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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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vom heil. Röm. Reich?

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vor dem kammer-gerichte des Reichs zu Wetz- gütern/tals welche aus lauter erb-oder sohn-und!ar klage und proceß entsponnen ; welcheraber tochter-lehn bestehen) als die letztensrau töchtexauf gütlichem vergleiche bestehet. ^ zu haben/ gleichsam wie zu einem 66eicommiisv>

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z,5on Unter andern Prätentionen des Fürstlichen universell,darinnen nicht des verstorbenen bsere«

ie Gli^ Hauses ist diese die wichtigste/welche die Graf- ^ro^an, oder GrafCarl Ludwigs erben Graf

''bschM. - Sttltztsche succellion angehet. Denn/ Johann Ludwigen / sondern dem conttituemcn

^ ' als Graf Johann Ludwig von Suly / der des 6äeicommiü'es GrafAlbrechten und seiner

letzte seines gcschlechtes mannlichen stammes/ gemahlin stauen Barbaren succediret werdenA. 1687 verfallen/und zwotöchterhinter-sichge- müste/jedoch dergestalt/daß denen letztern töch«lassen/Frau Marien Annen/ Fürst Ferdinan- tern die leZmma aus der väterlichen verlassen-dens zit Schwaryenberg gemahlin / und schafft gebühre; Vierenuncianonfty dazumahlstau Marien Theresien Felicitas / Graf von stau Elisabethen bloß zum besten dewFrobenii Ferdinandens vonFürjienberg ge- Herrn druders geschehen / mir vorbehält desmahlin/haben sich diese darüber einer theilung rückfalls/wann der mannliche stamm zum ab-verglichen. Alldieweil aber des letzt abgestor- gange käme. Da nun der casus A. 1687 Mdenen Grafens zu Sultz groß-vaters schwester/ exittentz kommen/ so müste das reservat auch sei-stau Elisabeth / bey ihrer verheyrathung an ne würckung haben/ und fey alles das/was zumGraf Friedrichen von Fürstenberg diesem prXjuäitz dieses anspruchs biß anherunter denenfalle nicht renunLüret / sondern vielmehr bey Fr. schwestern als angegebenen Sultzischen erb-ihrer Vermählung vorbehalten worden / daß/ töchtern paßiret/hinwieder aufzuheben und demwann die Grafen von Sultz ohne eheliche Fürstlichen Hause Fürstenberg zuzuerkennen/mannliche erben abstürben / deroselben und ih- als relervat-erben der Sultzischen umverssl-erb-ren erben ihr erb-recht verbleiben solte. So schafft.

vermeynet das Fürstliche Hauß Fürstmberg Die religion der Fürstenbergischen lande ist RMsioy.

eine nähere berechtigung zu diesen Gräflichen Römisch-Caeholisch.

Mes zweycen Wsaczeshieben und zwantzigster Uunct:

Von

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zu WchwarHenberg.

Cr Ursprung dieses nahmenskömt von dem alten stamm-hause Schwarzenbergzwischen Bieber und Lan-genfeld in Francken gele- .gen her/ die davon benann-te Fürsten und Grasen aber erkennen vor ihreahnherren die Reichs - Frey - Hoch - edel-gebohrne Edelleute von Seinsheim/welchesdas älteste geschlecht in Francken ist/gleich-wie daselbst vorzeiten dasFincheimische vordas stöltzste / das Grumbachtsche vor dasreichste/das Seckendorffäsche vor das zahl-reichste sprichworts-weise gerühmet worden.Bevor das kloster Bürcklmgen in dem bau-ren-kriege A. is2s eine jämmerliche Verwüstungerfahren / soll man daselbst in der kirche eingrabmahl gesehen haben / welches des Seinesheimischen geschlechts alterthum über 8oOjahrhinaus bewiesen. Daß aber Hertz. Erckin-gers in Schwaben/dem K. Conrad wegeneiniger Mißhandlungen A. 916 den kopff vordie süsse legen lassen/ söhn Conradus an demArduenner-wald ein schloß Sein-Neuwes-heim erbauet / wovon man ihm mit zusam-menziehung der buchstaben das pr^icat vonGeinsheim beygeleget/ braucht etwas stär-(kern beweiß/als die gemeine traäition, wel-che ihm doch zwey söhne Georgen und Frie-drichen giebet- Aus des letztern äelceniientzhat Herr ^ppoilonius A. ^245 gelebet/ der zuErste Haupt-Handlung.

Stephansberg gewohnet/und ein groß-vates

gewesen Herrn Heinrichs/ der etwa A.C. izzznoch Komet haben mag ; derselbe wird alsder gemeine stammvater gesetzet / und ihmzweene söhne / welche das geschlecht fortge-pflantzet/ nemlich Hildebrand und Friedrichzugeschrieben. Diesem haben die Frepher«ren von Seinsheim auffSinchingen/jetzsin Bayern/ihr herkommen zu dancken/je-nen aber erkennet das Fürstl. Hauß vor sei-nen uhranherrn.

Und zwar so hat dessen enckelErckinger Dessen ft-Znach abgang der Grafen von Truchedin-^°^gen A. 1406 das Erb. Forstmeister - amtdes Hergogthums Franckcn überkommen/und ist von Kays. Sigismunden A.^^cmffdem Reichs - tag zu Costniy mit der würde ei«nespaonier-Herrn begnadiget/ auch nacherkauffung der herrschafften Schwarzen-berg und Hohenlandesberg wegen siinerdem heil. Röm.Reich in Italien und wider dwHußiten geleisteten treuen dienste zu einemFreyherrn und Rejchsstand durch einmüchi«gen Reichs-cont'enz A. 1429 erkläret wor-den.

Seine zweene söhne/ Herr Michael undHr. Sigmund/ haben den stamm fonge-pflantzet/ und die Stephansbergische undHohenlandsbergische limen erbauet/ wei-che letztere aber mit Gr. Georg Ludwigenzu Schwarzenberg/derbey Ertz-HertzogLee «2 Lack