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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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880
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88o Des Europaischen Herolds erste Haupt - Handlung

zwo schnüre vorn und hinten hangen / an der pen^ret oder gar absetzet/ in verbotenenlincken feiten ists doppelt / an der rechten aber buz und sonsten «.lissenlixet/ in mstrimc-ni -I undeinfach; über dieses hat es auch 4 Purpurfarbe- eheschcidungs - fachen recht spricht / die abge-lte oder schwache creutze/ welche hinten und nöthigte oder sonst zuläßliche eyde rekxirct/u. a.vorn und auf beyden feiten zu stehen kommen/ m. thut/ was nicht zu den Pabstlichen rslerva-wie mgleichen auch z nadeln / so drein gesteckct ttn gehöret.

sind: die bedeutung solcher ceremomen und zu- Die inliZnien und merckzejchen der .

schickungen ist bey den Scnpwnbus rltuslium schösse sind der krumme stab/ aus holtz und

mit mehrern zu lesen. dein gemacht / und mit christallinen oder vcr-

Die tage / daran ein Ertz-Bischoff diesen güldeten knöpffen und zierathen versehen/unten

schmuck tragen darff / sind das Christ-fest/ aber mit eisen oder kostbarem metal! beschlagen

^).Sttphans-sest/fest der beschneidung/heil, und spitzig; dann die Nischoffs-müyen/

drey Könige/ palm-sonntag/ der grünedon- welche zwey Horner theils die wijsin schafft der

nerstag/ der stille oder heilige sabbath/ drey schrifftalten und neuentestaments zu bedeuten/

ostertäge/ Pfingsten / Johannis-tag/ alleApo- theils auch anzuzeigen/ daß das volck sich vor

siel-läge/ die drey Marien-feste / allerheiligen ihme scheuen soll. Die Pantoffeln/ das weisse

kirchen - weyh / und auf dem jähr - gedächtniß leine,? chorhemdd / die handschue / der

seiner einweyhung. Was wider die über- ring / der inwendig grüne und auswendig

maßige steigerung der tsxa und einlösimg der schwarye Hut / sind auch äußerliche zeichen

Pabstlichen mämel/ die Deutschen hiebevor eines Bifthoffs/ und hat jedes sc ine besondere

gegen den Pabst vor beschwerde geführet/und bedeutung/ bey der man sich hier nicht aufzuhal-

wie sie dahin getrachtet / daß die viel und gros- ten hm.

se angeln / welche der Römische Hof zu fan- Bey zelten der in vorigen leculis vorgegan- Mißbrauchgung des reichthums ausgeworffen/ abgeschaf- genen rekormution ist diese unbeqveme Bb .fet/auch solche ämter gar eingestellee würden/ist schöffliche gewalt unter andern eine ursach wafi vemr>beym Qvläzü in den Reichs-fiwungcn Tom. vil der beschwerung / auch der vorgenommenenund 8!ei(l3no aäsnnum 1^411.IZ? zu lesen/auch änderung selber mit gewesen / also gar/ daßbereits oben hiervon mit wenigen Meldung ge- etliche örter und landschafften / die von dem ge-schehen. horfim, des Römischen stuhls sich entzogen/

Bischöfliche Die Nischöffe sollen auffther und achtha- nicht allein den Bischöfflichen namen/ sondern

«Ml Uttv ber ihnen ln einem gewissen bezircke an- auch das anu gar abgeschafft/ die lchrerund

vertrauten Heerde seyn / und des gottesdiensts Prediger wegen ihrer amter / doch unbeschadet

so wohl auch der kirchen - äilcij?!in fleißig wahr- einiger lubvickinstivn, in gleiche würde gefitzt/

nehmen / von deren zustande in der ersten kir- und dieselbe von Christo eingesetzte sMoccsti-

chen und bey folgenden leeu!^ oben gehandelt sehe art eines geistlichen regiments durch zu-

wordcn. sammen - ordnuug vieler geisi - und weltlichen

imPabfl EsbegreifftaberdieBischösslichegewalt Personen bestellet: wiedergleichen sonderlich

thum. folgende drey Haupt - stücke: So bald bey in dem vereinigten Niederlande und der

den Nömisch-Catholischen ein Bischofferweh- Schweitz zu finden,let/ conkrmiret und eingeweyhet worden/so be- Anderswo hat man die titu! und anse.

kömmt er das ju5 orcknis, welches dann dar- hen der Äifichöffe gelassen / doch ihre

mn bestehet/ daß er gewalt habe/ GOttes Wort macht und einkünfste ziemlich ctngezo-

zu lehren/und die sacramenta zu verwalten/an- gen / und ihr amt wieder hauptsächlich aufdie

dere geistlichen zu conkrmiren und zu orömixen/ zeiten der alten kirchen eingerichtet / wie in den

die prsebenclen zu verleihen/ das ckrismg oder Nordischen reichen geschehen, ^'nden mei-

heilige salbe zu machen/Aebte/Aebtißinnen und sten landen der Chur-und Fürsten Augs-

nonnen einzusegnen/ kirchen und altäre/wie burgischer colMlian ist der nähme undge-

auch andere zum hciligthum gehörige fachen zu wait der Bischöffe bey dem kirchwesen

weyhen/denbekehrten ketzern (ihrermeynung aus wichtigen Ursachen abgeschaffet/

nach) den Heil. Geist zu geben/ u. s.m. Dann gleichwohl aber der unterscheid der kir-

bekömmt er auch das ju8 cli^ceseoz, jn krafft chen-amter behalten worden/ daß an or-

deffm ihm im gantzen stifft gehorsam / unter- ten / wo viel Prediger von nötben / einer zum

thänigkeit undreverentz gebühret/ daß er auä) Oberpfarrer/ die andern aber zu /^rcbi.Oigcc.-

die macht ha? über alles/was dem stiffte ange- nen und viuconen geordnet/ und über etliche

hörig ist/ nach masse jedoch seiner cZp'tuiztiori Pfarrer in einem lande general. und specia! 5u-

zu ciltfioniren / die geistlichen guter zu vermal- perintsncZentcn / auch nach gelegenheit und an-

tcn/ die vilirstion 1 so offc es die noch erheischt/ zahl der Pfarrer und örter ihnen Hchuncki, In-

anzust. l!en / ssnoctos zu beschreiben / und die tjieKorez und vscsni zugeordnet worden find,

hierzu behörige kosten / ssnoäuticum und cutbs- Jnmassen auch oben hiervon etwas augcreget.

Zrsticum genau einzufordern / über acaäemien Und weil diejenigen/so das Evangelium lch- t-nttrbalr

und schulen die obsicht zu sühren/allerhand geist- ren / sich auch vom Evangelio nähren sollen/gÄich-

liche ordnungen zu verfassen und zu exequ-ren; haben fromme leute von anbegin der kirchen/ ke.t.

ferner und zum dritten erlanget er auch die ju- zum unterhalt der geistlichen/gewisse mil-

risäickion, vermöge welcher ein Bischoff in sei- de stiffte und Hebungen gemachet; als aber in

mm gantzen stiffts-bezirck über alle geistliche in folgenden zeiten die würde und das ansehen der

civil' und crilninsl fachen / auch über die layen clerisey gestiegen / haben die Herren geistlichen

in geistlichen-und kirchen-sachen die gerichtbar- sich bemühtt/stlche guter zusammen zu bringen/

keir verübet/ richtet und straffet/ die geistlichen davon der stand herrlicher unterhalten / und

Personen nach gelegenheit des Verbrechens lüs- der weltlichen obrigkeit die spitze geboten wer-den