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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
Seite
794
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7S4 Des Europäischen Hcro

Teutschen Königreiche und Kaysertbume unterdem Franckischen und nachmahls Sächsischen?srioöo zusammen getreten sind / und ihre Ma-jestätische autoritat besonders bey denen

ReichS-VetsaMMlUNgeN als convermbus genti-um lüDsrsrum von alten zeiten hel geübet und he:-Die Stäkt- gebracht haben/ und die Churfürsien/ Für-thett?dem^" Stände bey derherrsch-und ver-Rtichöstaat- waltung des gesamten heiligen Reichsals Principal-theilhadere und mit-mrer-essenten bep dem Staat und der forma Ks-ximmis sich befinden/ und nach anzeige de-rer Reichs-sayungen/rvas die Chrlsien-heit/ des Hejl.Reichs gemeinen nuyen undanders betrifft/ beratschlagen/ schließenUnd verordnen helffen/dergesialt/ daß oh-ne deren gesamte oder des Churfürsili-chen Collegii sonderbare miteinwilli-gung und zuthun in fachen/ die das ganyeReich anlangen/ und in dem Cßnabrügi-schen friedens - instrumenta, und denen letz-terenRayserl. undRöniglichenWahl-capi-tuiationen ausgedruckt sind/ nichts Haupt-sachliches und verbündltches gehandelt/beschloffen und Zu wercke gerichtet wer-den mag/ folglich eine gewisse hannonieund löbliche herrliche Vereinigung der Rap-ser! ichen M'rhöchsten gewalt und dererStande frexheit und Majestätischen autori-tät sich ereignet; so erfordert der fachen noch-durfft und die Verfassung des Reichs / daß wiretwas eigentlicher betrachten/ in welchenstücken des Rapsers Monarchie mit de-rer Stande/bevoraus des höchst ansehn-lichen Chursürstlichen Collegn hochgül-tiger beitritt und theilnehmung an demReichs regiment sich äussere/ und was voreine überwiegende macht und allerhöch-ste gewalt gleichwohl der Röm. Rapserl..Majestät ausgesetzt und vorbehaltenbleibe.

Wobey noch dieses anzumercken/ daß/gleich-wie aus denen grund-gesehen des heil.Römi-scheu Reichs/ und der richtigen bewährten od-lervantz die vis Impetii und die Verfassung desDiAapserl. heiligen Reichs allein zu ergründen; also herge-nichtzual- gen die sökus, welche dann und wann auslenAttn prsepotentz eines Rom. Kaysers / darinnen ervermöge der Wichtigkeit und macht si iner Erb-Königreiche und lande / oder zu denen zeiten/da dessen Waffen ßlorieux und vicstorieux sind/stehet/ etwa überwiegungs-und mißbrauchs-weise herrühren/oder auch diejenigen Hand-lungen/welche bey einer von GOtt verhäng-ten schwache der Kayserlichen autoritär etwazur ungebühr und ex Xmulatione von vielen odereinigen Ständen durchs glück der Waffen/ oderdurch ausländischer Potentaten ihre alliantzenunterstützte macht fürgenommen und practi-eiret werden/ die eigentliche probe/ woraufdes heiligen Reichs Verfassung und form be-ruhet/ keines weges geben mögen. Dennman würde sonst zu denen zeiten eines kriäen-ci LarbarollT gantz eine andere formam ^egj.Minis, als zur zeit eines socioci oder kriäerici II!ilatuiren müssen»

Bey Kayser Carls des V regierung lassetsich ein gantz anderer zustand/ als bey dessennachfahrern und sonderlich Kayser Maximi-

d6 erste Haupt-Handlung

lian !i finden ; ja unter einem Kayser giebtsunterschiedliche ickemata, und führete man inund kmtz nach dem Schmalkaldischen kriegeviel höhere fpirims, als zur zeit des Passaui-schen Vertrags; Gleichwie von A. 1620 an/nach dem Böhmischen und Nieder-Sachsi-schen kriege/ biß an die Leipziger schlacht diesaiten weit höher am Kayserlichen Hofe ge-spannet waren/als hernach; wiederum nachdem Prager-frieden und der darauffverlohr-nen schlacht bey Wietstock es anders aussä-he/ als vor der Nördlinger schlacht.

BeyKayserFerdinandens Iii regierung undfrieden - staat hat die liebliche Harmonie undrechte zusammensetzung samt gutem vertrauenzwischen dem Ober-Haupte und denen gliedernsich wiederum durch GOttes gnade herstellenlassen ; wordey zu wünschen / daß es allezeitunverrückt verblieben/und zu neuen trennungenund mißtrauen zwischen dem höchst venerablenHaupte und den gliedern/ und diesen unter sichselbst man nicht verfallen wäre / und die edleruhe und frieden-stand nicht soviel anstoß ge-litten hatte. Es würde auch noch bester/ zu- Gebrechenmahl an denen grantzen des RömischenReichs/ bemReicht.stehen/ und so viel schöne provintzien und stad-te nicht ciismembriret worden seyn/ wann nichtdie daran limine Chur-und Fürsten sich iezu-weilen durch fremdde feindselige Vorbildungenund enZaxsments von dem wahren interessedes Reichs abführen lassen/ und in solche hän-.de! vermenget hätten/ daraus dem heiligenReiche blutige kriege und Verheerungen / auchabreißung gantzer provintzien/ stadte und vor-mauren erwachsen sind; oder auch einigeaus Mangel gnugsamer Reichs-protLÄion sichunter fremdde gewaltige Hand demüthigen/undendlich gantz eingliedern und abtrennen lassenmüssen. Und dieses ist die beschassenheit derMonarchie und Majestät eines Kaysers indem Römischen Reiche Teutscher nation/undgegen die darein gehörigen Churfürsten/ Für-sten und Stände / auch andere Reichssassen.Es bewendet sich jedennoch eines RömischenKaysers macht und Vollkommenheit nicht dar-innen allein/ sondern es gehet das Römische RomMchsReich und dessenMajestat noch weiter/nemlich narion am

daß man selbige billich als eine Monarchie/tv-M m

und universal-herrschafft/ stireäion undauffsicht ansehen mag/ in krafft deren in dergantzen Christenheit in geist-und weltlichenfachen / zu kriegs - und friedens-zelten die ge-meine eintracht und Wohlfahrt erhalten / her-gegen ßetzereyen und blutstürtzungen / oder wassonsten denen christlichen Potentaten schädlichftyn kan/ abgewendet oder verhütet werdensolle und könne.

Und würcket also das Reich auch bey ei-nigen Nationen und völckern/ welche nicht zumcörper des Teutschen Reichs gehören / denenaber ob wohl fteyen völckern dennoch von ge-wohnheit und rechts wegen oblieget/ die Ma-jestät eines Kaysers comsterzuoblerviren/auchdessen interesse vor äugen zu haben; und ihreigenes darnachjezuweilen einzurichten. Dannwas ein Römischer Kayser/ als das Oberhauptund Advocat der Christenheit/ vor ein weit umsich greiffendes amt habe/davon ist oben mdes dritten Haupt - theils erstem stücke wenige

anzei-