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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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990
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990 Des Europäischen Herolds ersteHaupt-Handlmn

vieler landschafften/ ja gantzer Königreiche richter erkennet der Pabst/ nachdem die prm-was rechtmäßiges handeln ? Wie würden cipia der cleristy in cvntrarium dahin gcführetdie weltlichen Fürsten/ Grafen und Herren in worden/ daß der Kayser des Pabsts vasalldem gcheimten cvnfersntz und Rathe über der Reichs wegen wäre/und es so viel blut gekostetczu^-one /^n ? od dergleichen antrag an das hat/ das heilige Reich von der cl.penc!entz desChurfürstliche colleZium zu bringen sey/ und stuhls zu Rom/ so ungereimt dieses anmuchenüber der polsM-tät oder impoMbNität eines auch war / zu entledigen. Der Kayser undglücklichen erfolgs oder nur beyfalls votiren ? das Reich würden mehr Oockores und Cano-Es wird doch ein allgemeiner respect von allen nisten wider sich in den Waffen des rechtsRömisch - Catholischen Christen zum wenigsten finden / als man foldmen und canonen gegenäußerlich gegen das sichtbarliche Haupt der den Pabst aufführen könte. ^ Und da sotistkirchen und" Statthalter Christi getragen, unter gekrönten souverainen hauptern die mbi-Nun lasfft man nicht gern einem kloster oder tria bräuchlich sind/wer würde sich wohl dar-profels- oder residentz-hause eines ordens oder zu gebrauchen laßen ? wo steckte auch das com.stissts was entziehen/ wann der orden oder xromilszwischen dem Kayser und dem Pabst?stjffc nur in zehnjähriger ruhiger poffeß stehet. Und wann ein l^iNum ausfiele/ wer thäte dieAus was vor wahrhafften/ vernünfftigen oder execueion, im fall der widerstrebung ? wasin dem völcker - rechte gegründeten Ursachen vor unglimpff würde seyn/ wann der Kayserwürde man die so viel-seeulär-poffeß des Pabsts und das Reich sachsallig würden ? Wolte manauffheben wollen/ und wie man das principium auf ein beosücium reüitutionis in integrum an-derer reumonen an Franckreich getadelt/ es tragen/ und der Kayser samt dem Reiche fichauch endlich durch den Ryswicker frieden auf- selbst darzu verhelffen/ so könte auf vorhergehoben und vernichtiget: also bleibt doch wohl der welt vorgestellte jultttizm czulX, errorum,richtig/daß der Kayser/was er mit consens des ttauäum öc violentiX des Pabstlichen Hofs/Reichs thut/ und exprelis pJLisciret oder durch wohl durch zwang der Waffen etwas geschehen/viel lecula ohne deutliche rekerv-ztion seiner ge- wann bevorab die ietzigen conjunökuren demrechtsame dahin läßt/ und mit denen inha- Kayser und dem Reiche in Verfolgung dervi-bern der lande und souverainität als mit souve- ctorien eine große vormacht erwerben möch-rainen hauptern oder Republiken handelt/ ten. Daß aber Ihre Kayserliche Majestät/be-also verrichtet/ daß die post-ritar auch daran vorab wann man im stände des gewiffens undverbunden / und die luccellvres solche zu rechts nicht augenschein-und handgreisslichxrMiren gehalten sind/ wie denn wohl die ratio fundiret ist/ welches doch auch von denen/ so vorKstus in Teutschland aufhaltung treu und glau- das noch standhaffte jus lublime imperü fechten/bens/ nicht aber auf Frantzöische oder Türcki- sehr zu schwer äecluciren ftyn dörffte/sich zum ge-sche maximen gegründet ist. Die geistlichen brauch der Waffen gegen den stuhl um dieserHerren Chursürsten würden vielleicht den an- recuperation willen keines wegcs relolv-rentrag über der ^useittone > nicht mit billigen würden/ das darffwohl keines beweises. Manehren hören ; und die weltlichen Catholischen sche aber / sie hätten den willen und eyfer/ dieHerren Chursürsten wenig darzu wider den recupsrZttones auch durchs schwerdtzu suchen/stuhl zu Rom sagen/von dem ihre Häuser noch und hätten so viel korcs als nöthig/ sie hattenviel svamgZss bey hohen geistlichen dignitäten Meyland in ruhigem besitz/ Mantua gedemü-würden zu gewarten haben- Die weltlichen thiger/ und könten mit einer victorieusen armesEvangelischen Herren Chursürsten würden nach Rom gehen / ja dem Pabst gar auf demgleichwohl noch groß bedencken finden/ ob im suß Kayser Oexens des grossen herab setzen/stände rechtens eine solche Wiederforderung/ wie lange würde es dauren? was würden diees geschehe durch gute oder recht/ zu behaupten andern Catholischen puiCmces darzu sagen?siy. Es döcffcen sich auch nicht minder starcke würden sich nicht so viel wo nicht mehr Guel-politische Ursachen auffern/ welche das gcsam- ftn in Italien und anderwerts finden/ als zurte Churfürstliche colleZium stutzig machen kön- zeit der grösten trennungen ? Es wäre zu zwölf-ten/ die ouXtiionen /^n? von sich abzulehnen/ sein/ ob ß'lbst die protestirenden Potentatenauch wohl des allenthalben gesetzten falls/ daß nicht so vielomdrzZs darüber würden zu schöpf-der Kayserliche Hof sich retolvixen solte/ die ffn Habens als vielleicht wenig pferde sie ih-xrincipiz K. Ludwigs des Bayersürsten zu res orts würden darzu satteln lassen / wannreallumiren/ oder auf K. Carls V spuhr zu ge- zur Reichs-armee/ die bey ietzigen zelten ohnehen ; und wenn dieses alles richtig/so gehö- dem zu keiner conlittentz kommen wird / dierete so dann der heiligste vater darzu/ welcher trommel gerühret oder porcel! geblasen werdensehr übel nehmen würde/ wann man ihn auf solte/ aus furcht / daß/wenn einem geistlicheneinem solchen etwa läßgst aä loca Mentum Potentaten die vislhundertjährige poffeß nichtverworffenen anspruch auch nur in gute con- zu statten kommen solle/ mancher auch selbst beylttwiren wolte. Ob gleich keine bannstrahlen solchen Unsicherheiten so starck periclmren kön-blitzenwürden/so dürfftendoch solche excspti- te und würde/ daß ihme wenig von seineronL8 erfolgen / welche noch wohl erwegungs- großmacht übrig bleiben dörffte." Also wirdwürdig. Und am ende wäre nichts zu Hof- der Pabst bey seinem ersessenen rechte so wohlfen/ auch nicht durch den weg des gütlichen ad« bleiben/ als wenig man das Königreich Arelat/tritts oder suchung einer conNonation wegen und andere alte Reichs -pertinentten/ sie liegenbegangener lehns - fehler / das dominium äire- wo sie wollen/ ausser einem rechtmäßigen krie-Kum und lehns - oberbotmäßigkeit herbey zu ge und glücksiligkeit der Waffen/ worzu gegenbringen. Durch proceß würde auch nicht an- Franckreich ietzo eine von GOtt gezeigte ge-zukommen seyn» Keinen Lupsnorn oder ober- legenheit bevorstehet/ wird herbey dringen kön-nen.