Druckschrift 
1 (1825) A und B
Entstehung
Seite
1199
Einzelbild herunterladen
 

B re ito, geographische. 1199

zur Anwendung der oben in h angeführten Methode derCircummcridianhöhcn besonders tauglich. Allein auch aus-ser dem Meridian in jeder beliebigen Entfernung von dem-selben ist seine Bewegung so geringe, und die Ileductionauf die Mittagshöhe, die gröfstentheils vom Cosinus desStundcnwinkcls abhängt, so leicht zu berechnen, dafs ernach Littrows Vorschläge zu jeder Zeit zur Bestimmungder Breite benutzt werden kann 1 * . Ltttrows Formel istfolgende: es sey Z die beobachtete Zenithdistanz des Po-larsterns, P seine Polardistanz; t der Stundenwinkel, soist die Aequatorsliöhe

P\ Sin.® t. Sin. l"

%jj = P. Cos. t- X Cotg. Z

2

P 3 . Sin.® t. Sin. lR Cos. t.]-

3

die beiden letztem Glieder lassen sich in ein Paar kleineTafeln bringen, die man an dem angezeigten Orte findet.

f. Gleiche Höhen der Circnmpolarsternc. Die im vorigenSatze e bczeichnete Methode setzt, zumal in gröfscrerEntfernung vom Meridian, eine genaue Kcnntnifs der wah-ren Sternzeit voraus; beim Polarstern selbst bewirkt imschlimmsten Falle eine Zeitsecunde Fehler des Stunden-winkels, freilich nur eine halbe Raumsecunde Fehler inder Polhöhe. Auch dieser Fehler läfst sich jedoch com-pensiren, wenn man zu beiden Seiten des Meridians innahe gleicher Entfernung von demselben das Gestirn beob-achtet, da dann der Fehler des Stundcnwinkels mit ent-gegengesetzten Zeichen auf die Ilöhenänderung einwirkt.

g. Höhen zweier Sterne nebst der Zwischenzeit der Beob-achtung. Diese Methode, welche nebst der Breite auchnoch den Stundenwinkel finden lehrt, ist eigentlich eineErweiterung des ursprünglich zum Gebrauch der Seefah-rer bestimmten Problems. Aus zwei Höhen eines und ebendesselben Sterns nebst der Zwischenzeit der Beobachtungdie Breite und die wahre Zeit zu bestimmen. Nach der

i v. Lindenau und v. Bohncnbcrgers Zcitschr. für Astron. III. 208.

Corrcsp. Astron. du 33. de Zach. IV. 570. Tafeln zur Erleichterung der

Rechnung von Littrow und ähnliche von Horner ebend. VI. 7-i u. V. 316.