vom heil. Röm> Reich.
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Stande lins onere oder ohne übernehmung dem Verachtung zu erwecken / dahero man auf dieausgezogenen Reichs-anschlug eximiret.Der- Römer-monate biß zu dieser zeit gehalten hat.gleichen andere Stände auch gethan/ und hat Deren aber / zumahl bey vorigem Deutschendie äiiposition des Reichs - Ebschieds zu kriege/ so viel worden / und den armen unter-Gegenmittel Augsburg äs ^.1548 F. und als durch/ ,c. thanen die clolis an I2O auf jahrlich so starcksindftuchp krasse dessen auf dem fall/ du ein Stand worden/daß sie alle haabe darüber hinwegden andern ohne entrichtung der gebühr- purgirt/und den bettelstab ergreiffen müssen/lichcn Reichs - anlagen ausziehen wolte/ daher auch jener bauer nicht vergebens ge-dem Rayserlichen Fiscal beseht geschehen/ wünschet / daß die Römer ihre monate be-wider die ausgezogene zu proceäiren/ halten/ und den Teutschen ihre altenauch die ausziehende vor ihr intsreüe dar- zwölss monate unvermehrt lassen moch-zu zu citiren/also/ daß gegen excmren und exi- ren. Seither ist man mit dieser grossen an-melden unverzüglich/ als in 6 monaten der pro- zahl nicht zufrieden gewesen/ und auf200 beyceß irMtuiret / und aufs wenigste die ladung ietzigemReichs-kriege hinaufgerücket. Ob aber. ausbracht und verkündiget/in der fache selbst lange damit anzukommen / ob auch allesummarisch procecliret/ und einer jeden solchen Stände ihre cvrmngermen / die bey manchenfacheiu zwey jähren den nechsten/ nach dem austonnen goldeS anlauffen / abtragen wer-nechsten eines jeden geladenen erscheinen anzu- den / ist so wenig zu hoffen / als schwer es mitrechnen / ihre crorterung durch ein end- der Reichs - armee selbst hergehen möchte.
Mtheil gegeben werden sollen. Zm fall Noch eine andere art und Proportion den Proportion,
aber ein Stand wider willen und unbillich intraden nach ist A. isoc» gehalten/undjedem
ausgezogen werden wolte/ und sich zu austrag geistlichen und Reichs-Stande von 40 fl. ca-
ftineS rechten anbieten möchte / soll ihn das pual 1 si. Grafen und Herren von 4000 fl.
Kammergerichte in der polleMons vci czuab li- ein reisiger / dem Fürstenstande wenigstens
kerratis und bey bezahlung der Reichs - contri- 5OO pferde / jedem Juden jährlich I fl. auffgele-
butionen schuhen und wider dm ausziehenden get/ jedoch aber auch dieser moclus bald her--
verfahren lassen. Es haben aber diese Fcsca- nach wieder geändert worden,tische proccsse wenig gefruchtet./ und sind Solche Reichs-Hülffen dürffcn nicht von Die RMs-
leidcr aus denen zwey jähren fast zwey leculs lMß zu hauß gesuchet/ sondern sollen ^ufß^u-nüs,
worden. Reichs-tagen angetragen/ und die Stän- Reichs rägm
Gmeins Eine andere art der Reichs - anlagen ist vor- de mit einem freiwilligen beitrage zu er-
pfumtg. zelten der gemeine Pfennig gewesen/welcher leichterung der gemeinen last ersuchet
eine solche collcÄa importiret/ da Obrigkci» werden. Sintemal)! die anschung der
ten und uneerthanen /niemand ausge- Reichs-steuren unter diejenigen fachen gehö-
nommen / ihr vermögen eMich anzeigen/ res/ darinnen ein Kayser ohne gesamter Stäu-
und mit einen, gewissen gelde versteuren de rath und bewilligung nichts vornehmen noch
müssen. Die sMmation geschähe also / daß werckstellig machen soll. Dahin denn billich
IOOOgülden jährlichen einkommenS auf2OOoc) der schluß des xvn artickels der Kayserlichen
gülden Haupt-guts gerechnet wurde/ und von wahl-cspitulstio.n gehöret / darinnen versehen/
diesen fünff procentum oder sv fl. voriL0L>fl. ^t,ß JhreRayserltche Majestät die steu-
Der Ursprung rühret von dem Reichs - tage zu erauflagen auf keine andere weise / als
Regcnsburg cle ^.1474 her/ seit der zeit hat nach anlettung des fricdenschlusses / und
man nack) solchem moäo dann und wann colls- <?lso mit vorwtssen und cont'ens gesamten
6iiret/und selbigen vor ein solch auStraglich und Stande ansetzen/ die eingewilligte hülste
billich mitte! gehalten/ daß dadurch weder der zu keinem andern ende / als darzu sie ge-
Stand noch deflenunterthanen über vermögen wiedmet/ also zu keinen andern als
beschweret/ sondern allenthalbengleichheit ge- Rcichslastcn anwenden/ noch jemanden
halten/ die exemtions-und mocler2tions.be- seinen gebührenden anthejlan denbcwil-
ligcen Reichs-hülssen andern zum nach-thcil nachlassen/ oder verringern / weni-ger gestatten wolte / daß em Reichs-Stand von auswärtigen ausgezogenwürde.
Von gültigkeit der mehrern stimmen Von gültig,in Retchs-anlagcn hat man vormahls viel keit termeh»
disputirens gehabt. Die EvangelischenReichs-Stände haben behaupten wollen/ punm.man müsse die öilkmAion unter denen volun-tariis und nLeelllzrüs colle^is gelten lassen. Unddaß bey jenen zumahl ein Stand demandern mehr einen kreuyeraus den, beu-te! votiren könee; wann aber die unum-
schwerden abgethan / und dem bedürfftigenReiche schleunige hülffe geschaffet würde.
Dieweil aber die mehresten weltlichen Stän-de ihre convenisn? dabey nicht gefunden / ha-ben sie sich so lange darwider auffgehalten/ bißer endlich gar abgebracht worden. RayserRudolph I! bemühete sich zwar auf derReichs-verstmmlung zu Regcnsburg 6e A.
,6OZ samt vielen/sonderlich den geistlichenStänden sehr eiferig/ sothanen Pfennig wiedereinzuführen / konte es aber nicht erlangen.
Gleichwie auch die auf dem Reichs-tage zuRegensburg A. 1641 dißsalls gehabte bemü-hung deßhalber vergebens gewesen/ weil man
a potior! dafürgehalten / es erfordere diese art gängliche Reichs - und gememe noth diezu viel und lange zeit / da hergegen der damah- geld-hülffen erforderten / wurde sich nie-lige zustand ob periculum morse eine eilfertt- mand nach Proportion der last entziehen dörf-gere hülffe erheischtte/ sty auch hochdcschwer- fem 'Desgleichen ist auch diese frage: ob vonlich/die Heimlichkeiten und vermögen eydlich bewilligungen der Reichs - prXÜsnäorumanzugeben/ und entweder sich bey seinem gött- allen, aufRetchs tägen oder auch/da "sh-jjchen fegen neider/ oder bey seiner dürfftigkeit re Rnyserltche Majestät es durch sonder-ArsteHaupP-Handlung. Ddd ddd? hgxe