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Der erste Triarier : an Joseph von Görres
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Beilage SSS. (Zu S. 146.)

Instructiondes Papstes Pius VII. im Jahre 1803 an seinen Nuntiusin Wien.

„Es ist der Grundsatz des eanonischen Rechtes (Absolut. IS.<te baerelicis), daß die Uuterthaueu eines offenbar ketzerischenFürsten von jeder Huldigung, Treue und allem Gehorsam gegenihn entbunden bleiben. Und leben wir auch gegenwärtig in so un-günstigen Zeiten der Erniedrigung der Braut Jesu, also daß esihr unmöglich ist, jenen Grundsatz wirklich auch geltend zu machen,so ist es doch nützlich, an die heiligsten Regeln der gerechtestenStrenge gegen die Feinde des Glaubens zu erinnern."

Beilage S.V. (Zu Seite 146.)

Die Bulle des Papstes Urban VI. vom Jahre 1383, wodurchalle Verträge mit Ketzern für null und nichtig erklärt werden,lautet wie folgt:

Bischof Urban VI.,

Knecht der Knechte Gottes.

Unsen» gcliebtesten Sohne in Christus, dem erlauchten Königeder Römer und Böhmen, Wenzeslaus.

Neulich kam uns zu Gehör, daß einst sowol Deine Durch-lanchtigkeit, als auch rühmlichen Andenkens Karl IV., Kaiser derRömer, und Dein Erzenger, auf einmal oder nach und nach,einige Conföderationen und Verbindungen oder Lignen und Co»«vcntivnen mit verschiedenen Königen, Fürsten, -Herzogen, Grafen,