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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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991
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vom heil. Röln. Reich.

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Verwaisrungs-mit-tel gegendergleichen

pr«cjuglc'l!i.

InnerlicheVerderbnissedes TeutschenAeichs.

nen. Aber es wäre heilsam vor die machtund Verfassung des heiligen Römischen Reichsgewesen/ wann man ja vermeyner hätte/ daßdas jusimpnii gegen die Pabstliche usurpztio»noch feste stünde/ daß man/ so offt sich am Kay-serlichen throne oder bey dem stuhl zu Romeine Veränderung zugetragen/ die jura lublimiaIm^erilpiotekanclobewahret/ und die Kaystrenahmentlich auf die wicderherbeybringungverbunden/ und bey allen und Handlun-gen/die man mit dem Pabste zu thun gehabt/stch de non pl-Xjudicando Mit protelkationengesichert/mit K. Carln V bey seinem Römer-zuge über diesem puncte und dessen execmionftstgesetzer/ihme mit volcke und getde geholffen/oder weil diests alles nicht/ und seither in izojähren noch weniger geschehen/die wahl-capitu-lativn dißfalls auch sehr unlauter/und weder dielande noch den modumrscuperandi, obs durchgute/ recht oder Waffen geschehen soll? nicht de-terminiret; und auch an sich selbst noch sehrzweissclhafft ist/ob durch diese general-clausul/bey einer sbnst allgemeinen viel hundertjähri-gen acguietcentz des Kaysers und des Reichs/die j?rTtLr>j)ti0ninterrumssret werden können;so möchte wohl wenig Hoffnung zur Wiederer-langung übrig/ an sich selbst aber/diesen undobigen umstanden nach / thunlicher seyn/ daßman es bey denen Päbstlichen cellionen undcvn6rm3tionen/auch prXscnptwnen/hin wegge-lassenen Reichs-provintzien bewenden / her-gegen aber weiter in Allemannien/ derSchweitz/ in dem Niederlanden, nicht so vielzun! Verlust kommen/ und die Neichs-kreyse zueiner solchen großen dismembk-Ztiou Versalienlassen. Gestalt man denn auch gegen Frank-reich das erste projett zum letzten frieden / daszu Stockholm übergeben war/gar wohl be-haupten und die Westphäiischen tractatenmainteniren / folglich Straßburg / welchesje und allezeit zu Teutschland und nie zum Kö-nigreiche Burgund gehöret bat/ und andere anFranckreich cedine grantz-plätze wohl wieder er-langen können/wann es rechter ernst gewesen.

Die innerliche schwächung ist dem Reichewie ein verzehrend fieber in seinen eigenengliedern zugestoßen / und biß hieher keine salbein Gilead gefunden worden / die heilsamlichhatte gebrauchet werden können / wiewohlmehr aus einer bösen di^e und selbstverwahr-losung^der eigenen ehre und eigenen nutzes/als schädlicher Prionen und lympwmatum auchwegen mpraNic-zbilität der fache oder untüch-tigkeit der artzney. Man hat mit und nachdem Teutschen frieden die Wiederherstellungder einecacht und guten Vertrauens zwi-schen Haupt und gliedern/ und diesen un-ter sich selbst gar schön auffs papier gewis-sen/auch darvon geredet/ und es in die Reichs-tags-propoütioncie A. l6sz mitgebracht/ aberwo ist die realität geblieben ? Und da sich zuRegensdurg und!>emach bey der Reichs-(ieputation zu Franckfurt bey den prorogir-ten 5omitii5, bey der Niemägifchen und Rys-wickischen ftiedens - Handlung so viel colli-liones zugetragen / und die noch biß ieyo con-tmuiren/ welche auch wohl anlaß mit gege->den haben / daß Chur-Cölln und Chur-Bay-ern die bekandten dem^rckes gethan / wo will

das vertrauen und die zusammen-setzung dergemüther und waffen herkommen ? Wie sehrdie Römisch-Catholischen durch ihrereiigions-eingriffe in der Psaltz und anderswo die ge-müther gctrennet/ und wie noch immerzu nichtnur funcken/sondern das fastzu sichtbarer loheausschlagende feuer zwischen beyden retigions-verwandten glimme / ist leider mehr offenbar/als davon viel zu melden. Von der beste»rung der krepß-verfastung und executions-ordnuug hat man über hundert jähr gehan-delt/ es ist zwar viel gutes auch abgeredet undhin und wieder in die Reichs-abschiede ver-stecket / auch nicht minder nach dem Teutschenkriege ein gewiß project verfasset worden/aberes ist auch bey demselben schlechterdings ver-blieben/ ohne weitern angriff; daher sind auchdie aufder N)estpha!ischen friedens Hand-lung zum erstbevorgeftandenen Reichs-tageausgesetzt gewesenen puncte der Handhabungder executions-ordnung und erganyung de-rer kreyse ; auch wiederherbepbringungderexemwn Weichs-Stände; der befesti-gung des fried-und ruhe-standes im Rei-che ; der punAus relkituendorum ex capitosmnelkiT öc ^ravaminum, weder zur ernstlichenanhandnehmung/ weniger zur rechtschaffenender Teutschen fteyheit und Wohlfahrt gemes-senen erörterung gebracht worden/ hergegen„hat man darüber klagen gehöret/ daß die„Kayserliche Majestät und dero Reichs-Hos-„Rath wider die Reichs-satzungen/deren„tbentische interpretaUon doch vor gesätme„Stände auf Reichs-tage gehörig ist/ sich ge-„wisser äeci5ioncn angemaßet/ miubitionesund„poenal mznäata einigen gegeben/andern diesel-be versagt/oder sonder krafft und Nachdruck„ertheilet/ commillioneZ zumahlen in pl-Ljudi»„cium derer Evangelischen gegeben / in religi-ons-sachen die execmiones biß auf diese stundenicht verrichten / und bey sothanen absichten/da seither so unehliche ^ravaminz erwachsen/denen ßravatis die gedeihlichen schütz und hülffs»mittel nicht angedeihen lassen. Wann manerweget/ was vordispmatüber der von Kay-serl. Majestät in dem Hertzogthum Mecklen-burg angeordneten und von denen Herren vi-reNoridus des Nieder-Sächsischenkreysesge-hinderten execution entstanden/ und wie küm-merlich diese irrung ausserhalb mehrerer weite-rung und thätlichkeit erhalten worden / so istbaldzu erkennen/was grossen nutzen es ge-bracht hatte/ wann die execmionz-ordnungund der modus exegucndileMsmiZz der höchstenReichs-tribunalien zur richtigkeit und sä eiks-6kumlsn6kioms praZmaticX gefttzet worden Wa-te. Darauff ist aher gleichwohl noch rede-xwnbillichzu machen/undgegen die/ welchegar zulänglich wider die Kayserliche Majest.klagen / anzuführen / daß es der RömischenKayserliche» Majestät auch nicht allezeit mög-lich gewesen / alles gleichsam zu boltzen zudrehen/ und bevorab da mächtige Stände mitzeigung oder würcklicher ergreiffung derer Waf-fen in einander gerathen/ so fort mit demschwerdte drein zu schlagen ; und wie nahe esihr gegangen / daß sie ihre richterliche oderMajestätische gewalt mit erfordertem Nach-druck zu imerpomren/ unannehmliche Verhin-derungen