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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
Seite
359
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vom heil. Röm. Reich.

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. Das Capitul bestehet aus 24 Capitular-? Herren/und wird keiner darein auf-und an-genommen/ welcher nicht 21 jähr alt/ auff ei-ner auslandischen Universität in Franckreichoder Italien lwlliret gehabt/ und seine Adeli-chen 16ahnen beweisen kan. Die hohen Ca-pitular-amter sind folgende: dtepröbstey/vecsasr, Thumsangere^ / 8eojvrst, Prob-stex AU Nußdorfs/ Scholasterex/LeUsrisr»Lsmcrsrist undlbellmrarist.

M-Dtts Sintemahl nun dieses Bistthum an reich-st^. thum keinem leichtlichnachgiedt/so darffmansich nicht wundern/ daß es so viel Hertzoge/Grafen und andere machtige Herren zu Bi-schöffen gehabt habe. Weit grösser aber istdessen ehre und Vorzug vor andern StiffrernTeutschlands / daß es eben diejenigen felderbefitzet/welche mit der Römer blut ge-

färbet/woselbstauchdieSachsen ihre principal.sten vormauren gehabt und K. Carl seine resi-denten ausgeschlagen'inmassen hochgedachterB. Ferdinand von Furstenberg das gedacht-niß sothaner örter mit herrlichen mlcriptionenveredlen / und solche in ein gelehrtes buch zu-N ^ sammen bringen lassen. Die ^llvocarie dessel-' den wurde gleich bey der stiffrung Gr. U)iti-kmdenzu SevalenberguudLDaldeck über-geben/ und so lange bey diesem geschiechte behal-ten/ biß ein ander Graf gleiches nahmens die-selbe gegen Zoomarck silber dem Bischoffver-kaufft.

Die bedienung/welche ein Bischoff zu Pa-derborn hat/ist recht Fürstlich/ indem er seinesechs erb-amter/ und zwar zu Erbschenckendie von Spiegel zu Dessenburg / zu Truch-seßen die Ritter Sepel/ zu Marschallen dievon Spiegel zuBekelsen/und zu Erb-Zim-merern das Ritterliche geschlecht der Schil-ler/ zu Erb-Hofmeistern die von Haxthau-sen/zu Erb-Rüchenmeistern die von West-fahl hat.

w Vor alters rxar die Bischöffliche residenyzuHerstall/weßwegen auch die Bischöffe Lpi-icopi »erttsNenle, genennet worden/bißher aberist sie ordentlich zuNtehusen oderNeuhauß/welches starck befestiget/gewesen/ manchmal)!auch zu Paderborn.

Das wapen dieses Hoch-Stiffts ist im ro-chen felde ein gold-gelbes creutz / dergleichenwegen der Grasschafft pxrmone im silber-weißen felde ein roch aufancker art ausgehen-des creutz»

Mptn.

Die Grafschafft pxrmont hat Bisch. Ansprüche.Rembert als einen heimfall dem Stifftenach abgang der Grafen von Spiegelbergzueignen wollen / die Grafen von der Lippeaber haben sich oppomret/und selbige an denGrafen zu Gleichen gebracht/nach deren A.lözi erfolgtem aussterben die Grafen vonWaldeck/vermöge habender erb-brüderung/sich derselben angemasset und A. 1668 durcheinen mit dem letzt - verstorbenen Bischöffe /Hrn.Ferdinanden lobseligster gedächtniß/ge-troffenen vergleich und abtretung der stadtLügde sich darinnen dergestalt befestiget/daßsolche Grafschafft eher nicht / als nach sachli-chem aussterben der Herren Grafen / an dasStifft rückfallig werben kan.

Wegen der Grafschafft Sternberg sindIhr. Hochfürstl. Gn. strittig mit Gr.SnnonHenrichen von der Lippe zu Detmold/und wollen Slernberg unter die perrmemiendes schlosses Beringsdorff als Stiffts-lehnziehen / welches auch vormahls die GräfinElisabeth von Schaumburg gestanden/unddes Hrn. Grasen Fr. mutter in dessen Unmün-digkeit die lehn gesucht habe. Dergleichenauch 1628 Gr. Bernhard die lehnsbarkeitsßnvleiret. Und weil mit des letzten Grafenvon Schaumburg Ottens tode die Grafschafftdem Stifft sperr worden / habe ein Graf vonder Lippe mehr nicht als psand-recht daran/biß die forderungen vergnügt waren; was da-gegen geantwortet / ist unten bey dem titulder Grafen von der Lippe befindlich.

Die religion istRömisch-Catholisch und Religion,wird derHeilige Liborius in besondern ehren ge-halten. Sein bildniß war sonst von golde8o pfund schwer vorhanden / welches HertzogChristian zu Braunschweig A. 1622 hin-weggenommen und ducaten zu bezahlung sei-ner trouppen daraus prägen lassen. Ob esmit dem 6o pfund schweren güldenen creutze/welches Kayser Otto ii hieher verehret/ auchso gegangen/werden die am besten wissen/diesolche heiligthümer in Verwahrung haben.Es wolte zwar A.iszo das helle licht desEv-angelii auch in diesen orten aufgehen / alleinBischoff Erich wehrete ihm mit macht / be-gleichen auch Bisch. Dietrich von Fursten-berg/der bey strafe der landes-Verweisung

seinen unterthanen A. 1617 befahle/sich zurPabstischen lehre zu haken.

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