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II. Die Freiherren von Kieimansegg
gestorbenen, im ersten Teile dieser Familienchronik behandeltenFamilie „von Kieimansegg" weiterführen zu dürfen. Dennochaber möchten wir nicht den einen oder andern unserer geehrtenLeser in Versuchung führen, gegen uns den Vorwurf erhebenzu können, wir seien bei Bearbeitung unserer Familienchroniknicht gründlich zu Werke gegangen, und geben deshalb alsBeilage No. II, 4 eine Stammtafel der Nachkommen29 Georgs von Kielman, Arnolds Bruder. Wir können hiebeidie Bemerkung nicht unterdrücken, daß die Zusammenstellungdieser Tafel, was bei ihrer Unvollständigkeit vielleicht unglaublichklingt, uns mehr Mühe verursacht hat als irgend ein andererTeil der vorliegenden Arbeit. Daran war neben dem fastgänzlichen Mangel an Vorarbeiten wohl hauptsächlich derUmstand schuld, daß manche dieser Herren von Kielman sichzu ihren Lebzeiten des nur den Arnold von KielmanschenAgnaten und Kognaten zustehenden Prädikates „von Kiei-mansegg“ bedient hatten, wodurch das strenge Auseinander-halten jener zwei Linien bedeutend erschwert wurde.
Um aber unser Ungemach in der Beziehung noch zu er-höhen, mußten wir auch die Erfahrung machen, daß noch eineandere Familie, nämlich die nunmehr ausgestorbene west-fälische Familie von Kylman 1 ), welche niemals mit einemder Geschlechter Kielman von Kieimansegg im geringsten Zu-sammenhänge gestanden, ebenfalls eine Zeitlang, höchst wahr-scheinlich aber eigenmächtigerweise, das Prädikat „von Kyl-mansegk“ geführt hat.
Um nun diejenigen unserer geneigten Leser, welche etwader hiemit ausgesprochenen Bitte, auf dem Felde dieserFamilienchronik weiter zu bauen, entsprechen wollten, für alle
x ) Vgl. A. Fahne, Geschichte der Cölnischen, Jülichschen undBergischen Geschlechter, I, 234 fg. und 11, 83. — Auch dieser gewissen-hafte Schriftsteller vermag die Kylman von den Kieimansegg nicht voll-ständig auseinanderzuhalten. — Vgl. auch E. H. Kneschke, Neues all-gemeines deutsches Adelslexikon, V, 346 und wegen des KylmanschenWappens, „drei flammende Herzen im blauen Felde“, Siebmacher, Supl. IX,Tab. XX.