Beilagen.
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vnvermügenheit Sie von Selbsten entschuldigte, der Behör an diehanndt zu gehen, auch bey eröffneten deliberandis et expediendis,also zu expedorireti, wie Sie Ihren, Vnnss geleisteten träwenEyden zufollge, solches für Vnnss vnndt Vnsern estat, nach Ihrembesten Verstannde, erspriesslich befinnden; Sölten auch die Sachennicht allemahl dehro Kegenwarth, dabey aber Ihre guthbefinnd-liche Meynung desideriren, so sollen Vnnsere Lannd Räthe auffdie übergeschriebene puncta, Ihre gedanncken schriftlich zu ent-werffen vnnd Vnseren heimbgelassenen Regiemngs-Praesidentenvnnd Zugeordneten auffs allerheiste zuzusenden verbunden seyn.Da auch Sachen vorlieffen, darinnen einer oder mehr mit Voll-macht abzufertigenn benöthiget, so soll hiemit Vnserm Regierungs-Praesidenten vnnd Zugeordneten sotahne authorität vnnd Voll-macht hiemit beygeleget, auchVnsere gelahrte Räthe vnnd anndereBediente schuldig seyn, allemahl ohne Wiederrede Folge zu laisten,vnnd sotahne Verrichtung über sich zu nehmen. Dieweiln auchohne baar Mitteln die Bediente mit Kostgellde vnnd sonnstetnicht wohl zu vnterhalten, die Verpflegung vnserer guarnison an-bey monatlich ein groses erfordern, darürnb plenipotentiire n Wirhiemit Vnsern Regierungs -Praesidenten sambt Zugeordneten, dassbey dehro vernünftigen Ermessen bestehen soll, wie viell GellderSie dhero behuet ein vnnd annderer Ohrten, wenn es die hoheNothurtt erfodert, vnnd in Vnserer Rennt-Cammer kein Vorrathverhanden, auf Vnseren Fürstl: Credit besprechen vnnd auffnehmen,nicht weniger per modum Collectae vel executiotiis, wegen dervH den Lannd-Tagk verwilligtenn Contribution, daferne periculumin mora, sothane Gelldere von vnseren gesamten Vnnderthanenherbeypringen wollen. Da aber auch dieses soforth nicht erfollgenmüchte, müssen Sie aus dem Zolle, wie auch von dem Kriegss-Commissario ad interim einige Gellder erheben, davon Vnnssdann bey Vnnserer, Gott verleyhe glücklichen HeimbkunHt, ge-ziehmende Rechnung abgestattet werden soll.
Da auch en general, noch sonnsten ichts ewass mehreres,zu beobachten, zu verfügen oder ins werck zu setzen, solchesalles haben Wir Vnserem Regierungss -Praesidenten vnnd Zuge-ordneten hiemit gnädigst auHtragen vnnd dehro Vnnss bekanntendexterität allerdinngs heimbstellen wollen.
Vorbereitlich diesen, gehet vnnser special gnädigster Befehlignoch ferner dahin, dass vnnser Regierungss -Praesident vnnd Zu-