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S.K.Maj. auch samt dem Herrn HertzogezuHolstein-Gottorfvon dem gesamtenFürstlichenHause BraunstHweig und Lüneburg/ dasgantze Gtadt-undÄudjadingeu - laud/ unddessen zugehörige Regaliett/Würpcu/Tho-drissten undInsulen als von ihren rechten be-kennten henn zu lehn/legen abergteichwol keinelehns-pflicht ab/sondern es gelobet derb geein-ter Abgesandter/ vermöge des Hamburgischenvertrag^ 6e A.i6sz den 19 Martii/aliein an/daßsemRömgl.prmcipa! dem lehnherrlichenHause treu und hold seM/ dessen bestes be-fördern/ttild arges Wenden/ auch der lehn/soofftdie zufalle kommen/gebührliche fol-ge thun lassen wolle.
ge- Aus obigen ist leicht zu schließen / daß dieherrschaffc des Königs sblMur, unbe-schrancke und monarchisch sty. Gestalt dennIhre König!. Majestät in kriegs-unbfriedens-geist-und weltlichen Hchenfreye Hände hat/undan die Privilegien und alten vorbehaltnisse desAdels keines weges mehr gebunden sind. Da-her kan man wo! sagen/daß König Friedrich mdieses/was eran land und leuten/ nemlichin denen Provintzien Halland/Schonen/Blc-ckingen/Iempeen/Goth-und Oeland / undsonst mehr im Schwedischen kriege verloh-ren/anRömgl.Hoheit/ aueoritaeundun-beschranckter gewalt/ wie nicht weniger anden vorhin im Reiche üblichen Verpachtun-gen und verlehnungen/ welche nach verän-dertem Neichs-Staat in die Königliche rent-kammer eingezogen worden/ wieder eroberthabe. Und diese stuveraineMajestät hat Ao-m'gzriedrichili nebens seinen Königl. Helden-tugenden/ wodurch er die freyheit der Cron undgantzen Rei6)s mitten in der höchsten gefahrvon dem nahen Untergang und lubMioü erret-tet/ wie schon vorangezeiget worden / der Geist-lichkeit/ wie auch bürger-und bauer-stande zuzu-schreiben. Der Adel hat hergegen wenig au-toritätmehr/und wird der bürger-stand entwe-der guter meriren halber/ und wegen gewisserfürnehmer chargen bey Hofe / und im Reiche/oder gegen erlegung gewisser summen in Adel-stand erhoben/ja nach denen civN-und mNitair-chargen denen alten land-Edelleuten vorgezo-gen; aus welchen allen und anderen umstän-den unschwer zu Messen/ daß der gemeine nuyund Wohlfahrt des Königreichs derHaupt - zweck der Rönigl. regieeung stp/und durch des Königlichen Hauses glückseligkeitund Wohlfahrt/ Regenten-tugend/ macht undhohen rühm befördert werde. Ob nun wol son-derlich bey bißherigen kriegen und starcker ar-matur die beschwerungen bey den unterthanensich sehr vergröstcrt/also daß die land-güter dreyviertel geringer am preiße / als vor diesem/seyn. sollenwieder
bey friedlichem und bt
ihr zustand doch in Dänemarck annoch in viele ^ ,. .. . < , l/ .
wege besser als der unterthanen in Norwegen/ F. haben,
allwo m fd-'N .Eom'af. wnMNand undOomj°-t ^ dleCantzley-Rathe/dleKontg. cxtraorämalr.
ren publicirten ^ocations - ordnung zu ersehen/welche folgenden innhalts ist:
Königlich - Dänische Verordnung wegett
des Vorgangs.
U Coi)penhagen/der König!.,hauvt - stabtin Dänemark/ wurde mit eingehendemmonat Febr. 1681 eine Königl. Verordnungxmblici'rt/wie und welcher gestalt es hinfühwunter denen Ministern und bedienten wegendes rangs und Vorgangs / so lieb ihnen die Kö-nig!. gnade/ solten zu richten haben; dafernauch jemand wider verhoffen aus eigener au-toritär hiergegen etwas zu thun sich untersan-gen würde/solte er von stund an/st bald er dessenüberwiesen worden/nicht allein verwürcket ha-ben / tausend reichsthaier an die armen zu bezah-len/sondern auch dadenebenstvon demGeneral-fiscal / als ein Verächter und Übertreter des Kö-niglichen lnandats/besprochen werden. DisVerzeichnis' aber des rangs war folgende:
1 Die Königliche natürliche kindein
Ii Die Königliche geheime Räthe / welchedie höchste ckargen in diesem Königreich bedie-nen/ als 1 der Königl. Groß-Cantzlar/2 der Kö-nig!. Schatzmeister/z der Königl. Stadthalterin Norwegen / 4 der Königs General-Feld-Marscha!!/s der General-Lldmiral/ 6 dieKö-nigl.Grafen/so geheime Nathe sind/ 7 die Rit-ter von Elephauten/so geheime Räthe sind odergleichen rang mit ihnen haben / 8 die andereKömgl.Stadthaiter/ 9 die vier Cantzlar/ io derVice-Schatzmeister/11 die Vice-Stadthalter/12 die andere Königügeheime Räthe.
Nl Die Königs Generals-personen/i detGeneral-Feld - Zeugmeister/ 2 der General-Feld-Marschall-Lieutenant/ z der General-Lieutenant/ 4 die Generalen zu pftrd und fuß/s die General-Lieutenanten zu pftrd und fuß.
iv DieHerren Stands-personen/i dieGra-ftn/ so von Ihr. Königlichen Majest. in diesenstand erhoben/oder neural,lsst worden. 2 DieFreyherren/so Ihr. Königl. Maj. selbst in diesenstand gesetzet/ oder als Freyherren namraübrt»Auf diese folgen unmittelbar die Ritter vonDanebroge.
v Die ober-chargen am Königshof/ iderOber-Hos-Marschall/ 2 dieOber-und geheimeStaats - Secremrien/z die Ober -Cammer-Junckern/4 der Ober-Stassmeister/sderOber-Jägermeisker/ 6 der Ober-Schenck.
v/. Die andere Königl. Räthe/und die indieser claß sss<v6cirte chargen; als r die Estats-Räthe/2 die Justitz-Räthe/z die Stiffts - Amt-männer und Rentmeister.
vi! Die andere Generals-personen/und diein dieser claß sseci6c>rte chargen: Als nemlich1 die General-Majoren/ Admiralen / der Gene-
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allwo auf den Königs Wohlstand und Domiascdas absehn mehr gerichtet ist.
»rdnun°/ds5 der König bey Hofe und UN Reiche ei-Danischey 6l?ntlLch vor einen Staat und bcdiemmg führe/solches ist guten theils aus der vor wenigen jah-swerpe Haupt-HnndllMg.
Lnvo^es untv der Ceremonien-Meister / 2 die
Commercien-Nathe.
ix Die Vornehmste geistlichen standes/ rK5 der