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vom heil. Rom. Reich.
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Zum fuße könte man denjenigen nehmen/welcher A. 1681 durch allgemeinen Reichs-schluß amore bom pudlici doch ohne conseezuentzbeliebet worden/ und abüralürte billig ein je-der Churfürste/ Fürst und Stand von allenneuen matricular - moäerationen und temporal-exemtioliLN. Denn es solte ja billich keine Handvoll erde im heiligen Romischen Reiche ftyn/welche nicht melliate oder imme6iate zu desReichs anlagen contribmren solte. Und die-sem nach dörffte sich weder der ReichsfrcyeAdel/noch freybürger oder ftey-bauren oderauch fteye stiffter eximiren/ oder wo es äeka-Äo geschehen wolte / müste man die schwereHand darauff legen und die säumigen durchmilitärische execution anhalten/ angesehn jeder-männiglich des allgemeinen friedens und schu-tzes sich zu erfreuen hätte.
Man müste auch zeitig im frühjahr zu feldegehen/ und dem einfallenden feinde eher zu-vorkommen/ als sichprseveniren ließe/ welchesman von denen Frantzosen bißher mit grossenschaden erfahren; und da der Ternsche soldatingemein im winter dauerhafter als der Fran-tzoische wäre / so könte er desto mehr vorthcilgegen diesen gewinnen.
Gleichwie aber diese Reichs-armee inJH-rer Kaysirl. Majest. und des Reichs pflichtenstünde / und die notuln und inllruAlones in co-rnitüz hergebrachter Massen concerriret wür-den; also käme auch dem Oberhaupt und glie-dern dieäireüionzu/doch also/daß / zugewin-tiung der zeit/ dem Reichs-LenerMIimo, de-nen Feldmarschalln und zugeordneten Reichs-kriegs-rathen und Generalen vollmacht erthei-let würde/krasst deren sie ohne weitere anfragedie durch die majora iln kriegsrath gut befun-dene expeclitione8 bey vornehmenden schlach-ten/ belägerungen/streiffen in des feindes lan-de und dergleichen/ zur würcklichen exsLutionvor sich bringen tönten. Es wäre aber zurcleno-mination der Reichs-Zeld-Mlarschälle undRriegsräthe eher nicht zu schreiten / noch re-<'.omm«oclativnL8 anzunehmen/ biß man überdenen pflichten / tractamemen und inttruNio-neu einen Reichsschluß mit Ihrer Käufers.Majest errichtet / und alles aHukiret hätte;man müste auch keine andere als Teutsche dar-zu qvalificirle Personen nehmen, und zu Kriegs-räthen solche/ die von gnugsamer erfahrung inReichs-und kriegs-fachen/ und im felde beyarm een selbst zum wenigsten alsObristen gedie-nct hätten.
Zur legstatt könte man Nürnberg/Augs-burg/ Frankfurt und Cölln nehmen/ die baga.gc der Generalität und Officirer ohne absichtausdiegeburt und stand nachdemexcmpelderFrantzosen sitzen / hingegen die auflichtungguter malmen desto mehr befördern/die zu-fuhr aus der allgemeinen Reichs-casse an-schassen.
Die artiekels-briese waren noch einsten
zu durchgehen/und aufiem'ge zetten geschärffterzu ^commocliren / sonderlich die an-ab-unddurchzüge wohl zu rcgilren / die qvartler-dlsciplm strenge zuhalten/ und die hohe undsubsltenie Generalität samt denen Kriegsrä«then darauff zu verpflichten / und im übrigenErste Haupt-Handlung.
dasjenige ferner mit zu beobachten/welchesA. 1681 legcz.aufm tapis gewesen.
Das lcbema repartltiom8 wurde aufvoran- Entwurffmgeregtes gvantum also auffgeworffen / daßder Chur-Rheinische kreyß
habensollen zu roß/ zu fuß/
I8OO 8l2I
der Ober-Sachsische 3966 8121
der Oesterreichische ?s66 16521
der Burgundische 396z 8124
der Fränckische 2940 5706
der Bayerische 2400 4482.
der Schwäbische 396z - 8121
der Ober-Rbeinische 147z 85 s?
der Westphälische 5963 8124
der Nieder-Sächsische 3966 8121
Z6ooo 84000 köpfe/
summa 12OOOO mann.
Bey der jüngsthin A.17O2 wider die Cron Neuer an/Frankreich und den l)ucä'^njou, und derenhelffere und helffers helffere von der Rom. dm? -eKmRayserlichen Majestät und dem heiligenRom. Reiche zu Regensburg beschlostenen ' ' "und publicirten kriegs-äeclaration haben IhreKayserl. Majestät adermahl durch dero Princi-pal Commiffarium des Herrn Cardinals vonLambcrg Lminenx auf eine Reichs-armeeantragen lasten/ und hat man endlich in allendreyen Reichs - collegiiz auf vorangeführtensuß der l2OO0O mann selbige zu richten beschlos-sen»
Es haben auch Ihre Raxserliche Ma- Ursachen/jcstäc auf ergangenes Reichs - Machten das derproject zur kriegs-Verfassung spprobiret/ undRe,^denen Reichs-kreysin die prsekationes recom. krieqs-veifaftmencliret; die Rom. Rönigliche Majestät g^löstehen.'das ihr auf solchen, fuß angetragene com-mundo generale über dle Relchs-'armeeauch angenommen / und ihren helden-muchin zwo campagnen bey denen erobcrungen dergrantz-und Haupt-vestung Landau zu ihrem un-sterblichen nachruhm erwiesen / dabey aberauch/ weil hin und wieder Mangel erschienen/sorgfältig verlangt / daß die rcMlua zukünf-tigen Operationen zeitig zur Hand geschaffetund die anstalten dazu in denen kreysen ver-füget werden möchten. Ob es aber möglichsey/diese Reichs-armee von 120 tausindmann mit allen ihren reMisten auf und insftld zur süivität zu bringen / darüber waltetnoch ziemlicher zweifle!; denn der fürnehm-stcn verhinderlichen Ursachen mit wenigem zugedencken/so werden (1) Ihre Rom. Käufer!.
Majest. wegen des Oesterreichischen krepjcsdas contingent von 3966 zuRoß und 8151zu fußzur Reichs-armee schwerlich stellen / sonderndasjenige corpo von ihrer milih/was sie inHungarn gegen des Ragotzky Waffen und inItalien nicht vonnörhen haben/ zu denen alli-irtenSchwäb-undFränckischenkreyß-regimen-tern / als welche beyden Reichs-krcyft das ihri-ge sihr patriotisch prXttircn/stoffen/ und unterIhrer Römischen Königl. Majest. commandoagiren lassen. In erinnerung/ daß sie bie-bevor sich vorbehalten/ mit ihren völckern alle-samt ftey zu agiren und zu <li!pomren/ und vondem Vurgundischen kreyse/ welcher nun auchdem Ertzhause Oesterreich zugehöret/.jtzo aberCcc ccc » in fein-