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von dem Königreiche Frankreich.
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ihrem tode ihre wittwen/ so lange sie im Witt-wen-stand verbleiben/ derschatzungs-und ein-qvartirungs-freyheiten/ so sie wahrenden ihrespfarr-amts genossen / ferner gemessen sollen;wollen auch noch darüber/ daß gedachte Pfar-rer/ solang sie leben / eines Unterhalts/welchersich ein drittheil weiter als ihre gehabte pfarr-bestattung erstrecket/auch ihreweiber nach ih-rem tode/ so lang sie wittwen seynd/der heifftesolches tractements sichzu erfreuen haben sol-len. Auch dafern einer oder der andere vongemeldten Pfarrern ein allvocae zu werdenverlangte / oder den graäum eines äoAons derrechten annehmen wolte; wollen und befehlenwir/ daß sie an denenz fahren/ welche vonuns zu diesem ttuctto in unfern Verordnungenvorgeschrieben seynd / verschonet werden sollen/und nach dem sie sich dem ordentlichen examenunterworssen/ und durch dasselbige tüchtig be-funden worden/ sollen sie zu äockorn angenom-menwerden/ und nur die helffte derjenigen ge-bühren/ welche man gewohnet bey ieder Um-veilttät darvor anzunehmen/ bezahlen. Wirverbieten auch alle pz-aiLular-schulen zu Unter-weisung der kinder in gedachter vermeinten re-ligion/und insgemein alles dasjenige/was ei-ner dieser religion zulavor ertheilten conLettionähnlich seyn mochte. Die kinder betreffend/welche denen/ so der st genannten Reformirtenreligion zugethan seynd/ gebohren werden/ wol-len wir/daß selbige hinküro durch dieCathsli-stche Geistl. in ieder pfarr-kirche getauffet werdensollen. Befehlen auch allen vatern und mitt-lem/selbige zu dem ende in die kirche zu schi-cken/ bey sQQ livres auch größerer strafe/ werdagegen handelt: Und sollen folglichen die kin-der in der Römisch - Apostolisch - CatlMfchenreligion aufwogen werden/weßwegen wir dannallen und ieden orts richtern hiermit ausdrück-lich befehlen/ darüber steiss und fest zu halten.Und damit wir unsere cUmen? gegen unseremtterchanen von erjagter vermeinten Re-formirten religion/ welche aus unserm König-reich/ land und herrschafften unserer botmäßig-keit/ vor publlcation dieses unstrs gegenwärti-gen Ediets/ sich auff eine stite gemacht haben/möchten spüren lassen; So wollen und befehlenwir/ dafern sie innerhalb 4 monats-zeit^ ttawdieser pukttc-mon sich wieder zurück begeben/ ih-nen erlaubt styn solle/ wieder in die pollsllloliihrer güter einzutreten/ und festige also zu gemes-sen/wie sie hatten thun können / wann sie alle-zeit darum verblieben waren: Jmgegentheilaber sollen deren güter/welche in gemeldter zeitvon 4 monaten sich in unserm Königreich/ landund herrschafften unserer botmaßigkeit/ welchesie verlassen haben/ nicht wieder einfinden wer-den/ nach innhalt unserer den 20 Augusti jüngst-hin ercheilter äsLstrMon conllsciret styn und blei-ben. Verbieten demnechst hiemit nochmahlnund ausdrücklich allen unfern unterthanen vongedachter verineinten reformirten religion / daßweder sie/ noch ihre weib und kinder aus un-serm Königreich/land und herrschafften unsererbotmaßigkeit weichen/noch ihre güter und eist.<Nn wegschaffen mögen / denen mannern beystraf der galeren/und denen weibern bey comtllcation ihrer leiber und güter. Wir wollenund befehlen auch/ daß unsere von der gegen die
Römisch-Catholische religion wieder abfallendegegebene Verordnungen nach ihrer form undinnhalt exegmrt werden. Im übrigen sollendie von der vermeinten reformirten religion / stdie Römisch-Catholische religion noch nicht an-genommen / in erwartung / daß es GOTT ge-falle/ sie/ wie die andern/ zu erleuchten / in denenstädten und orten unfers Königreichs und lan-den unserer botmaßigkeit verbleiben/ihre com-mercien ferner treiben/und ihre guter geniessen/ohne daß sie unterm vorwand ersagter so er-nannter reformirten religion davon mögen be-unruhiget oder verhindert werden/ jedoch aufgemeldte maß und weist/daß sie das geringsteexercitium oder verstmmlung / unterm scheindes gebetsoder Gottesdiensts der ersagten ver-meintlichen reformirten religion / wie dasselbeauch nahmen haben möge/bey obgedachrer stra-fe der conlllLJtion ihrer leiber und guter nichtmehr verrichten sollen.
Befehlen hieraufunsern lieben getreuenPar-laments-Räthen/ rechen-kammern/ steuer-ge-richten/ amtleuten/ schöpfen / schultheissen/ auchübrigen unfern richtern / besehlhabern / und de-ren unm-beamten/ so dieses angehen wird/daßsie dieses unser Edict auf ihren rathhäusern /und in ihrem gericht-zwang verlesen/publlciren/und Zäackzbringen laffen/darüber vonpunctenzu puncten halten/selbige beobachten und obstr-viren/und weder selbst dargegen handeln / nochgestatten/daß auf einigerley weise von anderndargegen gehandelt werde / dann dieses ist un-ser wille und meynung. Und damit dieses al-les fest und bestandig verbleibe/so haben wir un-ser stci et - msiegel an diesen brief drucken lassen.So gegeben zu Fomamebleau im monat Octob.168s und unserer regienmg im 4z.
Und ist nun der ausgang stthaner religions-verfolgung dieser/ daß jetziger zeit kein rcformir-ter Frantzoß öffentlich in Franckreich sich an-treffen lassen darff; ja es ist des Königs eyferso weit gegangen/ daß man diese religions-ver-wandten auch in anderer Herren und Staatenlanden verfolget und zu annehmung des Carho-lischen glaubens zu zwingen suchet. Ihrer vielesind zu Märtyrern worden/und haben mit gros-ser standhafftigkeit ihre martern ausgestanden.Man kan dem Römischen Hof nicht zu viel ehreund submillion erweisen / auch nicht zu viel leuteunter den respect und gehorsam der kirchen brin-gen;'Massen dennPabst wnvceneiuz xi den eyferdes Königs in der so genannten extirpstion derketzerey in einem anl iz Nov. 168s geschriebenenLreve ettuse reconnnendirte und herausstriche/mit vermelden/daß die Catholische kirche diesesgrosse werck der äevvüon in ihre jähr - büchereinzeichnen / und mit ewigem rühm begleitenwürde. Er schickte ihme auch den Ertz - Bi-schoffen von karro /z.n»elum zu/ eine Zratulationdeßhalber abzulegen. Allein andere auch inRom selbst mißbilligten die grausame art desVerfahrens/und schriebe die Konigin Christinaan den Frantzöischen Minisire Mr. Terlon garnachdrücklich : Siekönte sich über diese Hän-del nicht sehr freuen/ oder der Römischen kirchengar zu grossen vorcheil dabey ersehen/ denn dieneubekehrten würden ihre alte religion in hertzenbehalten/und viel lacrllegia begehen/die gewaff-ncten mchionafu trattirten die geheimniße zu
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