Beilagen.
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brauchen auch von Kielmanßeckh hinfüro praediciren vndSchreiben möge. Welche hohe Kayl: gnadt ich umb Ew: Kayl:Mayt: mit continuinmg meiner ohnedaß schuldigsten gehorsamstendiensten äusßeristen Vermögens nach zuverdienen mich Zeit meineslebens befleisßen werde, deroselben zu allermiltesten resolutionmich allergehorsamist empfehlendt. x.
Ew: Röm: Kayl: Mayt:
Allervnderthenigst GehorsamsterJohann Adolph Kielman.
II.
Wir Ferdinandt der Dritte von Gottes gnaden, ErwöhlterRömischer Kaiser, zu allen Zeitten Mehrer dess Reichs, inGermanien, zu Hungarn, Böhaimb, Dalmatien, Croatien vndSclauonien etc. König, Ertzhertzog zu Österreich, Hertzogzu Burgundt, zu Brabant, zu Steyer, zu Kärndten, zu Crain,zu Lützemburg, zu Württemberg, Ober- vnd Nieder- Schlesien,Fürst zu Schwaben, Marggraue dess Heil. Röm, Reichs zuBurgaw, zu Mähren, Ober- vnd Nider Laussnitz, GefürsterGraue zu Habspurg, zu Tyrol, zu Pfierdt, zu Kyburg vndzu Görtz, Landtgraue in Elsäss, Herr auf der WindischenMarckh, zu Portenaw vnd zu Salins etc.
Bekennen für Vns vnd Vnsere Nachkommen öffentlich mitdiesem Brieff vnd thuen khundt allermenniglich, Wiewohl Wirauss Römischer Kaiserlicher Höhe vnd Würdigkheit, darein Vnssder Allmechtige Gott nach seinem Göttlichen willen gesetzt hatt,auch angebornen güette vnd mildigkheit allezeit genaigt sein,aller vnd ieglicher Vnserer vnd des Heiligen Reichs, auch andererVnserer Erbkönigreich, Fürstenthumb vnd Lande vnderthanen vndgetrewen, Ehr, Nutz aufnehmen vnd bestes zu betrachten vnd zubefördern; So würdet doch Vnser Kaiserlich gemueth billich mehrbewegt, denen Vnser Kaiserliche gnadt vnd sanfftmüettigkeit mit-zuthailen, deren Voreltern vnd Sie in Adelichem vnd RedtlichemStandt, Herkhommen, sich auch adelicher güetter Sitten, Tugendten,wandel vnd weesens befleissen, auch vns, dem Heil. Reich mitstätter vndertheniger, getrewer, bestendiger dienstbarkeit gehorsamb-lich anhengig vnd verwandt seindt.