vom heil. Rom. Reich.
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»heiler und sind darinnen die flösse / Ambcr/Goldach/ Iftn/ Iscr, Mosirch/ scyer/u. a. m.
Der fruchebavkeit und annehmlichen ge-genden halber können sie vor vielen andernBistthümern den preiß pr-tenckren/ maßen umFreysingen überaus schöne geeraid - felder/grosse vtehweyde und geholte voller wild-pret anzutreffen; dahcro obgemeldter Bisch.Otto den berg zu Freysingen ffeculsm vensco-rum genennet. So geben die ströme und teichedie menge von fischen.
Der Capitular- Herren sind 24/ und wer-den auch neben denen Stands - Personen undAdel gelehrte manner bürgerlichen standes inderen zahl und Orden aufgenommen. Gestaltdann/ damit jeden 5un<Ajonen ihr recht geschehenmöge / vermöge eines alten ttarurj kein Dom-Herr neben seiner prsekenöe andere canomcstehaben und genießen kan. Die Capitular - ho-hen amter sind die Probstex/ vecs^e, Rüste-rex/Probstex zu St. Veit/ Probstex aufmpetersberge/probstex auf S t. Iohannis-berge.
Vorzeiten waren die Grafen von Schxren,.Erb-voigte des Hoch-Stiffts/welche schutz-gerechtigkeit aber Gr. Otto !V, Pfalygrafbex Rhein/ offtgedachtem B.Otten A. 1140mit consevs Kays Conrads III reizZniret. Die
Stifftischen erb - amter aber sind biß clawgangbar blieben/ und verwesen annoch die Ba-ronen von Seyboldsdorff als Truchseßen;die Grafen von Preysing zu Kopffsberg alsErbschencken: Die Herren von Pienzenauals Marschällen / und die von Raindorff alsKammerer/ihre erb-hof-amter.
Dieresideny der Bischöffe ist zu Frexfln-ResidtWgenm emem zlemlch wohlgebauten erhabenenschloße/von welchem man über meil wegesden anmuthigsten prolpeÄgenießen kan.
Des Hoch-Stiffts wapen ist ein silbernes WsM.'schild/ in welchem ein schwartzer mit einer gül-denen crone umgebener mohren-kopff/ undbrüst mit roch gekleideczu sehen.
Die Stiffts-renten sollen jährlich lOOOOO EjMnsstl,Kayser - gülden dem Hrn. Bischöffe eintra-gen.
Gleichwie in dem Bistthum die unterchanen M-MUnebst der hohen Lands-Obrigkeit der pabsti-schen religion nach art aller Bayern eyftigzugethan/ so fthlets auch nicht an vielen klöstemund heiligen/ die man mit grosser andachr ver-ehret/ als Lorkimano, klsrino, 'leclano, Eber-harden/der ein Viehhirt zu Dineenhaufen ge-wesen/zu dessen grabe viel walsahrten gesche-hen/ und sott die daraus genommene erde in denviehstallen gute opsrsricm thun/welches einenstarcken glauben und die probe erfordert.
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Des ersten Absatzes
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Von
hrer WoWW.KurMau
demWcrmWschoffe zuWegenspurg.
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»Z ewohl an diesem orte vor 8.(Zel-ibsläo unterschiedenetapffere männer das heil.Ev-angelium mögen gepredigethaben / auch lolspxus undvor Bischöffe dieser äince» ausgege-ben werden/so lässet sich doch keine richtige sol-ge von ihnen herleiten/und wird demnach 8.schvff h^ ^eribitläuz oder Lsudolclus, welchen 8. Kovik»-ülbß. cius A. 74O auf Verordnung Pabstö<8regoru !l!hieher verordnet / Vörden ersten rechtmäßigenBischoff gehalten. Die wohnung war zu5r.Emeran/welches damahls ausserhalb derstadt - mauer gelegen; allein B. Adalwinus/der dritte von ihm eranzferirte/ auf geheiß derFränckischen Könige / welche zur selbigen zeitBayern unter ihre öevotion gebracht hatten/den sitz in die stadt bey der St. Stephans-kir-chen. Unter seinen Nachfolgern hat sich sonder-lich B. Henrich/ gebohrner Grafvon Ro-thcneck/ um die Stiffts - kirche wohl verdienetgemacht. Denn über dlß/ daß er den Domzu Regenspurgzu der herrlichen struttur/ welchenoch jetzo zu sehen / A.128Q gebracht/ so hat erauch die vogtey und gettchte zu Velden /Eberssper und Crxsbach/Frondenhausen/
Erste Haupt-Handlung.
Ergoltspach/Eßenpach/Pilsting und Au-ting an sich gelöset / und alle Bischöfflicheschlösser befestiget/wozu ihme Hertz. Ludwigin Bayern / welchem er seine erb-lande ver-kaufft / die kosten hergeschossen. B. ConradvonL.uppnrg/iauch verletzte seines stammes/hat die herrschafft und schloß Luppurg andem flußLaber dem Stiffte schenckungs-weiseübergeben; hergegen hat B.Friedrich 1 inner-halb 24 jähren/ so viel als er nur immer gekont/verschwendet/und vom Stiffte veraksmret/welches die nachfahrer kümmerlich wieder da-zu bringen können. Unter denen also cülir».
Kirten gütern ist auch die Grafschafft Hohen-burg im ^ordgan gewesen / welche zweenbrüder / Gr. Ernst und Friedrich / die letztenihres geschlechts/dem Stiffte geschencket. Eshat aber B- Albrecht diese Hohenburgjschsguter / nicht weniger die stadt pechlarn inOesterreich an der Donau / welche Kays OttoIi dem Stiffte übergeben/ wieder eingelöstt.
Biß hieher ist zwar der hochwürdigste/Ihr. Höchst,durchlauchtigste Fürst und Herr/ Herr Io-Dmch! mftph Clemens/Churfürst zu Cölln/ :c. auch mhinen ustdallhierzu Regenjpurg Visichoff/und deßhal-^ulmr.der des heil. Rom. Reichs Fürst. UndZ z wurden