VIII
Einleitung.
Rektors 1 ) die Regel, sehr seltene Verhinderungen abgerechnet;sie ist aber nicht immer dienlich zu besserer Lesbarkeit derHandschrift und Genauigkeit der Angaben. Die Eintragungenwerden meist von vornherein in der Matrikel selbst vorge-nommen sein; darauf weist die wechselnde Tinte und auchder Unterschied in der Schrift derselben Hand hin, sowiemanche Verbesserung 2 ) namentlich im Zahlungsvermerk. Untermehreren Rektoraten wurden die Ntimen erst auf dem hinterenSchutzblatte 3 ) verzeichnet und dann in Reinschrift an ihre Stellein der Matrikel übertragen. Möglich und wahrscheinlich istes, dass einzelne Rektoren, welche auf Sauberkeit hielten, zu-nächst auf einem Konzeptblatte die Namen sammelten und dannauf einmal gleichmässig eintrugen. Hierdurch lässt sich aucham bequemsten die vereinzelte Inkongruenz der Daten er-klären 4 ).
Bei dem guten Zustande der Handschrift erübrigt nur nochdie Besprechung der späteren Zusätze zu vielen Namen.Einige wenige derartige Erläuterungen aus dem 17. und 18.jhdt. können wohl kaum selbständigen Wert beanspruchen;desto wertvoller sind aber die zahlreichen Zusätze von einerHand der zweiten Hälfte des 15. Jhdts, Der Verfasser dieserNotizen, Nicolaus von Twenbergen (179, 39), war Notar undBedell der Universität von 1452—74; er wird die späteren Ge-schicke von vielen ehemaligen Universitätsangehörigen auseigener Kenntnis gewusst haben, wie dies auch aus dem In-halte der Zusätze hervorgeht. Ebenso hat der Bedell Joh.von Mecheln (255, 43), seit 1465, mehrfach derartige Erläute-rungen zugesetzt. Alle diese Zusätze 15. Jhdts. haben Anspruchauf sehr grosse Glaubwürdigkeit; nur bei sehr wenigen Per-sonen sind Irrtümer untergelaufen, die an der entsprechendenStelle von mir berichtigt sind. Ich habe daher diese von mirin den Fussnoten zur Matrikel durch * ausgezeichneten Zu-sätze auch in den Registern berücksichtigt. Ebenso glaubte
!) so heisst cs in der Abrechnung des folgenden Rektors Albertus Wynkini:dedi successori.
In der zweiten Matrikel heisst cs z. B. (277, 2b): Istud nomen ego
(Rektor) propria manu correxi cito post.
b Vgl. oben die Beschreibung der Handschrift.
’) wenn man nicht Schreibfehler annehnven will; z. B. steht S. 255 Mai 3vor Mai 1, S. 203 Dec. 1 nach Dec. 20, nach der an diesem läge erfolgten Wie-derwahl des Rektors.