Druckschrift 
Der erste Triarier : an Joseph von Görres
Entstehung
Seite
29
Einzelbild herunterladen
 

29

Aber, sagen Sie, auch damals würde Rom nichts nachgege-ben haben; es lebt und webt zu sehr in dem Bewußtsein dessen,was es der alleinseligmachenden Kirche schuldig ist, daß es un-möglich Conccssionen geben konnte, die Preußen 1829—1834und 1837 verlangte; dieser Grundfelö der katholischen Kirche, derh. Stuhl, hat dem geheiligten Rechte nie ein Tittclchcn vergeben.Aber, Herr GörreS, wie sind Sie zu dieser hohen Meinungvon dem h. Stuhle gekommen? Sie rennen da wieder nebender Geschichte her. Wissen Sie nicht, daß Leo X. im I. 1316in dem zu Bologna mit Franz I. von Frankreich geschlossenenConcordate die Kapitel ganz von der Wahl der französischen Bi-schöfe ausschloß und dieselbe ganz in die Hände des Königs gab?Und doch hatte Gregor VlI. gelehrt, daß keine Vischofswahl gül-tig sei, die nicht frei von den Kapiteln mit Beistiinmung der Ge-meinde vorgenommen sei; er hatte eine solche Berechtigung derKönige, wie Leo X. sie an Franz übertrug, als Simonie, alsFrevel an der Freiheit und Würde der Kirche erklart. SehenSie sich ferner das Concordat an, welches Pius VII. im I.1861 mit dem ersten Consul Bonaparte abschloß und sofort voll-ziehen ließ. Nicht wahr, darin machte die Kirche wohl keineEoncessioncn? Wahrlich, Herr Görres, wenn Preußen Gre-gor XV i. Ansinnungcn machte, wie Napoleon Pius VII. im I.1861, die dieser aus weiser Politik bewilligte: Eure ganze Parteiwürde Zetergeschrei erheben und ausrufen: „Nun ist es um dieKirche geschehen!" Und das rief doch im I. 1861 kein Mensch;jeder sah ein, daß eine unabwendbare Nothwendigkcit jene Eon-cessioncn geboten, und ich dachte, diese Nothwendigkcit sei im I.1837 um so mehr vorhanden, da Preußen an die Kirche die ge-rechtesten Forderungen stellt.

Doch ab von diesem Punkte, den jeder vernünftige Deutsche,Ihre Partei ausgenommen, ohne Bedenken zugibt; ich will demVerlaufe Ihrer Rede weiter nachgehen.

„Die feindselige Gesinnung Preußens gegen die katholischeKirche zeigte sich bald in der Handlungsweise der örtlichen Be-hörden, in den Verfügungen des Ministeriums, in der Besetzung