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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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von dem Königreiche Engelland.

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KUch vie maßtZtMA unh ändevUNA <0der vol- Ivvcäs entweder tnit ja/und Zpprobiren sie / oder

lige aufhebung der alten gejeye und ver- mit nein/und verwerffen sie / oder man beratb-

ordnungendes Reichs. schlaget darüber/und alsdann wV^'n si^^

VieVerfassung des ktrchen «Staats und sen Commisswien zur untersuch-und erledigung

kirchen-ägenöen. ^ übergeben/ welches man eine commkee nennet.

Die Veränderung der posseßwnen unter Dergleichen geschiehet auch imUnter-hause.Jst

Privatpersonen. nuneittesolchesacheineinemLolleßjoa^jouM.

Die lsgirimation der bastarden. ret/ so communiciret man unter einander / und

vie seyung eines gewissen süsses in der heißet esalsdenn im Ober-Hause: 80k b-Me

Reichs-folge. sux commune», oder im Unter-Hause: 8oitbsilie

vieentscheidttttgzweiffelhaffterrechts- sux8ejgneur,. Findet eine solche 6M beyfall,

fälle /welche in denen Reichs - und land-gesetzen so wird sie mittelst dieser Worte conllrmiret:

nicht clererminiret und erlediget sind. 8?i^nsur» oder tbe commun« bavsallcnteS. 'Wo

vie anlegung der steuren / zolle und tri» sich ä-ikerencieu ereignen / so erwehlet man aus

buts. beeden hausern gewisse clepunrte / welche in der

Vie wiedere:frattungdes ehrlichen nah- so genannten gemahlten kammer die sache

mens/ standes und würde. ausmachen und der gantzen Versammlung zur

Die aufnähme fremder qualikcirter per- gemeinen approbatioo, und berichtung eines

sonenzurEnglischenfrexheit/ und zumge- Reichs- gutachtens vortragen. Können sich .

nusse des inSigens» und landes-rechts/ oder die aber auch diese nicht vereinbaren / so wird die

mheilung der Naturalisation. L-!I dem Könige zur entscheidung übergeben/und

Vie Mäßigung und richtigmachung der wann so dann die König!, einwilligung erfolget/Eme Acte/

gewichte/massen/ellen. so wird dieser Parlaments - schluß eine Höie ge- ^ kW ?

Die bessrassung und a^ratiatioa oder per. nennet,äomrung derer hohenSrande /so die Ma je- In dem Ober-Hause werden die vvta von umstät beleidiget / den Reichs frieden gebro- ten ancolli^iretvon dem jüngsten Baron anzu-chen / hohen verrath begangen zc. oder in fangen. Und erklaret sich ein jeder mit denenihren (.Kargen steh nicht rechtmäßig erwie« Worten: innrem oder non content. Zm Un-sen : Wiewohl die bisherigen Könige ihrer terhause theilen sich die stimmen in ja und nein,viel/so des hohen verraths schuldig gewesen/aus- In beeden gelten die majora oder mehrere stim-serhalb des Parlaments zur in^uiliuon und be- men.

fundenen fachen nach zur lebens - straffe ziehen Gleichwie aber keine bül, äöle und Parta- Kömgl.

lassen. Und insgemein alle andere Reichs-und ments-gutachten die rechts - krasst und verbind-

landes - angelegenheiten / welche so wol den lichkeit hat / ehe der König selbiges approbjxet/ «chlM.

Staat/als des Königs person / und dessen hoch- und durch den (^lerk der Cron ausrüsten läffet:stes Königüamt betreffen. l^.o^ le veur, oder wenn es eine parnculler - sa-

Morzu denn dieses zu ziehen/ daßohne cheist : 8oit5sjrcomme u ettclelire ; welches

öeyräthliches zuthun des Parlaments der einer solchen conMrmion und die seel und

Rönig weder selbst in den stand der heili- krasst giebet: Also pflegt er auch solche LM öff-

gen ehe treten/ noch seine kmderzu eheli- ters dadurch gantz und gar zu verwerffen/ wann

chen allianyen schreiten lassen darfss. ausgesprochen wird: l<oy s'avilera. Ist

Drum dorffte auch die Heyrath zwischen derKö- es eine schrifft/ darinnen dem Könige sublimen

nigin iNaria und dem Könige in (Spanien eher verwilliget wmden/so braucht man diese tormul:nicht vollzogen werden/ biß das Parlament stl- R.07 remercle les lo^aux lujLt5,accepre leur be-

bige approbiret. Es wolte A. 167z auch das nevolence Sc sinl! le veur. Diese approbacioncs

Parlament die Heyrath des Hertzogs von Pork und resseÄ-ve abschlägige rel'olutionez ertheilet

mit der zweyten gemahlin umstoßen / weil diese der König bey der letzten leckon, da hernach dein

der Römisch - Catholischen religion verwandt / Parlament stine cli tMon entweder gantzlich

und dem Staat daher unangenehm war: Als oder biß zu anderweitiger beruffung und also

aber dieses nicht redrelllret werden konte/drunge prorogsrions-wesse wiedersahret/ und geschiehet

es doch hart darauf/ daß die Fürst!, kinder in der solche in gleicher ioienmtät / als bey erössnung

protestirenden religion auferzogen werden sol- des Parlaments gebrauchet worden,ten. Sonst ist ingemein von der macht des Derkylu; beyachoulbrten Reichs-schlössen

Parlaments anzumerken / daß selbe nicht auf wird also geführet: (^u'il lv.r conclu 6c srrctts

gemeßener schrifftlicherVerfassung/ sondern auf par 5a klajette löreniMme, avec l'avjz 6c consen-

dem herksinmen und gewohnheiten beru- tement 6e5 8eiZnsur5 spirituelz Lc rempor^ls 6c

het/ und die meiste beruffungen desselben gesche- cles commune». Ungeachtet die ausschreiben

hen wegen der exrraorämair . anlagen und steu" zur convocation der communen bloß ac! cousen-

ren. Es wird aber in beyden haustrn nicht al- tieoäum und nicht zum beytrage eines räthlichen

lein über das jenige gerathschlaget/was derKö- gutachtens / welches in der ^65 ihren ^no-

nig propon.ret hat / sondern auch über andere neu zu befinden/eingerichtet worden/und so dann

sttairen/es sey dann daß der König ausdrücklich werden so wol die ->6ien oder Reichs-schlüße/ als

verboten hätte/daß zu gewinnung der zeit keine auch die voca und (lsiiberarionez durch öffentli-

andere materien vorgetragen werden sollen. chen druck kund gemachet.

Was im Parlament propomret und schrifft- Alle fachen/ um welcher willen der König das

lich verfasset wird / mit dem Vorsatz / ein gesetze Parlament zusammen beruffcn hat/werden ent-

daraus zu machen/solches nennet man eine öM; weder sjourniret/ proroZiret oder gantzlich zer-

der parlamemarius liefet dieselben vor denen cje. schlagen. Die ^journemenü geschehen gemei-^'u-n«..

bberstionett in pleno ab/ darauf erklären sich die niglich in dem Ober-Hauß durch den Cantzler im

Cc z nahmen