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St. Peter im Vatican und Consultator der obengenann-ten Congregation, der — ein seltsames Zusammen-treffen — ein Münsterländer von Geburt und mit-hin ein Landsmann des verketzerten Hermes ist.
Wie ganz anders und abweichend von dem keck-feigen Verfahren des Erzbischofs von Köln sich vorihm der Erzbisthumsverweser, Generalvicar Hüs-gen in der Hermesischcn Angelegenheit benommen,ist bekannt. Das von Belgien aus in den Rhein-provinzen bekannt gewordene Verdammungsbreveließ Gefahrdung der Eintracht und Liebe nicht so-wohl unter der katholischen Bevölkerung der Erz-diöcese, als besonders unter dem Klerus befürchten,dessen an Iahren jüngerer Theil von Hermes oderseinen Schülern gebildet worden war; denn eine starkeAufregung der Gemüthcr hatte das Breve bereitsveranlaßt, die unangenehme Vorgänge unter denAn- und Nichtanhängern des Hermesischen Systemszur Folge haben konnte. Daher erließ er untermL9. October 1835 im Geiste der Eintracht undLiebe an die Dechanten und Pfarrer folgende Er-mahnung:
„Es wird der Diücesangeistlichkeit bekannt sein,daß nach Privatmittheilungen und öffentlichen Blät-tern Se. Heiligkeit Gregorius XVI. die Schriftendes Professor Hermes verboten hat. Da es Pflichteines jeden Glaubigen ist, sich dem Urtheile des rö-mischen Stuhls in Sachen, welche die Lehre der