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2. Es bleibt ebenfalls erwiesen, daß die der absoluten Austrocknung bei 108° C. unter-worfenen Scidcnsträngc dadurch keine nachthcilige Veränderung erleiden.
3. Wenn die Kommission mir ihre aus den Versuchen hervorgehende Ucberzeugung, sowie die Bequemlichkeit der Rechnung in Betracht ziehen wolle, so müsse dieselbe bei ihrem frü-heren Vorschlage, für Feuchtigkeit dem absoluten Gewicht 10 Z zuzusetzen, um das Handelsgc-wicht der Seide zu erhalten, stehen bleiben; da aber zu befürchten sei, daß man darin einenneuen Beweggrund finden werde, sich der baldigen Annahme des neuen Verfahrens zu wider-setzen, so spreche sich die Kommission zu Gunsten des Zusatzes von HZ für Feuchtigkeit aus,welchen die Deputirten so allgemein und lebhaft beantragt hätten.
Die Kommission unterstützte ferner den von mehreren Deputirten ausgesprochenen Wunsch,daß das neue Verfahren in allen Seidenconditionen als gesetzlich verpflichtend eingeführt werde.
Schon am 3. September versammelte sich, unter dem Vorsitz des Präfekten Jayr, dieHandelskammer in Lyon. Die Kammer trat den Beschlüssen der Kommission in allen Punktenbei und richtete demnach den Antrag an den Minister des Ackerbaues und des Handels, daßderselbe nunmehr das neue Verfahren, wie dasselbe früher beantragt worden sei, jedoch mitder oben bemerkten Abänderung, zur gesetzlichen Einführung bei allen jetzt bestehenden oder künf-tig neu zu errichtenden öffentlichen Conditionsanstalten befördern möge.