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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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Des Europäischen Herolds zweyte Haupt-Handlung

blauen bände von der lincken achfel herunternach der rechten brüst/und der silberne stern andem rockaufder lincke brust/dasDanebrogischeweisse creutz aber von der rechten achfel nach derlincken brüst an einem weissen und an beyden en-den rochen bände getragen.

ReichS' klei, Des R eichs kleinodien / so der Bischofsnvdien. von Seeland zur zeit einer verledigung desKönig!, throns ehmalen in Verwahrung gehabt/sind kostbar. Die crone/ womit R. Chri-stian V am 7 Jun.A .1671 zu Friedrichsburgvon der Hand des Ertz-Bischoffs zu Lunden ge-krönet wurde/schätzte man auf/oOOOO rhlr.Derzepre r war mit diamanten aufs herrlichste ver-setzt. Oer thron von einhorn und elssenbeingemacht/und mit golde reichlich eingelegt / ober-halb mit z grossen edelgesteinen/ als zwey ja-spis auf4OOOO rhlr. an beyden ecken/in der mit-te aber einem Amethyst/ auf6ooOc> rhlr.werth/- bezieret/ und mit drey grossen silbernen löwenumgeben. Die krönungen aber geschehen sonstzuCoppenhagen.

Dänemärck DasKönigreich Oanenmrck war vorzei-T em El -b- tett ein lVahl-Reich/ jedoch blieben die Stän-^ de bey dem Königl.stamme/so lange jemand da-von übrig und zum zepter geschickt war/also daßdie erstgebohrnen den übrigen vorgezogen wur-den. Man hat die Könige vor alters wol ehernur provilores kegni, oder Reichs-Verwesergenennet. (Zronus aber beschreibet es alskeßnum usufruölusrium, oder ein solch König-reich/ so nur in dem Nießbrauch bestehet. Seit-her ist es nach geendigtem Schwedischen kriegeA. C.i66o am 8 Octobr. auf dem so genanntenHerren-tage verändert/ und auf veranlassungundantrag des geistlichen/ bürger-undbauer-standes/bey welchen die alte jalousie durch daskriegs-wesen sehrvergrössertworden / zu einemErb-Königreiche gemacht/auch des damahligenKönigs/ Friedrichs llI.Rönigltchen kindernund erben/ohne unterscheid des geschlech-tcs/ auf ewig übergeben und zugeeignet / auchdie Erb-Huldigung hieraufeingerichtet worden;wie die Übergeb - und annehmungs- schrifftenim ilieatr.Lurop.lX. theilk. 8s leg. zu lesen. Diegelegenheit solcher plötzlichen Veränderung war/daß die Reichs-Räthe/auf deren gutbefindenundconäuire vormahlen die 26miuilirZtici!i desReichs bestanden / und aus mißbrauch sothanertbeilhabung an der summa rerum, besonders imSchwedischen kriege nicht gar wohl haußgehal-ten/sondern viel verwahrloset / und viel Cronen-güter durchbracht hatten : Und daß die übri-gen drey Stände bey sich wohl erwogen / daßder Principat allen andern regiments-arten bil-lich vorzuziehen sey/als der auch der göttlichenUmversat-Monarchie am allermeisten gleichför-mig sey.

Wiewol nun zwar anfangs der Adelstand/hierein zu willigen/grosses bedencken getragen/hat er dennoch nachgehends auch mit einstim-men / und solche neue fundamental - satzung mitvollziehen müssen; daß also diesemnach nicht nurdie wähl in diesem Königreich gäntzlich abge-than/sondern auch die vorhin fast unbeschränck-te gewalt / und daher erfolgte intolentz derReichs-Räthe beschnitten/und gleichsam zu desKönigs eigenem belieben die summa rerum undMajestätische gewalt erblich 6ns cklcrimine ls-

xuz heimgestellet worden ist. Hierdurch bekamder König die absolute Souveränität über Da-W^nemarck/undclepenäiretvon derzeit an / allesschlechter dings von des Königs willen/da nochkurtz vorher der Nordische friede nicht vor be-standig gehalten werden wollen / ehe er von denReichs-Räthen beyder Königreiche unterschrie-ben worden. Man hat sich des Staats zuRom hierbey zu erinnern/welches per Lexemke-Aiam omne Imperium öc porellsrem dem Kayser^ugutto übertragen/ nachdem durch die innerli-chen kriege alles volck ermüdet worden war/undder allgemeinen Wohlfahrt keine andere als die-ft Unterstützung gegeben werden mochte. Denarmen bauren aufFalster / Laland/ Möne undanderswo / welche biß dahin fast sclavisch vondem Adel gehalten gewesen/ käme die Verände-rung auch zu dem glücke/daß sie der leibeigen-schafft erlediget/ der Adel hergegen veranlasstworden/ seine güter von dem Könige auf neueconältionez zu suchen und zu empfahen; welcheaber doch also gefasset/ daß gnade und liebe ei-nes treuen Königes getreueVasallen und knech-te gemacht.

Norwegen/ welches diesem Königreiche NM«einverleibet/hatvon undencklichenlecul.zherei-jß am,ne erb-nachsolge gehabt/ also daß sich selbige ^auch auf das weibliche geschlechte erstrecket /worvon das exempel der Rönigin Margare-then zeugniß geben kan. Daher denn auchkömmt/daß die Hertzoge von Holstein sich in-gesamt erben zu Norwegen schreiben. Manhat die Stände und unterthanen dieses König-reichs gantz von ehr und würden gebracht/ dieAdelichen familien ausgerottet/ und den Dä-nen dero güter zugeeignet/damit sie nicht widerdie Könige revoluren möchten. Jnmassnauch kein eintziges amt/ solte es auch noch so ge-ringe seyn/an einen Norweger vergeben wird/der meynung / es würde die beherrschung derlande desto weniger anstoß leiden.

Man gibt ingemein vor/ ob habe dasRö-obDlDnigreich Oäneinarck hiebevor seine äepenäeny'Mck^lehns-weise vom Heil. Rom. Reiche Teut-Ascher Nation gehabt. Massen denn ausOrcone LritinAenli, Irirliemio und andern mehrdergleichen erscheinet / auch der König!. Cany-ler/Herr R einking seliger / selbst nicht in abre-de/daß Rapse r Friedrich I Rönig peterndiecrone aufgeseyet / und flch denselben da-durch psiichtbar gemacht. Es waren aber/melden andere/König Knuts / Waldemarssohns/vormündereso kühne gewesen/ eben desKayser Friedrichs Gesandten ins gesichte zu sa-gen/ihr unmündiger Herr habe gleiche freyheitund'mäepenöetitz in seinem Königreiche/als derKayser im Reiche. Einige von der Nationhaben sich bemühet/die lehns-qualitätgar inzweiffel zu ziehen/zumal aber zu läugnen/daß einKönig/nahmens Peter/zur selbigen zeit regierethabe. Bescheinigen dargegen/daß 8venoLra-tke derselben zeit das zepter über Dänemarckohne recognirion aus Teutschland geführet.Gewiß ist es /daß heut zu tage der Rönigeinen unabhängigen gany frcpen zeptertrage/ und den Kayser und das Reich andersnicht als wegen des amheils amHertzogthumHolstein und der Dldenburgischen lande füreinen Lehn - Herrn erkenne. Hiernechst tragen

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