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expansibelei’ Flüssigkeiten.
auch Wasserdämpfe und überhaupt alle vollkommen expan-dirte Dämpfe eine gleiche Ausdehnung haben, als atmosphä-rische Luft. Dieses Gesetz ist dasjenige, welches seitdemunter dem Namen des Dciltonscheii und Gay - Liissac-sehen ganz allgemein in Anwendung gebracht ist 1 2 , undriicksichtlich der absoluten Gröfse, um welche sich ein Luft-yolumcn vom Gefricrpuncte bis zum Siedcpuncte ausdehnt,nimmt Dalton später als Gesammtresultat seiner Versuche= 0,376 an*.
Aufser der oben erwähnten Reihe von Versuchen hatGay - LÜssac noch eine zweite mit gröfserer Sorgfalt ange-stcllt, um die Ausdehnung der expansibelen Flüssigkeitengenau auszumitteln, und diese sind es wohl vorzüglich,worauf sich das oben gleichfalls erwähnte UrtlicilLA Place’sbezieht 3 . Die dabei gebrauchten Apparate und das ange-wandte Verfahren beschreibt Biot 4 . Gay - Lüssac bedientesich, wie früher Luz, der calibrirten Glasröhren mit einerKugel, bestimmte das Verhältnifs der Kugel zur Röhre durchAbwägen mit Quecksilber, kochte dann diesen Apparat mitQuecksilber aus, um alle Feuchtigkeit fortzuscliaffen, legteihn, nachdem Luft hineingclasscn war, in eine Wanne mitWasser horizontal, um sowohl die Kugel als auch die Röhreeiner gauz gleichen Temperatur auszusetzen, und bestimmtedie Grade der Wärme nach einem Quecksilberthermometer,die Ausdehnung aber nach den auf den Röhren befindlichenAbteilungen. Die Figur zeigt den Durchschnitt der gan- Fig.zen Vorrichtung. In dem blechenen Gefafse AA BB näm- I 07 .lieh befindet sich Wasser zur Erwärmung der Luft in denKugeln der Röhren GG, tt, welche durch die Korke oo /gehen. Das Wasser im Gefäfse wird durch Wcingeistlam-pen erhitzt, und die Temperatur vermittelst des Thermome-ters p gemessen. Das Gefäfs T T ist mit salzsaurem Kalkegelullt, um das in die Röhre geleitete Gas völlig trocken zu,erhalten, wenn vermittelst eines kleinen Eisendrahtes dasQuecksilber aus der Röhre gebracht, und statt desseu Luft
1 G. XV. 5G.
2 Neues Syst. d. chem, Tlieils d. Nalunvisseuscli. I. 25.
5 Mc'c. eel. IV. XX. tf. u. 270 ff. Vergi. G. XXV. 5<)5.
* Traittf. I. 182.
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