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Einleitung.
Die Anordnung des Hauptregisters ist an sich klar. Grund-satz für die Bearbeitung ist gewesen, jeden Namen in seinervereinfachten Form unter Weglassung von Dehnung und Ver-doppelung der Buchstaben finden zu lassen. C und K sindbeinahe ganz A r ereinigt, ebenso F und V 1 ). Die entgegenstehen-den wissenschaftlichen Bedenken mussten vor der praktischenBrauchbarkeit und der Unfolgerichtigkeit der Schreibweise desOriginals zurückstehen. Eine Scheidung nach Orts- und nachPersonennamen erwies sich schon aus sachlichen Gründen «alsunmöglich. Durch 2 beigefügte Zahlen, das Rektorat und dieStellung innerhalb desselben bezeichnend, wird bei jedem Namender Ort angegeben, wo sämtliche Nachrichten über ihn zufinden sind. Den Ortsnamen ist die jetzige politische Zuge-hörigkeit und die alte Diözesenbezeichnung, soweit sie zu er-mitteln ist, beigefügt. Die Ortsnamen erscheinen im Registerdurchgängig in der modernen Form, der die beachtenswertenVarianten des Textes in Klammern folgen. In Zweifelsfällen istnatürlich auf die Identifizierung verzichtet worden. Bei denPersonennamen bleibt, soweit nicht zwingende Gründe der Iden-tität oder Zweckmässigkeit ein Ab weichen von der Regel ver-langen, die Schreibweise des Originals; bei Änderungen wurdeaber, wie bei den Ortsnamen die wechselnde Form beigefügt.Unter jedem Orts- und Personennamen sind die einzelnen Per-sonen nach alphabetischer Folge der Vornamen, nicht nachFamilien geordnet.
Von den Nebenregistern giebt das erste Auskunft überdie Dignitäten, die Orte und Anstalten, an welchen die Imma-trikulierten eine Würde, durchgängig kirchlicher Natur, bekleidethaben; hier wird natürlich bei den einzelnen Dignitäten nurein Verweis auf den Namen der Inhaber gegeben. Das zweiteRegister weist die Zugehörigkeit der Namen zu den einzelnenDiözesen nach. Das dritte Register behandelt die Orden, dasvierte die Universitäten. Soweit der Stoff der Matrikel sichauf Register verteilen liess, dürfte er durch die hier gegebenenVerzeichnisse erschöpft sein.
!) obwohl sich Hartfelder in Sybels Historischer Zeitschrift 64 328 bei derBesprechung von Toepkes Heidelberger Register dagegen aussprichl.