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III. Die Grafen von Kielmansegg
an, wo König Christian IV. von Dänemark, der sich dort auf-hielt, ihn zur Tafel lud und sich lebhaft mit ihm unterhielt.
Seine Mission am Reichstag hatte Kielman zum Vorteilund zur größten Zufriedenheit seines Fürsten erledigt. Dankseiner geschickten Unterhandlungen hatte unter anderm derHerzog für das Schleswig-Holstein-Gottorfsche Fürstenhausdas Recht der Primogenitur bei der Erbfolge, das PrädikatSerenissimus und die vorläufige Genehmigung der Gründungeiner Universität erlangt.
Er selbst war in Regensburg vom Kaiser am 10. Mai 1641durch die Verleihung des Erbadels und der Würde eines Pfalz-grafen x ) ausgezeichnet worden.
Nach solchen Erfolgen an den Hof seines Herzogs zurück-gekehrt, ward er von diesem mit neuen Titeln und Würdengeradezu überschüttet. Am 13. Jänner 1641 war er bereits zumGeheimen und Hofrat ernannt worden. Dann aber ernannteihn der Herzog noch zum Direktor in allen Regierungskollegien,zum Geheimen Finanzrate, zu seinem Kanzler 2 ), zum Kammer-rate und zum wirklichen Geheimrate; wahrlich eine Kumu-lierung von Würden und Titeln, die uns heute fast komischvorkommt!
Ohne speziell auch noch diesen Titel zu führen, war Jo-hann Adolf von nun an Premierminister, und zwar ein „all-mächtiger“, am gottorfschen Hofe. 3 ) Er blieb aber trotzdembescheiden und sagt über seine dienstliche Stellung und Tätig-keit in seinem selbstverfaßten Lebensabrisse nur folgendes:
*) Das Adelsdiplom abgedruckt in den Beilagen unter No. III, 3. Hof-pfalzgraf, Comes Palatinus, Comes sacri consistorii Imperialis, Comes AulaePalatiique Caesareus etc., ist eine vornehme Person, die vermöge dervom Kaiser erhaltenen Befugnisse einige kaiserliche Reservatrechte imNamen des Kaisers ausüben darf. (Vgl. Schneidemantels Deutsches Staats-und Lehnrecht, II, 478 fg.)
-) Das Patent seiner Ernennung zum „Geheimben und Hoffrath“ vom13. Jänner 1641, das zum „Cantzier“ vom 20. März 1644 finden sich im„Copialbuche“.
3 ) Vgl. Dankwerth, Neue Beschreibung der zwei Herzogtümer Schles-wig und Holstein, I, 17.