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von dem Königreiche Franckreich.
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deve/ Usez / St.Pons de Tonners und Alet.Hierzu rechnen die Frantzojen auch noch dasBischoffthum von Heine oder Perpignan/ unddas zu Urgel in Roußilion / wie auch das zuAlais. 16) Unter den Ery - Vischosf vonToulouse die Bischöffe von Panüers/ Mon-tauban/Mirepoix/Lavaur/Rieux/ Lombes und
und Cisteron. 18) Unter den Ery . Bischofszu Ambrun die Bischöffe von Digne/ Grace/Vence/Glandeve/Senesund^kice/ dessen no-miriation dem Duc de Savoye zustehet. DieBisthümer zuMetz/Toul undVerdun anlan-gende/so gehören sie sonst zu dem Ertz-stiffcTrier/welches doch wegen abgang des KönigreichsArelat und dessen le^anon vom Rom. Reichezur Cron nicht mehr gehöret. Das BisthumStrasburg aber wird noch zum Ertz - stifftMayntz gerechnet/und laßt der König denenOn0mci5, wenn ein neuer Bischoffoder Loschtwr zu erwehlen/ eben die freyheit / welche ihnenkrafft des LoncorciLti (Zerm-zmci zustehet. Insumma/Franckreich hat 18 Ery-undi2O Viß-thumer / über sechsshatb hu??dert )lb-teyen / und eine unfehlbare menge derklöster/pfarr-kirchen und capellen. Fer-ner ist A. 1674 in America in Neu-Franckreichdas Bischoffthum Quebec gcstifftet worden.Die Prälaten haben alle den titul/ als kö-niglichen Rathe/ Conseillers d'Etat undPrive/ ob sie wohl nicht ordentliche lelliones ha-ben/ sondern aufexpreMen befehl nur im rathe er-scheinen. Ihre äenommation gehöret allein deinKönige zu ohne wähl der Capitul. Sie leistendem Könige die Huldigung/ und halteu alle 5 jährihre Versammlungen / darbey sie auch von deslandes anliegen/zumahl von verwilligung neuerauflagen/ handeln. Und wollen einige vorge-ben/die einkünsfre der Llerisey erstreckten sichauf 104 Millionen und 520000 reichs - thalerjahc-renren/wiewohl andere diese rechnung vorallzu hoch und unglaublich halten; zumahl dader oberzehlten Ertz - Bischöffe und Bischöffejahrliche revenuen zusammen noch nicht 4 Millio-nen livres betragen sollen. Indessen muß dieseClerisev/wiegemeldet/demKönig eben sowohlals andere umerthanen contrckuiren.
Im Königreiche befinden sich auch dieGroß-?riorn von Mascha/als der Grand Prieurde France/ der zu St. Gilles/der von Champa-gne/der von Aquitaine/ der von Auvergne/samt den Chevaliers und Commendatoren/ wel-che samtlich in dem Corpore der Clerisey be-griffen sind. So gehören auch darzuverschie-dene Ntulgtur-pulsten, deren beneliLia in P2r-
tibuz inüäelium sind.
UV" Die reltgion / so durch gantz Franckreichreich. ' nunmehro allein geduldet wird/ ist die Ronnsch-Cacholische/welche nach Verfassung der Fran-tzöischen kirchen- agenda in kirchen und schulengelehretwird. Dem Apostolischen stuhle gestehetman nur aledenn erst eine vollkommene gewalt/wann die aufdem Loncilin zuCostnitz gemachte/und durch die oblervan? bekräfftigte veci-eta vonder autoritär der General-Loncilien zugleich beyihrer krafft bleiben; dahero das conciliumI'riäenänum niemahls anders/ als wieweites des Königs würde und der FrantzöischenZweite Haupt-Handlung.
Die Troß,Pnorn vonMaltha.
kirchen cvnvenien? leiden kan/ angenommenworden. Die Jesuiten haben durch ihre lostplaguen es im vorigen l'Lcwo dabin gebracht/daß man sie ausgeschaffet; Seither A. 160zaber sind sie unter gewissen bedingungen undreünckivn der sonst anderswo habenden xnvi-le^ien wieder eingenommen worden. DiSresormlrte religio« hat ihren Ursprung unter _der regierung RönigFranyensl genoinmen /^m remund in dengroßten Verfolgungen Rönig Heu-gioncinführ,richs ll und seiner nachfahrer sich dermÄcn Wu?ausgebreitet/ und bey großen Fürsten undStänden der Cron so starcken beyfall und schützgesunden/ daß keine menschliche gewalt undHärte der strafen zulänglich gewesen/ selbigegantz auszutilgen ; Wie denn die so genann-te heilige Laga und der blutige eyftr der Gui-sischen parthie zu wenig gewesen styn/ daswachsthum der religion zu hemmen. Dadurchist Franckreich in fgNiones und innerliche Gwe-re kriege verfallen/ und hat zu einem beständi-gen ruheftande eher nicht gelangen können/ bißendlich Röntg Henrich IV/ ober wohl Vor-mahls reformirt gewesen/ und nun zur Catho-lischen religio« getreten war/ denen Hugenot-ten (wie man die Reformirten schimpflich ge-nannt) die freyheit der religion bekräfftiget/ch-nen verschiedene städte/ darunter Rochelle diemächtigste wm/zu: vessichemng eingetäumet/unddasReich in vollkomene ruhe gefttzet/auch seinenStaat dadurch nicht wenig befestiget. Dennnach demA.HenrichIVmit demHertzogevonMaycnne/als dem damahligen Haupte des sogenannten heiligen bundes/ in dein iahr Christi1596 frieden gemacht/ giengen seine meisten sor-gen dahin / wie er sein gantzes reich fortan infester und beständiger ruhe besitzen und erhaltenmöchte.
Nun um diesen zweck zu erlangen/ muste erdrey partheyen/ so damahls in dem Königreichwaren / befriedigen: Die Ligisten/ oder glie-der des heiligen bundes / die Catholischen undsonderlich ihre Geistlichkeit /wie auch die Refor-mirten. Die meisten von den ersten sahen mitihrem grossen Unwillen den König auffseinemstuhl. Die andern wollen nicht leiden / daßin dem lande eine andere als die Römische leh-re gepredigtt/ noch die/ welche einen neuenglauben hatten / den übrigen unterthanen desKönigs in allein gleich gehalten würden. Diedritten hingegen begehrten eyferigst erlaubnißihren GOttes-dienst öffentlich/frey und unge-hindert zu verrichten sammt allen denen srey-heiten und rechten/ deren die übrigen Frantzo-jen genossen. Der ersten gemüther suchte derKönig durch wohlthattn zu gewinnen / sogar/ daß seine alten getreuen diener ver-meinten/er erzeige den feinden so viel gu-tes/ daß er für feine freunde nichts übrigesbehalte. Den anderen / nehmlich der Catho-lischen Geistligkeit/ und denen welche voneinem geist getrieben waren/ verhieß der Kö-nig/ er wolte sich in allem als einen recht Ca-tholischen König erweisen/ und das auffneh-men der Römischen kirchen bestermassen helf-fen befördern: sichrere ihnen beyneben zu ge-müthe das vorige erbärmliche elend/ in wel-ches Franckreich gesetzet worden von denen/sonur einen glauben darinn haben Woltem UndK die