Beilagen.
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Kegennd näheren, oder auch anreynende vnnd einheymische Vn-ruhe sich herfürthun möchte, allssdenn werden Vnnser heimb-gelassene Räthe nebst vnserem General Majorn dahin sorgfältig-lich bedacht seyn, damit allen besorgennden Vnheill thunligstvorgebawet, bey ohnvermuthlich enntstehennden Thätligkeiten abersolche vorsichtige Gegenwehr vnnd defension gebrauchet werde,wie solches immer practicable vnnd thunlich seyn kann.
Vnsere heimbgelassene Räthe vnnd Bediennte werden auchsoforth Vnnss, wie auch dhenen hohen Königl: Schwedischen invicinia sich befindenden, so Civil- alss Militair-Officirern davonbeschleunigte Nachricht zu geben, auch Vnnser vnnd Vnser Lanndtvnnd Leute Bestes zu wissen, sie fleisigst zu ersuchen, keineSaümbniiss noch Aussfall nehmen.
Alss Wir auch, zu mehrer Ergröserung Vnserer Cammer-gefälle, wegen der Licenten vnnd Zölle einige bessere Richtig-keit zu treffen entschlossenn, vorhero aber die LanndschafftenEydersteett vnnd Dittmarschen, wie auch Husumb, wegen erkauffterexemption hingegen zu befriedigenn, Alss werden Vnnsere heimb-gelassene Räthe, so woll desshalb, alss auch in übrigen VnserenLännderen vnd Ämbtern, so viell thun- vnnd practicirlich, guetevnnd verbesserte Anstalt zu machen, Ihnen anbefohlen seyn lassenn;vnnd zumahln Vnserer Rennt-Cammer mercklich zu Statten kommendürffte, wann soforth der anfanng damit gemachet, vnnd dhero-behueff geschickte Vfsehere vnd Zollverwaltere bestellet werden,so soll Vnnser Regierungss -Praesident mit allem Fleisse sich da-hin bearbeiten, damit dergleichen Leute beygebracht, folgig inEydes-Pflicht genommen, die Wir dann bey Vnserer Heimbkunfftin gnaden confirmiren vnd bestetigen wollen. Wass auch sonnstweiter so in publicis ac Cameralibus zu beobachten, desshalbwird Vnser Regierungss -Praesident nebst Zugeordneten alle ver-mügstehende Sorgfalth tragen, vnnd Wir versprechen Ihm vnndIhnen samentlich hingegen bey vnseren Fürstl: Wort, dass WirSie gegen Männiglichen schützen vnd Fürstl. vertreten wollen.InVhrkundt dessen haben Wir dieses eigenhändig vntergeschriebenvnndt mit vnserem Fürstl: Cammer -Secret corroboriren lassen. Gebenauff Vnserer Residence Gottorff, den 9: Julij 1674.
Christian Albrecht.
(L. S.)