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Oes Europäischen Herolds zweyte Haupt-Handlung
Cron/ ihrem fürwenden nach/ krafft der nachdem Nieniegischen frieden ersonnenen clepen-«ientien/ eine botmäßigkeit über das gak^eHoch-und Nieder-Teutschland / diß-undienjeit Rheins/ mit begriffen die Schweigund vereinigte Niederlande/wie auch ande-re benachtbarte Königreiche/ als Böhmen/Danemarck/ wie auch preufsen/ sKe^iren;Mermaffen König Carl dieselbe nicht alsKäy-ser/ sondern als Königin Frankreich besessen/und mit einem solchen rechte der äevvlution auffseine nachkommen verstammet hatte/ daß ausdem völcker-recht darwider keine Verjährungstatt finden könte. Als zu den zeiten kapserHenrichs III König Henrich! in FrankreichHey der mündlichen conftrentz zu Civois sich fastunnütze machte/und demKayser vorwarft/ diedeutschen hatten den grösten theil von Franck-reich/ welches den Carolingern gebührte / mitunrecht an sich gerissen/ und bißher uturssret/auch biß dato vorenthalten/antwortete ihm derKayser: Er wolte diese ansprüche mit dem de-gen in der faust wiederlegen. Der Königaber brach in geheim des nachts auff/ und such-te durch die flucht die äilhutat^nzu vermeiden.Der Letztregierende König und dessen tckmch-izwar prXtenäireten nach obgcdachtemNiemä-gischen frieden-fchlusse vermittelst ihrer inemo.rialien mehr nicht/ als das jemge/ was ih.nen vermittelst des U)estphalisthen Ulidnur ermeldeten frieden-schluffes ce6iret undabgetreten/ und was nachmahls unter demnahmen der cle^euclentien biß auff den i Aug.1681 reuniret worden z wie dann die Königl.Majest. solches gegen den Kayserl. Abgesand-ten/Herrn Grasten vonMansfeld/ausdrück-lich versichert: dieweil sie aber bald hernachHey ansang des conArelluz zu Franckfurt diestadt Straßburg und Dehler schanye ein-genommen/auch sonsten von dieser Cron nach-mahls gewisse prmcipia leZl8 82liLX wahrzuneh-men gewesen/ so ist fast zweifelhafftig worden/ob man durch einen traetat und Handlung sichgegen dieselbe zur genüge versichern/ und durcheine ewige unwiederrussliche renuuciattvn dernoch unbekandten ansprüche und ersinnlichen«Zepenäentim denen weitsichtigen anschlagender Frantzöischen Monarchie beständig entge-gen treten könne/ oder ob man nicht vielmehrzu besorgen gehabt / es werden selbige/bey fort-währender prXpotentz der Cron Frankreich/inmkmtum erstrecket werden; wie denn auchsolches der nachfolgende krieg gnugsam bezeu-get. Zwar hat man auff dem Reichs-tage zu Re-gensburg wegen eines armittttü auff zwantzigjähre nach denen von Franckreich vorgeschla-genen LonNinonen/ iedoch mit vorbehält/ undim übrigen unbeschadet des Westphalifchenund Niemägischen friedenschlusses mit dem Kö-niglichen plemjzotentiario, Mr. Verjus/ Comteve Crecy/sich verglichen/auch den moäam pos-iLtllonum. die grantz-ziehung und andere punctaaufs tapet nehmen wollen ; Es hat sich abereine cliKeultät nach der andern hersür gethan/biß es abermahls zur ruptur kommen/ worvonbereits obenweitläufftiger geredet worden.
A ns das Kö, Ferner pr^tenckret Franckreich auf das gan-Königreich Navarra / und besitzet mebrnicht als den jenigen theil / so Navarre Basse
heistet/ und in dem lande de Basques/ dem Für-stenthum Bearn/ den Grafschafften Foix/ Bi-gorre / Armagnac u. s. m. bestehet. Spanienfthret dargegen an / daß König Johannin Navarren / welcher vom Könige Ferdi-nanden inCastilienvertrieben worden/ keinrechtmäßiger König/ sondern ein ketzer gewesen/und hätte von feiner gemahlin Konig Gastonsvon Foix zu Nava rra tochter/ (Katharinen/kein erb-recht erlangen können / sondern es hattedie lüccelbon König Ferdinands Catholico ge-bühret : So habe Spanien wegen verweiger-ten unschädlichen durchzugs eine wahre recht-mäßige Ursache zum kriege gehabt/ und also jursbslll das gantze Reich eingenommen ; Daher»König Henrich IV in Franckreich/K.Johann-sin unter-neffe/mehr nicht/ alsecwa obgedach-te stücke und landschafften/zur Cron Franckreichbringen können. Hergegen stellen die Fran-tzosen vor: königHenrich !V habe von seinerfrau mutter/Königin Johannen zu Navar-ra/ein erb-recht erhalten: Die Spanier wä-ren invKoi-ez und unrechtmäßige innhaber/ wi-der welche das recht des Königs durch beybehal-
tungdes tttulsund wapens canlerv-ret worden;Wie dennUrbanus vliipabstzuRom/ wel-
cher damit ansich^ehalten/genöthiget worden/solchen A. i6^s Konig Ludwigen xill zu ge-^ben. Vermittelst des aufder Fasanen-InsulA. i6)"9 den 24 Nov. ratiücirten so genanntenpyrenäischen Friedens ist zwar dem Kvnigein Franckreich die Grafschaft^ Roußiüonund dieGras-undHerrschafftenCoitflans über-lass 'N und das Pprenälsche gebirge zu gran-yen beyder Königreiche gesitzet worden;Ob aber der König in Franckreich sich hier-durch seiner aufs Königreich Navarra haben-der anfoderungen begeben/ ist allen umständennach fast zu zweiffeln; dahero er hart urgiret/daß ihm Pabst Alexander vi 1 in dem schreiben/darinnen sich' derselbe wegen des von den Cor-sin zu Rom dem Frantzöischen Gesandten/ Ducde Crequi / zugezogenen schimpfs erkläret / dentitu! König in Navarra geben müssen.
Nicht weniger machet er pi-Xlention aufdie A u«o R?Königreiche Neapolis und Sicilieu. Das «tinnfundament aber,des Frantzöischen anspruchsaufdieKönigreiche beeder Sicilien ist fürnem-lich aufdiesi gesitzet worden/l) daß dieNorinänner den Saracenern solche Reicheabgenommen/2) Herzog Car! von Anjou sol-che mit contens des Päbstlichen stuhls/als lehn-Herrn/jure belli erobert/und seine pvKeritätsich durchs schwerdt bey seine'u erworbenenrechte versichert / der pabstiiche lehn - Hofsolche potlelliones durch vielmahlige beleihungenbestätiget/daß z) die Könige m Arragoniensich ihres daran gehabten rechts durch renuucia-tiou begeben/4) König berciinanclus Latbolicuzsich mit König Ludwigen Xll.in Franckreichgründlich verglichen / und die Reiche cecliret.
Desgleichen hat die Cron auf das König-^ ^reich Castltten daher eine alte und numehr fasterloschene prXtenlion, weil König Ludwig derHellige ein sihn gewesin der Jnfantin Blauen/welche von ihrem Herrn bruder/KönigHenrichin Castllien diesis Reich ererbet.
Weiter nimmt die Cron Franckreich auchAusMtu'das Königreich Portugal! in anspruch/ wel-^ '
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