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Familien-Chronik der Herren, Freiherren und Grafen von Kielmansegg
Entstehung
Seite
785
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Beilagen.

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werden, welcher jedoch allemal nur auf Kündigung und nicht aufLebenszeit, gegen Bewilligung einer nach Prozenten des Rein-ertrags des Stiftungs-Vermögens zu bemessenden Remunerationund gegen Bestellung einer genügenden Special-Caution anzu-stellen ist.

§ 11. Wenn auch der Zweck und die Absicht der jeweiligen,von uns errichteten Familien Stiftung lediglich darauf gerichtetist, für unverehelichte Söhne, Töchter und hinterbliebene Witwenunserer Nachkommen Sustentationen, Stipendien, Equi-pirungsbeiträge, Aussteuern und Witwengehalte &. zu er-übrigen, so haben wir doch in Betracht der Unthunlichkeit, schongegenwärtig mit Sicherheit im Voraus zu bemessen, welche Bei-träge an Sustentationen, Stipendien, Equipirungskosten, Aussteuernund Witwenpensionen demnächst ohne Gefährdung des Stiftungs-Vermögens, so wie namentlich auch des Reservefonds zu be-willigen sein dürften, die weitern Bestimmungen jener Beträge fürjetzt noch nicht getroffen, behalten solche vielmehr uns undunsern Nachkommen bis zu dem Zeitpuncte vor, wo nicht alleindie vorhandenen Mittel des gemeinsamen Familienvermögens,sondern auch die Bedürfnisse der Interessenten desselben sich erstvollständiger und genauer werden übersehen lassen.

In der zuversichtlichen Erwartung, dass unsere Kinder undspätem Nachkommen die durch Fundirung dieses Familien-statuts documentirten wohlwollenden Absichten gebührend er-kennen, dem Namen, zu dessen Erhaltung wir gegenwärtig soansehnliche Opfer bringen, allezeit Ehre machen und nicht durchirgend welche Gefährdung, Beeinträchtigung oder Nichtachtungder vorstehenden Statuten unsern Fluch auf sich laden werden,haben wir die gegenwärtigen, unwiderruflich vereinbarten Familien-statuten unter öffentlicher Beglaubigung eigenhändig vollzogenund empfehlen damit das Wohl und Gedeihen unserer Nachkommensowie dieser gemeinsamen Familienstiftung dem Segen Gottes.

So geschehen Hannover, den 17. Januar 1852:

(L. S.) Ferdinand Hans Ludolph Graf von Kielnransegg.

(L. S.) Adolph August Friedrich Graf von Kielnransegg.

Hannover, den 16. Februar 1852:

(L. S.) Georg Hilrner Clanror Graf Kielmansegg.

Kielmansegg, Familienchronik. 50