclavo-men ist auch ein Bischoff zu poffega.

Darzu zehlet man auch die Croatischenund Dalmatischen Ery-Bischösse zu oaraund Zpalarro. Des ersten SutklsZznel warendie Bischöffe zu ^.cke,VegNa und ossl-c>. Demletztem waren untergeben/ die Bischöffe zuTrau/Aegpa/ Aestna/ Scardona/Ma-carska/ Sebenico/ Tme/ Almifja/ Nona/und^ulnia. Unter diesen Bifthümern sollK. Steffan der Heilige allein zehen gestiffttthaben. Nicht weniger ist vorzeiten der Ery-Bischoss zuRaguft/ mit seinen Suikssgsveissu Gtagno/ Risano/ Trebigno/ Cattaro/la und Ourzola/ zum Ungarischen kir-chen-Mac mitgezogen worden.

Im übrigen ist aus den geschichten vorigerzeiten bekandt/ daß die Könige in Hungarn

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